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Kapitalgesellschaften im Überblick
Rechtsformvergleich der wichtigsten Kapitalgesellschaftsformen

In Deutschland können verschiedene Rechtsträger als Kapitalgesellschaft geführt werden. Die für eine Gründung am häufigsten gewählten Rechtsformen sind
- die Unternehmergesellschaft (UG),
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und
- die Aktiengesellschaft (AG).
Alle drei Rechtsformen möchten wir hier - auch bezüglich eines vereinfachten Gründungsverfahrens - kurz vorstellen und dabei die wichtigsten Fragen schnell und einfach klären:
- Wie viele Personen braucht man für die Gründung?
- Wer ist vertretungsbefugt?
- Wie können Gesellschaftsanteile übertragen werden?
- Welche Rechtsform genießt das größte Ansehen?
/ |
UG individuelle Satzung | UG Mustersatzung für vereinfachtes Gründungsverfahren | GmbH individuelle Satzung | GmbH Mustersatzung für vereinfachtes Gründungsverfahren | AG |
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Anzahl Gesellschafter | Beliebig | 1-3 | Beliebig | 1-3 | Beliebig |
Anzahl Geschäftsführer (UG/GmbH), Vorstandsmitglieder (AG) | Beliebig | Max. 1 | Beliebig | Max. 1 | Beliebig (Aufsichtsrats-mitglieder dürfen nicht Vorstandsmitglieder sein) |
Anzahl Aufsichtsratsmitglieder | Kein Aufsichtsrat | Kein Aufsichtsrat | Kein Aufsichtsrat | Kein Aufsichtsrat | 3 |
Stamm-/Grundkapital | Min. 1 Euro | Min. 1 Euro | Min. 25.000 Euro | Min. 25.000 Euro | Min. 50.000 Euro |
Benötigte Personenanzahl | Min. 1 | Min. 1 | Min. 1 | Min. 1 | Min. 4 |
Einzahlung bei Gründung | Vollständige Einzahlung bei Gründung | Vollständige Einzahlung bei Gründung | ¼ jedes Geschäftsanteils, insgesamt min. 12.500 Euro | ¼ jedes Geschäftsanteils, insgesamt min. 12.500 Euro | ¼ jedes Geschäftsanteils, insgesamt min. 12.500 Euro |
Möglichkeit individueller Klauseln | Ja | Nein | Ja | Nein | Ja |
Haftung | Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt | Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt | Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt | Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt | Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt |
Möglichkeit Sachgründung | Nein | Nein | Ja | Nein | Ja |
Möglichkeit Wettbewerbsverbot für Gesellschafter | Ja | Nein | Ja | Nein | Ja |
Möglichkeit der Befreiung vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer | Ja | Nein | Ja | Nein | Ja |
Vertretungsbefugnis (grundsätzlich) | Geschäftsführer | Geschäftsführer | Geschäftsführer | Geschäftsführer | Vorstand |
Übertragung Gesellschaftsanteile (UG/GmbH), Aktien (AG) | Möglich, aber notarielle Beurkundung notwendig | Möglich, aber notarielle Beurkundung notwendig | Möglich, aber notarielle Beurkundung notwendig | Möglich, aber notarielle Beurkundung notwendig | Kostengünstigere Übertragungsmöglichkeit, weil keine notarielle Beurkundung notwendig |
Flexibilität im lfd. Betrieb | Flexibel | Weniger flexibel | Flexibel | Weniger flexibel | Sehr formell, strenge Vorgaben des Aktienrechts sind zu beachten |
Renommee/Ansehen der Rechtsform | Niedrig | Niedrig | Gut | Gut | Sehr hoch |
Ihr Anwalt für alle Kapitalgesellschaften

Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen zu Kapitalgesellschaften und deren Gründung bzw. Umstrukturierung sind
- Rechtsanwalt Phillipp von Raven und
- Rechtsanwalt Thomas Schwab (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht).
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch unter 069 / 76 75 77 80. Wir freuen uns auf Sie!
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