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Persönliche Termine nach Vereinbarung
Sie sind ein reguliertes kleineres oder mittelständisches Finanzdienstleistungsinstitut (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) und besitzen z.B. eine der folgenden Erlaubnisse:
Wir bieten Ihnen Entlastung im laufenden Rechnungswesen, Unterstützung beim aufsichtsrechtlichen Meldewesen, die Übernahme der steuerlichen Deklarationstätigkeiten und Beratung im Steuerrecht.
Finanzinformationen gem. § 25 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) i.V.m. der Finanzrisikoverordnung (FinaRisikoV)
Selbstverständlich bieten wir zusätzlich auch steuerliche Beratung an, wie z.B.
Auch über das Steuerrecht hinaus können wir Sie gerne anwaltlich unterstützen:
Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Steuerberatung und zum Steuerrecht für Finanzdienstleister ist Rechtsanwalt Stefan Winheller. Melden Sie sich bitte einfach bei uns, wenn wir Ihnen ein attraktives Angebot unterbreiten dürfen. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).
Rechtsanwalt Stefan Winheller und Rechtsanwältin Olga Stepanova informieren zu Blockchain, Datenschutz und Steuern.