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Der Stiftungsvorstand ist das zentrale Organ der Stiftung. „Organe“ sind Personen, die der Stiftung Handlungsfähigkeit im Rechtsverkehr verleihen, indem sie diese u.a. nach außen hin vertreten oder deren Geschäfte führen. Zu den Hauptaufgaben eines Stiftungsvorstands gehören:
Vertretung nach außen bedeutet, dass der Stiftungsvorstand für die Stiftung Verträge mit Dritten, wie z.B. Mietverträge, abschließen darf. Die interne Geschäftsleitung bedeutet, dass der Vorstand das Tagesgeschäft der Stiftung betreibt, Mitarbeiter führt, Projekte verantwortet und alle sonstigen Tätigkeiten entfaltet, um damit den Stiftungszweck zu erfüllen. Eine seiner Hauptaufgaben ist außerdem die ordnungsgemäße Verwaltung des ihm anvertrauten Stiftungsvermögens.
Die Arbeit als Stiftungsvorstand kann spannend und herausfordernd sein. Der Stiftungsvorstand trägt zugleich eine hohe Verantwortung: Immerhin hat er das Stiftungsvermögen zu verwalten. Gleichzeitig gehen mit der Tätigkeit als Vorstand Risiken einher. Fehler in der Vermögensverwaltung können bspw. große Schäden verursachen und so auch die Zweckverwirklichung gefährden. Und auch davon abgesehen wird Stiftungsvorständen im Tagesgeschäft nicht langweilig:
Letztlich ist der Vorstand ähnlich in der Pflicht wie ein Geschäftsführer einer GmbH oder ein Vorstand einer Aktiengesellschaft. Hinzu kommen die Extraportion Verantwortung für ein ggf. großes Vermögen, das laufend Erträge abwerfen soll, damit die Zweckverwirklichung nicht ins Stocken gerät, und die besondere Komplexität des Stiftungsrechts – und bei gemeinnützigen Stiftungen noch die für nahezu jedes Handeln des Vorstands relevanten gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben und Beschränkungen.
Die Bestellung und Abberufung des Stiftungsvorstands werden allein durch die Stiftungssatzung geregelt. In der Satzung können beispielsweise auch bestimmte Auswahlkriterien festgelegt werden, die ein Stiftungsvorstand erfüllen muss. Dem Stifter ist es möglicherweise besonders wichtig, dass im Vorstand sowohl ein kaufmännisch versierter Unternehmer sitzt als auch ein Experte im Bildungsbereich, ein Wissenschaftler, ein Künstler, ein Mediziner o.Ä. – je nach Ausrichtung der Stiftung.
Die Satzung kann übrigens auch eine einzelne Person bestimmen, die die Vorstandsmitglieder wählen darf. Gelegentlich behält sich der Stifter selbst dieses Recht vor.
Die Vergütung des Stiftungsvorstands muss wie auch sämtliche sonstigen Verwaltungskosten angemessen sein – vorausgesetzt, die Satzung gestattet überhaupt eine Vergütung der Vorstände und sieht nicht etwa, so wie in vielen alten Satzungen, ehrenamtliches Handeln vor. Hier haben wir zusammengefasst, auf was gemeinnützige Stiftungen bei der Vergütung achten sollten.
Angemessen ist die Vergütung meist dann, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis
steht. Qualifizierte und erfahrene Vorstände, die großen Stiftungen vorstehen, dürfen also auch gut verdienen.
Dennoch sollten Stiftungen darauf achten, die Zahlung unangemessen hoher Vergütungen zu vermeiden. Anderenfalls kann nämlich Folgendes passieren:
Die Vergütung des Stiftungsvorstandes sollte daher möglichst mit einem Experten abgestimmt und die Angemessenheit der Vergütung mit einem Gehaltsgutachten für Stiftungsvorstände belegt werden.
Begeht der Stiftungsvorstand einen Fehler, der zu einem Schaden führt, haftet er grundsätzlich unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen:
Dabei reicht in der Regel bereits leichte Fahrlässigkeit des Vorstandsmitglieds aus. Hier haben wir alle Fragen zur Haftung in der Stiftung zusammengefasst.
Wir sind Ihr rechtlicher und steuerlicher Sparringspartner und unterstützen Stiftungsvorstände bei ihren täglichen Entscheidungen. Wir sichern das Handeln von Vorständen ab und sprechen Empfehlungen aus. Damit enthaften wir Stiftungsvorstände. Als Vorstand können Sie sich so auf Ihr eigentliches Tun konzentrieren und brauchen sich keine Sorgen wegen einer möglichen Haftung zu machen.
Unser Leistungskatalog für Stiftungsvorstände ist vielfältig und beinhaltet z.B.:
Lassen Sie uns gerne wissen, was genau Sie derzeit in Ihrer Funktion als Stiftungsvorstand beschäftigt. Wir sind Ihr Ansprechpartner und möchten gerne helfen und Mehrwert schaffen.
Sie sind Stiftungsvorstand und suchen für Ihr tägliches Tun Unterstützung? Sie möchten Teilbereiche Ihrer Tätigkeit auf Experten auslagern? Sie wünschen sich einen Sparringspartner, der Ihre Maßnahmen und Entscheidungen noch einmal gegenprüft und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht? Sie stehen vor einer besonders wichtigen Entscheidung als Vorstand und möchten auf Nummer sicher gehen? Unsere Experten aus dem Steuer- und Stiftungsrecht helfen Ihnen gerne weiter und schützen Sie vor unnötigen Risiken. Ihre Ansprechpartner sind
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).
02.11.2022 - Alexander Vielwerth
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