Stiftungssatzung – Inhalt, Gestaltung und Anpassung
Beratung rund um die Satzung Ihrer Stiftung
Eine rechtssicher gestaltete Stiftungssatzung bildet die wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Stiftungsarbeit. Daher ist es bei der Errichtung einer Stiftung besonders wichtig, die Satzung von vornherein professionell und mit Blick in die Zukunft zu gestalten. Auch bei bereits bestehenden Stiftungen bedarf die Satzung ab und an einer Anpassung, um Unzulänglichkeiten und Fehler zu beseitigen.
Ähnliche Themen:
Welche Inhalte müssen in die Stiftungssatzung?
Das Stiftungsrecht gibt fünf Pflichtbestandteile für die Stiftungssatzung vor. Diese Inhalte muss die Satzung einer Stiftung zwingend umfassen, sonst ist sie nicht anerkennungsfähig:
- Name der Stiftung
- Sitz der Stiftung
- Stiftungszweck
- Grundstockvermögen
- Bildung des Stiftungsvorstands
Welche Inhalte können in die Stiftungssatzung?
Daneben existiert eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Je nach Bedarf sollten weitere Inhalte in die Satzung der Stiftung aufgenommen werden, da sie die Arbeit der Stiftung wesentlich erleichtern können. Dazu gehören z.B.:
- Satzungsänderungsklausel
- Mittelweiterleitungsklausel
- Vergütung des Vorstands
- Aufgaben und Pflichten der Stiftungsorgane
Unsere im Stiftungsrecht erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gerne dabei, die Inhalte der Satzung passend auf die Bedürfnisse Ihrer Stiftung zuzuschneiden.
Gesamtkommentar Gemeinnützigkeitsrecht
Immer griffbereit: Erster Kommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht, herausgegeben von Stefan Winheller (u.a.). Der erfolgreiche Querschnittskommentar widmet sich ausführlich und ausschließlich dem Steuerrecht gemeinnütziger Körperschaften.
Das Werk ist ideal für Juristen, Steuerberater, In-House-Counsel oder andere im Dritten Sektor Verantwortliche – denn er vereint sämtliche relevanten Normen der Einzelgesetze in einem Band.
Sicherung der Gemeinnützigkeit durch eine rechtssichere Stiftungssatzung
Strebt die Stiftung den Status der Gemeinnützigkeit an oder ist sie bereits als gemeinnützige Organisation anerkannt, müssen komplizierte Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts eingehalten werden. Das erfordert eine individuell ausgearbeitete Satzung für die Stiftung, die sowohl gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen erfüllt, als auch die angestrebten Aktivitäten ausreichend widerspiegelt.
Satzungsänderungen bei Vereinen, Stiftungen und gGmbHs
Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Bartosz Dzionsko im Video:
- Was sind die häufigsten Gründe für Satzungsänderungen?
- Welche Vorgehensweise sollten NPOs bei Satzungsänderungen beachten?
- Kann der Vorstand die Satzung ändern?
- Was sind die häufigsten Fehler im Zuge von Satzungsänderungen?
- Wie lassen sich häufige Satzungsänderungen vermeiden?
Minimierung von Haftung mithilfe einer durchdachten Satzung
Satzungsfehler können nicht nur zur persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder führen, sondern im schlimmsten Fall sogar zum Entzug der Gemeinnützigkeit.
Durch die rechtssichere Gestaltung der Stiftungssatzung kann die Haftung zwar nicht komplett ausgeschlossen, jedoch zumindest auf ein für den Vorstand überschaubares Maß reduziert werden. So können Regelungen die klare Zuteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb des Vorstands bestimmen oder die Übertragung bestimmter Aufgaben auf besondere Vertreter vorsehen.
Erfolgreiche Änderung der Satzung Ihrer Stiftung
Sollten sich die Bedürfnisse einer Stiftung über die Jahre ändern, kann die Stiftungssatzung angepasst werden. Maßgeblich für die Änderung sind die jeweiligen Landesstiftungsgesetze. Außerdem muss bei einer Anpassung der Satzung auch unbedingt der Stifterwille beachtet werden.
Als eine der führenden Kanzleien im Nonprofitrecht gehört die Anpassung von Stiftungssatzungen zu unserer täglichen Arbeit. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, welche Regeln für eine erfolgreiche Satzungsüberarbeitung zu beachten sind.
Unsere Beratungsleistungen rund um die Stiftungssatzung
Jede Stiftung hat individuelle Bedürfnisse und benötigt daher auch eine individuell ausgestaltete Satzung, die wir gerne mit Ihnen zusammen erstellen. Unsere Beratung zur Stiftungssatzung umfasst folgende Leistungen:
- Entwurf einer Satzung für Stiftungen aller Art
- Optimierung von Stiftungssatzungen
- Prüfung von Stiftungssatzungen
- Prüfung und Gestaltung von Satzungsänderungen
Ihr Anwalt für Stiftungssatzungen
Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung der Satzung für Ihre Stiftung oder möchten die aktuelle Stiftungssatzung anpassen?
Ihre Ansprechpartner für alle Fragen zur Stiftungssatzung erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder per Telefon (069 76 75 77 85 24).
Stiftungsrecht: Die neusten Beiträge in unserem Blog
Bleiben Sie up-to-date!
Vorträge, Seminare und Webinare
Sie benötigen Unterstützung?
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.
Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 24