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Eine rechtssicher gestaltete Stiftungssatzung bildet die wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Stiftungsarbeit. Daher ist es bei der Errichtung einer Stiftung besonders wichtig, die Satzung von vornherein professionell und mit Blick in die Zukunft zu gestalten. Auch bei bereits bestehenden Stiftungen bedarf die Satzung ab und an einer Anpassung, um Unzulänglichkeiten und Fehler zu beseitigen.
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Das Stiftungsrecht gibt fünf Pflichtbestandteile für die Stiftungssatzung vor. Diese Inhalte muss die Satzung einer Stiftung zwingend umfassen, sonst ist sie nicht anerkennungsfähig:
Daneben existiert eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Je nach Bedarf sollten weitere Inhalte in die Satzung der Stiftung aufgenommen werden, da sie die Arbeit der Stiftung wesentlich erleichtern können. Dazu gehören z.B.:
Unsere im Stiftungsrecht erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gerne dabei, die Inhalte der Satzung passend auf die Bedürfnisse Ihrer Stiftung zuzuschneiden.
Strebt die Stiftung den Status der Gemeinnützigkeit an oder ist sie bereits als gemeinnützige Organisation anerkannt, müssen komplizierte Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts eingehalten werden. Das erfordert eine individuell ausgearbeitete Satzung für die Stiftung, die sowohl gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen erfüllt, als auch die angestrebten Aktivitäten ausreichend widerspiegelt.
Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Bartosz Dzionsko im Video:
Satzungsfehler können nicht nur zur persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder führen, sondern im schlimmsten Fall sogar zum Entzug der Gemeinnützigkeit.
Durch die rechtssichere Gestaltung der Stiftungssatzung kann die Haftung zwar nicht komplett ausgeschlossen, jedoch zumindest auf ein für den Vorstand überschaubares Maß reduziert werden. So können Regelungen die klare Zuteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb des Vorstands bestimmen oder die Übertragung bestimmter Aufgaben auf besondere Vertreter vorsehen.
Sollten sich die Bedürfnisse einer Stiftung über die Jahre ändern, kann die Stiftungssatzung angepasst werden. Maßgeblich für die Änderung sind die jeweiligen Landesstiftungsgesetze. Außerdem muss bei einer Anpassung der Satzung auch unbedingt der Stifterwille beachtet werden.
Als eine der führenden Kanzleien im Nonprofitrecht gehört die Anpassung von Stiftungssatzungen zu unserer täglichen Arbeit. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, welche Regeln für eine erfolgreiche Satzungsüberarbeitung zu beachten sind.
Jede Stiftung hat individuelle Bedürfnisse und benötigt daher auch eine individuell ausgestaltete Satzung, die wir gerne mit Ihnen zusammen erstellen. Unsere Beratung zur Stiftungssatzung umfasst folgende Leistungen:
Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung der Satzung für Ihre Stiftung oder möchten die aktuelle Stiftungssatzung anpassen? Ihre Ansprechpartner für alle Fragen zur Stiftungssatzung sind
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder per Telefon (069 76 75 77 80).
02.11.2022 - Alexander Vielwerth
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