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Das Unternehmenssteuerrecht bleibt auch heute noch kompliziert und verworren. Die seit langem versprochenen Reformen sind bisher ausgeblieben. Statt das Unternehmenssteuerrecht insgesamt einfacher und verständlicher zu machen, begnügt sich der Gesetzgeber damit, jedes Jahr Details zu verändern. Vor allem Unternehmen sind von diesen Änderungen Jahr für Jahr betroffen; der Beratungsbedarf bleibt damit unverändert hoch.
Unser erfahrenes Team aus Steuerberatern, Fachanwälten für Steuerrecht, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten bietet Ihnen als Unternehmer sämtliche steuerberatenden Leistungen, die ein Unternehmen benötigt.
Unsere Berater fühlen sich selbst als Unternehmer – nicht zuletzt deswegen sind wir in der typischen Rechtsform des deutschen Mittelstandes, der GmbH, tätig. Wir fühlen und denken wir unsere Mandanten und wissen daher sehr genau, was es heißt, gleich mehrere Mitarbeiter ausschließlich dafür beschäftigen zu müssen, die Arbeit für das Finanzamt und die Sozialversicherungsbehörden zu erledigen.
Unsere Fachleute (Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte) sind Ihnen gerne dabei behilflich, Ihren Steuerpflichten effizienter nachzukommen. Steuerberatung für Unternehmen bedeutet dabei für uns, dass wir entweder sämtliche steuerlichen Leistungen für Sie übernehmen, d.h. insbesondere auch die laufende Buchhaltung, oder dass wir uns nur darum kümmern, was Sie inhouse nicht leisten können oder wollen. Im Gespräch mit Ihnen klären wir gemeinsam, was am meisten Sinn für Ihr Unternehmen ergibt. Gerne schulen wir auch Ihre Mitarbeiter, wenn Sie eine schlagkräftige interne Buchhaltung aufbauen möchten, um so (in diesem Bereich meist) teures Outsourcing zu vermeiden.
Unsere Steuerberatung für Unternehmen umfasst unter anderem die folgenden Grundleistungen:
Unsere Unternehmensmandanten können mehr als nur die gewöhnlichen Steuerberatungsleistungen von uns erwarten. Eine besondere Expertise haben wir in folgenden Bereichen:
Flyeralarm GmbH
MEWA Textil-Service AG & Co. Management OHG
Invest in Visions GmbH
Forex Capital Markets Ltd.
Emerald Industries L.L.C.
CSR Zhuzhou Electric Locomotive Co., Ltd.
Die laufenden Buchhaltungsarbeiten, die Erstellung von Steuererklärungen und die Jahresabschlussarbeiten erbringen wir übrigens auf der Grundlage der gewöhnlichen gesetzlichen Gebühren der Steuerberatervergütungsverordnung. Nur darüber hinausgehende Arbeiten berechnen wir separat auf Stundenbasis. Unsere besondere Spezialisierung im Rahmen der Steuerberatung für Unternehmen bieten wir Ihnen damit zu konkurrenzfähigen Konditionen an.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Steuerberatung für Unternehmen und zum Unternehmenssteuerrecht ist Steuerfachanwalt Stefan Winheller. Melden Sie sich bitte einfach bei uns, wenn wir Ihnen ein attraktives Angebot unterbreiten dürfen. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
Rechtsanwalt Stefan Winheller und Rechtsanwältin Olga Stepanova informieren zu Blockchain, Datenschutz und Steuern.
28.02.2022 - Katharina von Campenhausen
Übernahme der Geschäftsführung von Schulfördervereinen: Umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei?