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Der Hype um DAOs (Dezentrale autonome Organisationen) wächst. Im Zuge dessen werden immer mehr DAOs gegründet. Die Bandbreite an Einsatzgebieten ist dabei vielfältig: Community DAOs, NFT-DAOs, gemeinnützige DAOs, usw.
Doch was sollten Initiatoren und Engagierte bei der Gründung einer DAO beachten?
Damit die DAO erfolgreich und funktionsfähig ist, sind folgende vier Punkte essentiell:
Schlüsselinhaber für die Multisig sind oft besonders engagierte Mitglieder, die sich zunächst online vorstellen, um sich dann zur Wahl zu stellen. Die Wahl der Multisig-Inhaber ist in der Regel eine der ersten Abstimmungen von neu gegründeten DAOs. Wenn Transaktionen von z.B. fünf Inhabern unterzeichnet werden müssen, sollten DAOs wenigstens acht Multisig-Inhaber wählen. So entsteht ein Sicherheitspuffer, der bei Krankheit oder auch schon bei großen Zeitzonenunterschieden dabei hilft, dass die DAO handlungsfähig bleibt.
Auf technischer Ebene erfolgt die Gründung der DAO mittels Open-Source-Programmen, die die technischen Voraussetzungen für Vorschläge sowie die Abstimmungen bereitstellen. Es ist daher in der Regel nicht nötig, selbst einen komplett eigenen Smart Contract zu kodieren. Die bekanntesten Beispiele solcher Programme sind unter anderem Aragon, DAOstack oder Snapshot.
Die Gründung selbst erfordert etwas an technischem Know-how, um die Regeln für die DAO sowie einige technische Einstellungen festzulegen. Programmieren muss man hierfür jedoch nicht, da man alles über eine Benutzeroberfläche innerhalb des jeweiligen Programms einstellen kann.
Die monetären Kosten für die Gründung einer DAO sind relativ überschaubar. Möchte man eine DAO auf der Ethereum-Blockchain gründen, wird bei Binance z.B. eine Gebühr in Höhe von etwa 0.2 ETH fällig. Die Zeitkosten sind dagegen sehr intensiv. Es benötigt viel Zeit, große Communities informiert zu halten und über die vielen Meinungen und Beiträge einen Überblick zu behalten.
Entgegen vereinzelter Bestrebungen und im Unterschied zu etwa den USA stellt eine DAO in Deutschland keine gesonderte Rechtsform dar. Sofern aktuell Rechtsfragen bestehen, insbesondere bezüglich der Haftung der Teilnehmer, wird eine DAO zumeist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts bewertet – bei der sämtliche Gesellschafter persönlich und unbegrenzt haften.
Diesem Umstand kann durch kluge Gestaltung der Organisation entgegengewirkt werden, indem die DAO beispielsweise als (nicht in das Vereinsregister eingetragener) Verein gestaltet wird. Allerdings wirft auch diese Lösung Fragen auf, sobald die DAO wirtschaftliche Zwecke verfolgt. In solchen Fällen kann eine Treuhandlösung das Mittel der Wahl sein.
Mehr denn je gilt bei der Errichtung einer DAO aus rechtlicher Sicht allerdings der Grundsatz: „Es kommt darauf an“. Eine gesonderte Rechtsform existiert für DAOs nicht, jedes Vorhaben ist gesondert zu bewerten und zu gestalten. Andernfalls droht die Haftung der Tokeninhaber.
Haben Sie Fragen bezüglich der Gründung einer DAO? Benötigen Sie fachliche Expertise hinsichtlich rechtlicher oder steuerlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrem geplanten DAO-Projekt? Zögern Sie nicht und kommen Sie auf uns zu. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Strategie. Ihre Ansprechpartner sind:
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht Dr. Thomas Dehesselles wurde vom Wirtschaftsmagazin WiWo erneut ausgezeichnet.