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Umstrukturierung – Welche Möglichkeiten bietet das Umwandlungsrecht?

Optimierung und Anpassung Ihrer Unternehmensstruktur

Die wichtigsten Regelungen zur Umstrukturierung von Unternehmen finden sich im Umwandlungsrecht bzw. im Umwandlungsgesetz. Es sieht folgende Möglichkeiten für die Umstrukturierung von Unternehmen vor:

  • Spaltung (Auf-, Abspaltung, Ausgliederung)
  • Formwechsel
  • Verschmelzung bzw. Fusion
  • Vermögensübertragung

Gute Vorbereitung ist elementar – Unternehmenskauf, M&A, Betriebsübergang, Betriebsänderung

Unternehmenskauf und Umstrukturierungsmaßnahmen entsprechend geltendem Umwandlungsrecht wollen gut vorbereitet sein: In der Praxis liegen die Stolpersteine häufig im Arbeitsrecht und im Steuerrecht verborgen. Daher empfiehlt es sich, bereits im frühen Vorbereitungsstadium der Umwandlung eine in Deutschland tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Erfahrung im Umwandlungsrecht einzubinden, die nicht nur die Projektsteuerung für die Umstrukturierung übernimmt, sondern auch dafür sorgt, dass alle gesellschaftsrechtlich, arbeitsrechtlich und steuerrechtlich notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transaktion geschaffen werden.

Projektsteuerung vor und während der Umstrukturierung

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Konzept für den Unternehmenskauf oder die Umstrukturierung, das Ihren Vorstellungen sowie den aktuellen Vorgaben des Umwandlungsrechts entspricht. Wir kümmern uns zudem umfassend um die einzelnen Schritte zur Vorbereitung der Transaktion. Wir verhandeln mit Zielunternehmen oder Investoren die tatsächliche Umsetzung, organisieren Due Diligence Prüfungen (insbesondere M&A Due Diligence Prüfungen und IP Due Diligence Prüfungen) im angemessenen Umfang und sorgen für Abschluss des Unternehmenskaufvertrages und Vollzug in möglichst kosteneffizienter Art und Weise.

Umstrukturierung und Arbeitsrecht (Betriebsübergang, Betriebsänderung)

Im Zusammenhang mit dem Unternehmenskauf bzw. der Umstrukturierung verhandeln wir auch mit dem Betriebsrat. Durch eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats sorgen wir dafür, dass die Transaktion nicht durch kollektivarbeitsrechtliche Mitwirkungsrechte gefährdet wird. Sofern ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB geplant ist, kümmern wir uns um die rechtssichere Gestaltung und Durchführung.

Umfassende Expertise – auch international

Im Rahmen der Due Dilligence und der Gestaltung des Unternehmenskaufvertrages profitieren Sie selbstverständlich von der Expertise unserer Rechtsanwälte, die jeweils für die einzelne Maßnahme relevant ist. Neben der Expertise im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sind dies häufig die Bereiche Gewerblicher Rechtsschutz, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht und Versicherungsrecht. Vielfach spielen sich Unternehmenskäufe und Umstrukturierungen im grenzüberschreitenden Kontext ab. Dank unserer aktiven Mitgliedschaft im internationalen Kanzleinetzwerk Primerus können wir weltweit auf erfahrene und zuverlässige Kollegen zurückgreifen und so eine nach sämtlichen beteiligten Rechtsordnungen fachgerechte Begleitung der Transaktion sicherstellen.

Wir beraten mittelständische Unternehmen und gemeinnützige Organisationen im Umwandlungsrecht

Wir beraten international tätige mittelständische Unternehmen bei Unternehmenskäufen und Umstrukturierungsmaßnahmen in allen Größenordnungen. Wir kümmern uns gerade in grenzüberschreitenden Transaktionen um eine effiziente Projektsteuerung im Einklang mit dem geltenden Umwandlungsrecht sowie den Interessen unserer Mandanten und können bei Bedarf Spezialisten anderer Fachbereiche (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) sowie in anderen Jurisdiktionen qualifizierte Rechtsanwaltskanzleien hinzuziehen. Als eine der wenigen im Gemeinnützigkeitsrecht spezialisierten Kanzleien beraten wir außerdem gemeinnützige Organisationen bei allen strukturändernden Maßnahmen und kennen die Besonderheiten, die in diesem Bereich zu berücksichtigen sind.

Ihr Anwalt für Umstrukturierung

Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Umstrukturierung und Umwandlungsrecht sind Rechtsanwalt Phillipp von Raven sowie Rechtsanwalt Thomas Schwab (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht). Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).

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