Frequently Asked Questions

FAQ | Häufige Fragen und Anliegen

Fragen, die uns sehr häufig erreichen, haben wir als FAQ für Sie zusammengestellt. Damit erhalten Sie schnell und auch außerhalb unserer Geschäftszeiten die gewünschten Vorabinformationen.

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern unter Tel. 069 76 75 77 80 oder per E-Mail (info@winheller.com) zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Beratung / Vertretung

1. Berät WINHELLER auch Privatpersonen?

Ja, unser Schwerpunkt liegt insoweit auf Privatpersonen mit komplexen Vermögensverhältnissen (Immobilienunternehmen, große private Immobilienvermögen, Unternehmensvermögen und -beteiligungen, Vermögenswerte im Ausland, Kryptoinvestments etc.). Vermögende Privatpersonen beraten wir insbesondere in den Bereichen Nachfolge, Vermögensstrukturierung, Asset Protection, Stiftungen, Immobilien- und Unternehmensinvestments, Steueroptimierung, Business Immigration sowie im Kryptosteuerrecht.


2. Mein Anliegen ist dringend. Kann ich sofort mit einem Berater (Anwalt, Steuerberater) sprechen?

Wir möchten unseren Mandanten trotz generell hoher Auslastung gern schnell und unkompliziert weiterhelfen. In der Regel können wir unseren Neumandanten einen Termin für eine Erstberatung schon innerhalb von drei bis fünf Werktagen anbieten. In dringenden Fällen geht es auch noch schneller. Bitte sprechen Sie unser Assistenzteam möglichst frühzeitig auf Ihren Beratungswunsch an.


3. Finden Beratungen ausschließlich an Ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main statt?

Je nach Rechtsgebiet beraten wir auch in unseren Büros in Aalen, Berlin, Hamburg und München. Ortsunabhängig ist unsere Beratung jederzeit per Telefon oder Videokonferenz. Besuche bei Ihnen vor Ort sind in Einzelfällen natürlich ebenfalls möglich.


4. Bieten Sie die Möglichkeit einer verschlüsselten Kommunikation an?

Ja, wir nutzen hierfür seit vielen Jahren das TÜV-zertifizierte Produkt WebAkte des Anbieters e.consult Aktiengesellschaft. Auch unsere E-Mails werden entspechend signiert.


5. Welche Unterlagen benötigt die Kanzlei vor einer Erstberatung von mir?

Das hängt ganz von Ihrem konkreten Anliegen ab. Unser Assistenzteam informiert Sie in jedem Fall vorab, welche Unterlagen unsere Berater für eine erfolgreiche Erstberatung benötigen. Selbstverständlich können Sie uns auch unaufgefordert Ihre Unterlagen vor einem Beratungstermin zukommen lassen.


6. Welche Sprachen spricht WINHELLER?

Unsere Beratungsleistungen bieten wir auf Deutsch und Englisch an. Einzelne Berater sprechen außerdem russisch, französisch, italienisch und spanisch.


7. Kann WINHELLER auch international beraten?

Unsere Stärke ist die internationale, grenzüberschreitende Beratung. Wir selbst beraten im deutschen, US-amerikanischen und russischen Recht. Daneben unterhalten wir in nahezu jedem Land weltweit bewährte Kontakte zu Kooperationspartnern. Mit Ihren grenzüberschreitenden Fragen sind Sie bei uns richtig. 


8. Was versteht WINHELLER unter Full-Service-Beratung?

Mit unseren über 80 Mitarbeitern und Beratern decken wir nahezu sämtliche wirtschaftsrechtlichen Bereiche ab, die unsere Mandanten typischerweise nachfragen. Unser Anspruch ist es, Sie in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen zu beraten, so dass Sie lediglich einen einzigen Ansprechpartner benötigen – nämlich uns – und nicht mehrere Kanzleien beauftragen müssen.


9. Kann mich WINHELLER vor allen Gerichten vertreten?

Wir vertreten unsere Mandanten vor allen Gerichten in Deutschland mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs (BGH), vor dem nur spezielle BGH-Anwälte auftreten dürfen (die wiederum nicht vor den anderen Gerichten auftreten dürfen). In Verfahren vor dem BGH arbeiten wir, wie alle anderen Kanzleien auch, mit uns bekannten BGH-Anwälten zusammen. Im Ausnahmefall treten wir auch in den USA vor Gericht auf. Für sonstige Verfahren im Ausland verlassen wir uns auf unsere lokalen Partnerkanzleien vor Ort.


10. Warum sind die Auftragsunterlagen von WINHELLER so ausführlich?

Wir nehmen es genau – sowohl in unserer Arbeit für Sie als auch in eigener Sache. In dem Wissen, dass es viele Kanzleien anders handhaben, ist es unser Anspruch, die Vorgaben des deutschen und europäischen Rechts (Datenschutz, Geldwäscherecht, Verbraucherinformationen etc.) rechtlich einwandfrei umzusetzen. Das führt dazu, dass unsere Auftragsunterlagen entsprechend lang sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür. Auch wir würden uns lieber kurz halten.


11. Ich möchte mich gern anonym beraten lassen, ist das möglich?

Das ist leider nicht möglich, da wir aus steuerrechtlichen Gründen wissen müssen, wer unser konkreter Leistungs- und Rechnungsempfänger ist. Auch wir als Anwalts- und Steuerberatungskanzlei unterliegen außerdem den Regelungen des Geldwäscherechts und müssen daher wissen, wen wir beraten. Schließlich ist es wichtig, dass wir potentielle Interessenkonflikte ausschließen, was nur möglich ist, wenn wir wissen, wer unser Mandant ist. Sie können aber unbesorgt sein: Wir unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und machen uns strafbar, wenn wir unbefugt den Namen unserer Mandanten preisgeben. Wir sind Ihr loyaler und verschwiegener Berater!

Honorar

1. Was kostet eine Erstberatung und wie lange dauert diese?

Für eine Erstberatung sollten Sie in der Regel ca. eine Stunde einplanen. Die tatsächliche Dauer kann natürlich je nach Anliegen und Rechtsgebiet variieren. Die Abrechnung erfolgt entweder auf Basis unserer Stundensätze (minutengenaue Abrechnung, d.h. keine „angefangenen Viertelstunden“ o.ä.) oder pauschal. Bitte erfragen Sie die genauen Stundensätze unserer Berater bei unserem Assistenzteam.


2. Welche Abrechnungsmodelle bietet WINHELLER?

Außerhalb eines Erstberatungsgesprächs rechnen wir in der Regel auf Basis unserer Stundensätze ab. In vielen Fällen können wir unseren Mandanten für unsere Tätigkeit auch ein Fixhonorar anbieten. Bitte beachten Sie, dass wir für die Erstellung eines solchen Fixhonorarangebots detaillierte Informationen zum Sachverhalt benötigen, teilweise ist hierfür auch bereits ein erstes Beratungsgespräch erforderlich, damit wir im Detail abstimmen können, welche Leistungen erforderlich und zielführend sind und im Rahmen des Fixhonorars erbracht werden können und sollen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.


3. Kann ich noch vor einer Erstberatung kostenfrei mit einem Berater telefonieren?

Hin und wieder ist ein solches Vorabgespräch notwendig, insbesondere um den für Ihren individuellen Fall am besten geeigneten Berater zu identifizieren. In den meisten Fällen kann unser geschultes Assistenzteam aber unmittelbar den für Sie passenden Berater ermitteln und ein Beratungsgespräch für Sie terminieren. Gerne stimmt sich unser Assistenzteam mit Ihnen zum weiteren Vorgehen ab.


4. Ich muss einen Beratungstermin stornieren. Fallen hierfür Kosten an?

Wir haben Verständnis dafür, dass sich Termine nicht immer einhalten lassen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall bitte vorab. Sollten bereits erhebliche Aufwendungen enstanden sein, behalten wir uns vor, diese zu berechnen. 


5. Werden die Kosten von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen?

Üblicherweise rechnen wir unsere Leistungen direkt mit unseren Mandanten und nicht mit Rechtsschutzversicherungen ab. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die von uns angebotenen Beratungen häufig Rechtsgebiete und Leistungen betreffen, die von Rechtsschutzversicherungen nicht abgedeckt werden. Es kommt hinzu, dass Rechtsschutzversicherungen häufig nur die gesetzlichen Gebühren erstatten, die oft unter unseren Honoraren liegen. Das soll Sie aber nicht davon abhalten, uns darüber zu informieren, dass Sie oder Ihr Unternehmen rechtsschutzversichert sind. Gerne besprechen wir mit Ihnen im Rahmen des Beratungsgesprächs oder der Mandatsbearbeitung, ob und inwieweit eine Erstattung des Honorars durch Ihre Rechtsschutzversicherung infrage kommt.

Soziales Engagement

1. Wir sind eine gemeinnützige Organisation. Unter welchen Voraussetzungen berät WINHELLER auf Pro-Bono-Basis?

WINHELLER stellt sich der gesellschaftlichen Verantwortung und fördert den Pro-Bono-Gedanken. Dabei konzentrieren wir uns auf die Beratung gemeinnütziger Organisationen. Privatmandanten und Unternehmen können wir aus Kapazitätsgründen leider nicht pro bono beraten. Erfahren Sie hierzu mehr auf unserer Seite zu unseren Pro-Bono-Aktivitäten


2. Spendet die Kanzlei für wohltätige Zwecke?

Ja, wir unterstützen verschiedene soziale Projekte. Erfahren Sie hierzu mehr auf dieser Seite.


3. Wie unterstützen Sie Studenten?

Wir sind auf steuerlichen und rechtlichen Gebieten tätig, die für viele Studenten reizvoll sind. Vor allem von Studenten der Volks- und Betriebswirtschaftslehre, der Rechtswissenschaften, der Sozialwissenschaften und der Informatik erhalten wir daher oft Anfragen mit der Bitte um Interviews für Dissertationen, Master- oder Bachelorarbeiten oder um Durchsicht von entsprechenden Arbeiten. Gerne würden wir all diesen Anfragen nachkommen, denn auch wir möchten den Nachwuchs fördern. Wir können das allerdings aus Zeitgründen nur im Rahmen unserer Möglichkeiten leisten und setzen daher auf die längerfristige Begleitung junger Menschen. So beschäftigen wir laufend Rechtsreferendare und wissenschaftliche Mitarbeiter unterschiedlicher Studiengänge. Bei uns werden Sie nicht nur direkt in die Mandatsarbeit eingebunden, sondern sind auch ein vollwertiges Mitglied unseres Teams und erhalten so das notwendige Mentoring und spannende Einblicke in die Praxis, die Sie weiterbringen. Neugierig geworden? Dann informieren Sie sich auf unserer Karriereseite.

Sonstiges

Wie hält es WINHELLER mit dem Thema Diversity?

Unsere Mitarbeiter kommen aus sechs verschiedenen Ländern und sprechen zehn Sprachen. Nahezu die Hälfte unserer Mitarbeiter sind weiblich. Die oberste Führungsebene ist zu 50 Prozent weiblich, das mittlere Managementteam ist zu 35 Prozent weiblich und zu 65 Prozent männlich besetzt.  Wir bieten ein inspirierendes und mitreißendes Arbeitsumfeld an, in welchem sich Mitarbeiter beständig weiterentwickeln können und eingeladen sind, ihre Potenziale zu finden, zu entfalten und auszuleben. Dabei ist uns die Mitarbeitervielfalt sehr wichtig. Unser Bestreben ist eine lebendige Unternehmenskultur, die wertbeständig ist und sich dennoch immer entwickelt. Alle Mitarbeiter, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder Religionszugehörigkeit sind motiviert, ihr Bestes zu geben. Offenheit und Respekt sind bei uns tragende Werte. Wir leben Diversität – aus Überzeugung, nicht aus Zwang. Dies bezeugen wir mit unserer Unterschrift auf der „Charta der Vielfalt“.

Ihre Frage war nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gern unter Tel. 069 76 75 77 80 oder per E-Mail: info@winheller.com. Vielen Dank!

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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