Steuerberatung für Unternehmen
Beratung vom Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater
Das Unternehmenssteuerrecht bleibt auch heute noch kompliziert und verworren. Die seit langem versprochenen Reformen sind bisher ausgeblieben. Statt das Unternehmenssteuerrecht insgesamt einfacher und verständlicher zu machen, begnügt sich der Gesetzgeber damit, jedes Jahr Details zu verändern. Vor allem Unternehmen sind von diesen Änderungen Jahr für Jahr betroffen; der Beratungsbedarf bleibt damit unverändert hoch.
Unser erfahrenes Team aus Steuerberatern, Fachanwälten für Steuerrecht, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten bietet Ihnen als Unternehmer sämtliche steuerberatenden Leistungen, die ein Unternehmen benötigt.
Verständliche und effiziente Steuerberatung für Unternehmen
Unsere Berater fühlen sich selbst als Unternehmer – nicht zuletzt deswegen sind wir in der typischen Rechtsform des deutschen Mittelstandes, der GmbH, tätig. Wir fühlen und denken wir unsere Mandanten und wissen daher sehr genau, was es heißt, gleich mehrere Mitarbeiter ausschließlich dafür beschäftigen zu müssen, die Arbeit für das Finanzamt und die Sozialversicherungsbehörden zu erledigen.
Unsere Fachleute (Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte) sind Ihnen gerne dabei behilflich, Ihren Steuerpflichten effizienter nachzukommen. Steuerberatung für Unternehmen bedeutet dabei für uns, dass wir entweder sämtliche steuerlichen Leistungen für Sie übernehmen, d.h. insbesondere auch die laufende Buchhaltung, oder dass wir uns nur darum kümmern, was Sie inhouse nicht leisten können oder wollen. Im Gespräch mit Ihnen klären wir gemeinsam, was am meisten Sinn für Ihr Unternehmen ergibt. Gerne schulen wir auch Ihre Mitarbeiter, wenn Sie eine schlagkräftige interne Buchhaltung aufbauen möchten, um so (in diesem Bereich meist) teures Outsourcing zu vermeiden.
Auszug aus unserem Beratungsangebot im Bereich Steuerberatung für Unternehmen
Unsere Steuerberatung für Unternehmen umfasst unter anderem die folgenden Grundleistungen:
- Finanzbuchhaltung für Unternehmen – sowohl für Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften (u.a. Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle, Offene-Posten-Liste, Debitoren- und Kreditoren-Buchführung, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenliste), ggf. onlineunterstützt, so dass Sie uns Ihre Belege nicht vorbeibringen/per Post schicken müssen
- Lohnbuchhaltung (u.a. Durchführung der Lohnabrechnung, Übermittlung monatlicher Lohnauswertungen)
- Erstellen des steuer- und handelsrechtlichen Jahresabschlusses und der Gewinnermittlung (Betriebsvermögensvergleich / Bilanz, Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Beratung zum Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht
- Erstellen von Steuererklärungen (insb. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen)
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt (Einspruchsverfahren, Unterstützung bei Betriebsprüfungen etc.) und vor dem Finanzgericht
- Unternehmenssteuerstrafrecht
Wir können mehr: Spezielle steuerberatende Leistungen für Unternehmen
Unsere Unternehmensmandanten können mehr als nur die gewöhnlichen Steuerberatungsleistungen von uns erwarten. Eine besondere Expertise haben wir in folgenden Bereichen:
- Steuerrecht und Steuerberatung für Finanzdienstleister
- Umsatzsteuerrecht und Umsatzsteuergesetz
- Laufende – auch internationale – Steuerplanung und -optimierung
- Reporting nach internationalen Standards (US-GAAP, IFRS oder andere Vorgaben)
- Internationale / grenzüberschreitende Steuerberatung: Klärung von Fragen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen Beratung in Bezug auf Verrechnungspreise und damit im Zusammenhang stehende Dokumentationspflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Steuerliche Optimierung gesellschaftsrechtlicher und betrieblicher Vorgänge (z.B. Unternehmenskäufe, Umstrukturierungen, Umwandlungen, Anteilsveräußerungen, (verdeckte) Gewinnausschüttungen, Investitionen, Kreditaufnahmen etc.)
- Unternehmensnachfolgekonzepte unter Einbeziehung von Stiftungslösungen
- Steuerrechtliche Prüfung und Optimierung von Verträgen
- Fördermittelberatung
- Vorausschauende betriebswirtschaftliche Beratung (Controlling, Planrechnungen, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau)
- Steuerrecht und Steuerberatung für Selbständige, Freiberufler und Vermieter: Ermittlung der Einkünfte, Erstellung der Steuererklärungen (Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer), Vertretung ggü. dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten etc.
- Steuerberatung zu Bitcoin und anderen virtuellen Währungen
Honorierung auf Basis der Steuerberatervergütungsverordnung
Die laufenden Buchhaltungsarbeiten, die Erstellung von Steuererklärungen und die Jahresabschlussarbeiten erbringen wir übrigens auf der Grundlage der gewöhnlichen gesetzlichen Gebühren der Steuerberatervergütungsverordnung. Nur darüber hinausgehende Arbeiten berechnen wir separat auf Stundenbasis. Unsere besondere Spezialisierung im Rahmen der Steuerberatung für Unternehmen bieten wir Ihnen damit zu konkurrenzfähigen Konditionen an.
Ihre Ansprechpartner für die Unternehmensteuerberatung
Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Steuerberatung für Unternehmen und zum Unternehmenssteuerrecht ist Steuerfachanwalt Stefan Winheller. Melden Sie sich bitte einfach bei uns, wenn wir Ihnen ein attraktives Angebot unterbreiten dürfen.
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 21).
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