Kanzlei für Unternehmensstiftungen

Unternehmensstiftung

Was ist eine Unternehmensstiftung?

Die Besonderheit der Unternehmensstiftung liegt, vor allem im Vergleich zu Bürgerstiftungen, in der Vermögensstruktur und dem Zweck der Stiftung. Wesentlicher Bestandteil ist ein Unternehmen, also eine wirtschaftlich tätige Einheit mit eigenem Namen (Firma).

Die Stiftung bezweckt den Erhalt dieses Unternehmens und die Verwendung der Gewinne zugunsten des Stiftungszwecks. Daher ist die Entscheidungshoheit über grundlegende unternehmerische Entscheidungen auch meist den Stiftungsorganen vorbehalten. Unternehmensstiftungen können als Unternehmensträgerstiftungen oder Beteiligungsträgerstiftungen vorkommen.

Anwalt für Unternehmensstiftungen

Unternehmensträgerstiftung als rechtliches Gerüst

Bei Unternehmensträgerstiftungen übt die Stiftung selbst die mit dem Unternehmen verbundenen Tätigkeiten aus. Sie „trägt“ also alle damit verbundenen Rechte und Pflichten und bildet das rechtliche Gerüst der Firma, so wie andere Rechtsformen auch (z.B. die GmbH oder AG).

Stiftungen unterliegen allerdings mangels eigener Mitglieder bzw. Gesellschafter der staatlichen Aufsicht. Die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde prüft jährlich die Vereinbarkeit der Tätigkeit mit dem zwingend zu beachtenden Stiftungszweck. Sie ist auch bei wichtigen Entscheidungen wie der Umstrukturierung des Stiftungsvermögens einzuschalten.

Da das getragene Unternehmen aus einzelnen Teilen des Stiftungsvermögens besteht, hat die Stiftungsbehörde letztlich die Aufsicht über das Wirtschaftsunternehmen. Dies schränkt nicht nur die Handlungsfreiheit der Unternehmensentscheider ein, vor allem verzögert es Entscheidungsabläufe. Es gibt daher heutzutage selten Unternehmen, die einzig durch eine Stiftung getragen werden.

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Die Unternehmensstiftung - Vorteile für Familienunternehmen

Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Boris Piekarek im Video:

  • Was ist eine Unternehmensstiftung?
  • Warum sind Unternehmensstiftungen gerade für Familienunternehmen interessant?
  • Welche Vorteile bietet die Unternehmensstiftung?
  • Gibt es auch Nachteile?
  • Wie errichtet man eine Unternehmensstiftung?
  • Welche Alternativen zur Unternehmensstiftung gibt es?

Vorteile der Beteiligungsträgerstiftung

Im Gegensatz zum Modell der Unternehmensträgerin hält die Beteiligungsträgerstiftung nur Anteile an anderweitig organisierten Unternehmen. Das Unternehmen selbst ist dabei meist in Form einer GmbH organisiert, doch sind durchaus auch andere Rechtsformen denkbar.

Das Halten einzelner Gesellschaftsanteile (beispielsweise Aktien eines großen Konzerns) macht eine Stiftung übrigens noch nicht zu einer Unternehmensstiftung. Vielmehr tragen Unternehmensanteile zu einer diversifizierten Vermögensanlage bei.

Wesen der Unternehmensstiftung ist es hingegen, die alleinige oder zumindest mehrheitliche Kontrolle über ein Unternehmen zu besitzen. Durch das Halten der Gesellschaftsanteile verfügt die Stiftung über entsprechenden Einfluss auf das Unternehmen. Gerade bei einer GmbH sind so direkte Weisungen gegenüber den Geschäftsführern möglich. Letztlich liegt die unternehmerische Entscheidungsgewalt bei den Stiftungsorganen, was auch Sinn und Zweck einer Unternehmensstiftung ist.

Können Unternehmensstiftungen gemeinnützig sein?

Oft werden Unternehmensstiftungen im Zuge von Nachfolgeplanungen im Mittelstand errichtet. Werden die Nachfahren als Destinatäre bestimmt, spricht man auch von Familienstiftungen. Meist sollen die Unternehmensgewinne aber auch der Allgemeinheit zugutekommen, sodass über eine mögliche Gemeinnützigkeit nachzudenken ist. Der Stiftungszweck müsste dann auf die Verfolgung mildtätiger, kirchlicher oder der Allgemeinheit dienender Zwecke gerichtet sein.

Auch gemeinnützige Stiftungen können übrigens ein Drittel ihrer Erträge an den Stifter und seine nächsten Angehörigen ausschütten, ohne ihren Status zu verlieren. Das sogenannte Doppelstiftungsmodell sieht eine Aufteilung von Kontroll- und Ausschüttungsrechten auf zwei Stiftungen vor: Eine gemeinnützige Stiftung erhält den Großteil des Gewinns und fördert die Allgemeinheit, eine Familienstiftung erhält die Mehrheit der Stimmrechte und behält somit die Unternehmensstrategie in der Hand.

Beratung auch Abseits des Stiftungsrechts nötig

Sie ziehen für die Planung Ihrer Unternehmensnachfolge auch eine Stiftung in Betracht? Dann sollten Sie sich frühzeitig um die notwendigen Vorbereitungen kümmern. Nicht nur die Errichtung der Stiftung selbst erfordert zeitlichen Vorlauf, meist sind im Vorfeld auch Umstrukturierungen im Unternehmen notwendig.

Hierbei sind neben dem reinen Stiftungsrecht auch gesellschafts-, arbeits-, steuer- und erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Die meisten Stiftungen sind für die Ewigkeit gedacht. Denken Sie daher gründlich über die gewünschte Gestaltung nach! Unsere Anwälte für Stiftungsrecht unterstützen Sie gerne bei Ihren Überlegungen und der Umsetzung Ihrer Pläne.

Ihr Anwalt für Unternehmensstiftungen

Sie haben Fragen zur Unternehmensstiftung oder möchten eine Unternehmensstiftung gründen? Sie haben als Stiftungsvorstand dringende Fragen? Melden Sie sich jederzeit, gerne sind wir für Sie da!

Ihre Ansprechpartner bei uns erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 24).

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