Ueberblick von Gesellschaftsformen

Kapitalgesellschaften im Überblick

Rechtsformvergleich der wichtigsten Kapitalgesellschaftsformen

In Deutschland können verschiedene Rechtsträger als Kapitalgesellschaft geführt werden. Die für eine Gründung am häufigsten gewählten Rechtsformen sind

  • die Unternehmergesellschaft (UG),
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und
  • die Aktiengesellschaft (AG).

Alle drei Rechtsformen möchten wir hier - auch bezüglich eines vereinfachten Gründungsverfahrens - kurz vorstellen und dabei die wichtigsten Fragen schnell und einfach klären:

  • Wie viele Personen braucht man für die Gründung?
  • Wer ist vertretungsbefugt?
  • Wie können Gesellschaftsanteile übertragen werden?
  • Welche Rechtsform genießt das größte Ansehen?
Überblick Gesellschaftsformen

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UG individuelle Satzung UG Mustersatzung für vereinfachtes Gründungsverfahren GmbH individuelle Satzung GmbH Mustersatzung für vereinfachtes Gründungsverfahren AG
Anzahl Gesellschafter Beliebig 1-3 Beliebig 1-3 Beliebig
Anzahl Geschäftsführer (UG/GmbH), Vorstandsmitglieder (AG) Beliebig Max. 1 Beliebig Max. 1 Beliebig (Aufsichtsrats-mitglieder dürfen nicht Vorstandsmitglieder sein)
Anzahl Aufsichtsratsmitglieder Kein Aufsichtsrat Kein Aufsichtsrat Kein Aufsichtsrat Kein Aufsichtsrat 3
Stamm-/Grundkapital Min. 1 Euro Min. 1 Euro Min. 25.000 Euro Min. 25.000 Euro Min. 50.000 Euro
Benötigte Personenanzahl Min. 1 Min. 1 Min. 1 Min. 1 Min. 4
Einzahlung bei Gründung Vollständige Einzahlung bei Gründung Vollständige Einzahlung bei Gründung ¼ jedes Geschäftsanteils, insgesamt min. 12.500 Euro ¼ jedes Geschäftsanteils, insgesamt min. 12.500 Euro ¼ jedes Geschäftsanteils, insgesamt min. 12.500 Euro
Möglichkeit individueller Klauseln Ja Nein Ja Nein Ja
Haftung Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt
Möglichkeit Sachgründung Nein Nein Ja Nein Ja
Möglichkeit Wettbewerbsverbot für Gesellschafter Ja Nein Ja Nein Ja
Möglichkeit der Befreiung vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer Ja Nein Ja Nein Ja
Vertretungsbefugnis (grundsätzlich) Geschäftsführer Geschäftsführer Geschäftsführer Geschäftsführer Vorstand
Übertragung Gesellschaftsanteile (UG/GmbH), Aktien (AG) Möglich, aber notarielle Beurkundung notwendig Möglich, aber notarielle Beurkundung notwendig Möglich, aber notarielle Beurkundung notwendig Möglich, aber notarielle Beurkundung notwendig Kostengünstigere Übertragungsmöglichkeit, weil keine notarielle Beurkundung notwendig
Flexibilität im lfd. Betrieb Flexibel Weniger flexibel Flexibel Weniger flexibel Sehr formell, strenge Vorgaben des Aktienrechts sind zu beachten
Renommee/Ansehen der Rechtsform Niedrig Niedrig Gut Gut Sehr hoch

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