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Es gibt vielfältige Gründe, eine Unternehmensbewertung durchführen zu lassen. So ist es beispielsweise nötig, beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter den Unternehmenswert zu bestimmen. Daneben spielt die Unternehmensbewertung regelmäßig für die Unternehmensnachfolge eine maßgebliche Bedeutung. Wird etwa das Unternehmen vererbt oder verschenkt, ist eine Unternehmensbewertung für die Berechnung der Erb- bzw. Schenkungsteuer relevant. Auch für sonstige steuerliche Zwecke ist vielfach eine Unternehmensbewertung nötig, z.B. für den Fall des Wegzugs des Unternehmers aus Deutschland (Wegzugsteuer).
Es liegt auf der Hand, dass für die Bewertung eines Unternehmens sämtliche materiellen Werte wie etwa Grundstücke, Maschinen oder etwaige werthaltige Forderungen gegenüber Dritten einzubeziehen sind. Daneben spielen bei der Wertbestimmung aber auch immaterielle Faktoren wie die jeweilige Branche des Unternehmens, spezifisches Fachwissen der Mitarbeiter, der Ertrag des Unternehmens, seine Zukunftsaussichten, die Zusammensetzung des Kundenstammes, aber auch das aktuelle Marktumfeld und nicht zuletzt auch das Angebot und die Nachfrage eine Rolle.
Es gibt nicht den einen richtigen und einzigen Wert eines Unternehmens. Genauso wenig gibt es DIE eine richtige Methode der Unternehmensbewertung. Tatsächlich haben sich in der Praxis verschiedene Bewertungsmethoden herausgebildet und bewährt. Die gängigsten Bewertungsverfahren sind die folgenden:
Die Substanzwert-Methode legt ihren Fokus auf alle materiellen Vermögenswerte des Unternehmens. Hierbei werden unter anderem alle Maschinen, Immobilien sowie sonstiges Inventar zur Bestimmung des Unternehmenswertes herangezogen. Von diesem Wert werden sodann alle Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Personalkosten, ausstehende zu zahlende Forderungen) abgezogen und ein entsprechender Unternehmenswert gebildet.
Diese Methode findet u.a. Anwendung beim Kauf oder Verkauf von Betrieben, die einen großen Bestand an werthaltigen Maschinen oder Grundstücken bzw. Immobilien vorweisen. Der Vorteil dieses Bewertungsverfahrens ist vor allem seine Übersichtlichkeit. Entscheidender Nachteil ist allerdings die fehlende Betrachtung immaterieller Positionen (bspw. Image und Bekanntheit des Unternehmens, bestehender Kundenkreis) sowie zukünftige Ertragsprognosen.
Das Ertragswertverfahren knüpft an die Ermittlung der Erträge eines Unternehmens an, die der Käufer in der Zukunft erwarten kann. Es handelt sich dabei also um ein Verfahren, das den Wert des Unternehmens anhand einer Prognose der zu erwartenden Einnahmen bestimmt.
Vereinfacht gesagt erfolgt das Ertragswertverfahren in folgenden vier Schritten:
Der Vorteil dieser Berechnungsmethode liegt vor allem an der Möglichkeit der Berücksichtigung der Gewinnprognosen. Daneben ist es möglich, durch Anpassung der Werte diverse Zukunftsszenarien durchzuspielen. Andererseits sind die erzielten Erträge in der Vergangenheit keine Garantie dafür, dass das Unternehmen in Zukunft die gleichen oder gar bessere Gewinne erzielt. Insbesondere sind zukünftige Entwicklungen am Markt meist nicht sicher vorhersehbar.
Das Multiplikatorverfahren ist ein Bewertungsverfahren, das sich am aktuellen Markt orientiert. Dadurch ist es möglich, einen Branchenbezug sowie das aktuelle Marktumfeld mit vergleichbaren Unternehmen im Rahmen der Unternehmensbewertung einzubeziehen.
Für das Verfahren benötigt man lediglich zwei Werte. Zunächst ist eine sog. Kennzahl des Unternehmens zu bestimmen. Diese kann beispielsweise der Umsatz oder aber auch der Gewinn des Unternehmens vor Zinsen und Steuern (sog. EBIT) sein. Als zweites ist ein Multiplikator hinzuzuziehen. Dieser stellt die Schnittstelle zu den anderen Unternehmen aus derselben Branche her. Die Höhe bestimmt sich demnach anhand von Vergleichsunternehmen am Markt. Ist der Faktor bestimmt, wird dieser mit der Kennzahl des Unternehmens multipliziert, um den Wert des Unternehmens zu bestimmen.
Dieses Verfahren zeichnet sich durch seine Einfachheit aus. Daneben erfolgt eine Orientierung am Marktpreis aufgrund des marktbezogenen Multiplikators der jeweiligen Branche.
Welches Bewertungsverfahren genutzt werden sollte bzw. ggf. aus gesetzlichen Gründen angewendet werden muss, hängt von den besonderen Gegebenheiten des zu bewertenden Unternehmens und dem Zweck der Bewertung ab. Da es weder ein einziges „richtiges“ Bewertungsverfahren gibt, noch ein einziger „wahrer“ Unternehmenswert bestimmt werden kann, hat jede Methode ihre eigenen Vor- und Nachteile. Insoweit empfiehlt sich die Beratung durch erfahrene Experten.
Haben Sie Fragen zur Unternehmensbewertung? Planen Sie, Ihr Unternehmen zu verkaufen oder möchten Sie ein anderes kaufen? Es bestehen Unsicherheiten bei der Anwendung der Bewertungsmethoden?
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben. Ihr erfahrener Ansprechpartner ist Steuerberater Georg Weishaupt. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unser Expertenteam entweder per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).