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DAO: Dezentrale autonome Organisationen

Neben der Verwendung von Kryptowerten als digitales Zahlungsmittel und Investitionsprodukt bieten die diversen existierenden Blockchains über ihre Smart Contracts eine Vielzahl weiterer Einsatzmöglichkeiten. Ein revolutionäres Tätigkeitsfeld mit enormen Zukunftspotenzial stellen dabei DAOs dar.

Was ist eine DAO?

Hinter der Abkürzung DAO verbirgt sich der Begriff „dezentrale autonome Organisation“. Grob gesagt handelt es sich dabei um eine digitale Organisation, die durch ihre Mitglieder in Form von Abstimmungen basisdemokratisch geführt und verwaltet wird. Da eine DAO – zumindest in ihrer Reinform – komplett dezentral geführt wird, bedarf es keines zentralen Akteurs (etwa eines Geschäftsführers, Vorstands oder sonstiger Führungskräfte). Vielmehr entscheiden alle Mitglieder im Kollektiv über jegliche Entscheidungsprozesse.

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Wie funktioniert eine DAO?

Mitglieder einer DAO sind berechtigt, an Abstimmungen teilzunehmen und Beschlüsse zu erwirken. Der Smart Contract stellt dabei in automatisierter Weise sicher, dass alle festgelegten Regeln eingehalten werden, z.B. also dass nur DAO-Mitglieder auch abstimmen können und ihre Stimmenanzahl der der gehaltenen Token der DAO entspricht. Smart Contracts sind spezielle Computerprotokolle, die bestimmte Aktionen und Abläufe automatisiert durchführen. Diese basieren auf der Blockchaintechnologie, meist auf Ethereum, weshalb sie besonders transparent und fälschungssicher sind.

Kommt eine Abstimmung zu dem Ergebnis, dass bspw. Mittel der DAO (i.d.R. Kryptowerte) zur Finanzierung eines bestimmten Projekts eingesetzt oder an eine andere Organisation gespendet werden sollen, erfolgt die praktische Durchführung dieses Beschlusses durch den Einsatz einer sog. Multisignatur-Wallet (Multisig-Wallet) der DAO, auf der sich das Vermögen der DAO befindet (häufig auch „Treasury-Wallet“ genannt).

Multisig-Wallets ermöglichen es einer Gruppe von Personen, über gemeinsame Assets zu verfügen. Sie unterscheiden sich dabei von herkömmlichen Wallets, indem für eine Transaktion die Zustimmung mehrerer Parteien erforderlich ist. Damit also eine Transaktion durchgeführt werden kann, muss eine gewisse Anzahl an Multisig-Inhabern den Prozess genehmigen, z.B. drei von insgesamt fünf Multsig-Wallet-Verfügungsberechtigten.

Welche Vorteile bietet eine DAO?

Der größte Vorteil einer DAO resultiert aus der dezentralen und transparenten Struktur der Organisation. Zum einen hat jeder einzelne Investor ein Mitspracherecht, weshalb die Organisation demokratisch agiert und damit die Entscheidungsmacht auf alle Mitglieder verteilt wird. Ebenfalls senkt die teilweise Automatisierung die Risiken menschlichen Fehlverhaltens.

Zum anderen wird durch die Verwendung der Blockchaintechnologie und eines Smart Contracts vollständige Transparenz gewährleistet. Jede einzelne Aktion kann auf der Blockchain eingesehen werden. Daneben ist durch die dezentrale Struktur auch kein Unternehmenskomplex nötig, etwa ein Firmensitz oder eine E-Mail-Adresse. Teilhaber können unkompliziert über Internetforen (bspw. Discord) kommunizieren und über MetaMask und Co. an Abstimmungen teilnehmen.

Welche Nachteile gibt es bei einer DAO?

Die Vorteile sind gleichzeitig auch Nachteile. In der Praxis haben DAOs häufig Schwierigkeiten, sich strategisch weiterzuentwickeln, wenn nicht ein Führungsgremium „das Heft in die Hand nimmt“. Soll etwa das DAO-Projekt eine andere Richtung einschlagen oder weiterentwickelt werden, muss hierfür immer erst eine Abstimmung erfolgen. Scheitert diese, weil (wiederholt) keine Mehrheit gebildet werden kann, ist dies für die Entwicklung der Organisation wenig förderlich und gleichzeitig sehr zeitintensiv.

Praktisch können DAOs auch am klassischen Rechtsverkehr nicht teilnehmen. Welche zentrale Unternehmen schließt schon mit einer Organisation, die aus mehreren tausend anonymen Personen besteht, einen Vertrag, wenn er nicht weiß, wer überhaupt sein Vertragspartner ist?

Auch steuerlich stellen sich zahlreiche Fragen, z.B.:

  • Ist der Tokensale, der häufig den Startschuss der Errichtung einer DAO darstellt, steuerpflichtig
  • Wer muss mögliche Einkünfte aus Tradingaktivitäten in der Treasury-Wallet versteuern?
  • Und wo, d.h. in welchem Land, erfolgt die Besteuerung? 

Bei steuerlichen Fehlern schließen sich Fragen nach möglicher Haftung an:

  • Müssen die Multisig-Wallet-Verfügungsberechtigten etwa für mögliche steuerliche Fehler einstehen?
  • Oder trifft die Haftung gar alle Investoren?
  • Aber was tun, wenn diese anonym sind und bleiben? 

Daneben können natürlich auch technische Probleme auftreten: Gibt es z.B. Sicherheitslücken im Programmiercode, können diese aufgrund der Transparenz leicht Angriffen von Hackern ausgesetzt sein. Insoweit muss sichergestellt werden, dass der Code fehlerfrei ist und keine Möglichkeiten für Angriffe bietet.

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Wie kann man einer DAO beitreten?

Vergleichbar dem Kauf von Anteilen an herkömmlichen Unternehmen (bspw. in Form von Aktien) erfolgt bei DAOs der Beitritt zur DAO durch den Kauf eines Tokens (Kryptowährung) der DAO.

Mit dem oder den erhaltenen Token erwirbt der Inhaber ein Stimmrecht und kann Vorschläge für Abstimmungen unterbreiten, an Abstimmungen teilnehmen und damit die Zukunft des Projekts mitbestimmen. Je mehr Tokens der Investor besitzt, desto gewichtiger ist meist sein Stimmrecht.

Einsatzgebiete von DAOs

Unter anderem Nonprofit- bzw. Wohltätigkeitsorganisationen machen sich DAOs zunutze. Mittels einer DAO können sie auf der ganzen Welt Mitglieder rekrutieren und Spendengelder sammeln. Durch die Nutzung der Blockchaintechnologie wird dabei eine transparente und demokratische Entscheidung über die Ausgabe bzw. Verteilung der Gelder gewährleistet.

Auch können DAOs genutzt werden, um gemeinsam in werthaltige Assets zu investieren. Jeder Investor ist dann an den Investments beteiligt.

Speziell auch im Umfeld von Non Fungible Token (NFT), die häufig zahlenmäßig starke Communities um sich scharen, sind DAOs anzutreffen.

Ein konkretes Beispiel für eine DAO ist das soziale Netzwerk „Steemit“. Nutzer können hierbei für ihre Beiträge bezahlt werden. Wie hoch die Auszahlung ist, hängt davon ab, wie viele Leute für den jeweiligen Post des Nutzers abgestimmt haben.

Doch diese exemplarisch aufgezeigten Felder sind bei weitem nicht die einzigen Anwendungsbereiche. Täglich kommen neue DAO-Projekte aus unterschiedlichen Bereichen hinzu. Befürworter von DAOs gehen sogar so weit zu behaupten, dass künftig ein Großteil aller Unternehmen in jeglichen Sektoren sich DAOs zunutze machen werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Entwicklung in diesem Maße Realität wird. Fakt ist jedoch, dass bereits heute unzählige DAOs existieren.

Rechtliche Einordnung einer DAO

Die rechtliche Einordnung einer DAO bringt viele Unklarheiten mit sich. So stellt sich als allererstes die Frage, welcher Rechtsordnung eine DAO überhaupt unterliegt. Anders als bei klassischen Unternehmen, die einen physischen Sitz in einer Ortschaft in der realen Welt haben, agiert die DAO lediglich virtuell. Die Mitglieder sind dabei auf der ganzen Welt verteilt, und es lässt sich auch kein eindeutiger Gründungsort der DAO bestimmen. Um die Frage des anwendbaren Rechts zu lösen, wird deshalb das Recht angewendet, das am jeweiligen Ort des angerufenen Gerichts gilt. Das bedeutet, dass bei einer Rechtsstreitigkeit hinsichtlich einer DAO hierzulande ein deutsches Gericht das deutsche Recht anwendet.

Geht man davon aus, dass die DAO dem deutschen Recht unterliegt, stellt sich die Frage, welche Rechtsform die DAO hat. Rechtsformen wie beispielsweise eine Aktiengesellschaft (AG) oder GmbH kommen für eine DAO jedenfalls nicht in Betracht. Nötig hierfür wäre unter anderem eine notariell beurkundete Satzung sowie eine Eintragung in das Handelsregister. Daran fehlt es bei einer klassischen DAO. Aufgrund dessen lässt sich eine DAO lediglich innerhalb der Auffangtatbestände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einordnen: So ist es denkbar, bei einer DAO eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts („GbR“ bzw. BGB-Gesellschaft) oder einen sog. nicht rechtsfähigen Verein anzunehmen.

Da diverse gesetzliche Merkmale einer GbR für eine DAO schlichtweg unpassend sind, wird eine DAO nach deutschem Recht häufig ein nicht rechtsfähiger Verein sein. Unpassend ist z.B. die Regelung, dass grundsätzlich jeder Gesellschafter einer GbR, also jedes Mitglied einer DAO, die Möglichkeit hat, die GbR zu kündigen. In diesem Fall folgte automatisch die Auflösung der GbR. Ebenfalls ist es in der Regel nötig, dass für die Führung der Geschäfte einer GbR die Zustimmung aller Gesellschafter eingeholt werden muss. Bei einer mitgliederstarken DAO ist eine solche Einstimmigkeit natürlich unmöglich zu erzielen. Und nicht zuletzt haften bei einer GbR sämtliche Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

Steuerliche Einordnung einer DAO

An die rechtliche Einordnung einer DAO schließen sich komplizierte steuerliche Fragen an. Als GbR bestünde z.B. das Risiko, dass sämtliche Tradingeinkünfte der DAO den einzelnen DAO-Mitgliedern steuerlich zugerechnet werden können – kein für die Mitglieder sonderlich erstrebenswertes Ergebnis.

Auch steuerlich ist es daher in aller Regel vorteilhafter, von einem nicht rechtsfähigen Verein auszugehen: In diesem Fall wäre lediglich der Verein ein möglicher Steuerschuldner, nicht die Mitglieder selbst. Er kann dann übrigens auch vergleichsweise einfach in einen rechtsfähigen Verein „umgewandelt“ und in das Vereinsregister eingetragen werden. Als e.V. kann er, je nachdem, welchen Zweck er erfüllt und ob er sich auch eine geeignete Satzung geben möchte, sodann auch als gemeinnützig anerkannt werden.

Lesen Sie hier mehr zu Steuerfragen rund um die DAO.

Ausländische Rechtsformen für eine DAO

Viele DAOs machen sich ausländische Rechtsformen zunutze. So existieren z.B. in Wyoming (USA) und auf den Marshall Islands spezielle Regelungen für DAOs. Diese Regelungen ermöglichen es, dass sich DAOs als Limited Liability Companies (DAO LLC) gründen. Ob das von Vorteil ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Im Fall einer klassischen DAO ohne jedes Führungsgremium kann es z.B. überlegenswert sein, sich irgendwo im Ausland zu „registrieren“. Ist hingegen ein Management für die DAO tätig, führt eine Gründung in einem Offshorestaat meist zu zahlreichen Folgeproblemen. So wäre z.B. eine DAO LLC im Ausland in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sich das Management der DAO in Deutschland befindet. Hier haben wir alle Fragen zur Offshore-Thematik unter die Lupe genommen.

Ihre Berater für DAOs

Sie haben weitere Fragen zum Thema rund um DAOs oder auch zur Gründung einer DAO? Sie möchten sich in Ihrem Geschäftsfeld DAOs zunutze machen? Zögern Sie nicht und kommen Sie auf uns zu. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre DAO rechtlich und steuerlich rechtssicher aufzusetzen – gerne in Deutschland, aber bei Bedarf auch gerne in anderen Jurisdiktionen weltweit. Unsere Ansprechpartner erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 85 34).