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Die Umsatzsteuer ist eine Haupteinnahmequelle des Staates und zählt damit zu einer der wichtigsten Steuern in Deutschland. Besteuert wird das Entgelt für Waren und Dienstleistungen von Unternehmen im Inland. Sie beträgt 19% bzw. 7% des Entgelts für Waren und Dienstleistungen und wird letztlich von den Endabnehmern getragen.
Als sogenannte „Netto-Allphasen-Steuer mit Vorsteuerabzug“ wird die Umsatzsteuer auf jeder Wertschöpfungsstufe nur auf den geschaffenen Mehrwert erhoben. So wird sichergestellt, dass während des Wertschöpfungsprozesses keine Umsatzsteuer anfällt.
Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die Unternehmern beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt wird. Diese kann der Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen mit der zu zahlenden Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen verrechnen.
§ 15 UStG regelt detailliert, welche Voraussetzungen für den Abzug von Vorsteuern erfüllt sein müssen:
Daneben nennt das UStG noch weitere Möglichkeiten für die Anwendung des Vorsteuerabzugs, die sich z.B. auf die Einfuhr oder den innergemeinschaftlichen Warenverkehr beziehen.
Im Rahmen des Besteuerungsverfahrens hat der Unternehmer bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die meldepflichtigen Beträge hat der Unternehmer grundsätzlich selbst zu ermitteln. In der Voranmeldung werden im Wesentlichen alle steuerpflichtigen, aber auch steuerfreien Umsätze eines Voranmeldungszeitraumes und Umsätze mit innergemeinschaftlichem Bezug an das Finanzamt übermittelt.
Neben den Umsätzen und der daraus resultierenden Umsatzsteuer meldet der Unternehmer auch seine abzugsfähige Vorsteuer an das Finanzamt. Die Summe der Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer ergibt die Umsatzsteuerzahllast oder den Umsatzsteuerüberschuss. Geschuldete Umsatzsteuer muss bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt gezahlt werden.
Der Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr, dies ändert sich aber in Abhängigkeit von der gezahlten Umsatzsteuer des Vorjahres auf monatliche oder jährliche Voranmeldepflicht. Neben den Umsatzsteuervoranmeldungen hat der Unternehmer jährlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben, in der die Jahressummen der meldepflichtigen Umsätze und Vorsteuern erklärt werden.
Die Umsatzsteuer ist ein wichtiger Planungsfaktor für die Liquidität Ihres Unternehmens. Die vorausschauende steuerliche Planung ist daher unverzichtbar. Das deutsche Umsatzsteuerrecht ist eines der kompliziertesten Rechtsgebiete und hat durch die Harmonisierungsbestrebungen der EU in den letzten Jahren an Komplexität zugenommen.
Mit der Umsetzung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie wurden weitere Vorschriften und steuerliche Sonderregelungen in das deutsche Umsatzsteuergesetz übernommen. Darüber hinaus haben aber auch eine Vielzahl von Urteilen des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs Bedeutung für die Besteuerung deutscher Unternehmen.
Um Strafen und Sanktionen der Finanzbehörden zu umgehen und ungewollte steuerliche Folgen von Unternehmensseite zu vermeiden, ist die steuerliche und rechtliche Beratung in diesem Bereich überaus wichtig. Vor allem international tätige Unternehmen müssen bei der Gestaltung ihrer Transaktionen, z.B. durch Verwendung internationaler Handelsklauseln (Incoterms), umsatzsteuerliche Auswirkungen in ihre Planungen mit einbeziehen.
Unser Team aus Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht bietet Ihnen u. a. folgende Leistungen im Bereich Umsatzsteuerrecht:
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28.02.2022 - Katharina von Campenhausen
Übernahme der Geschäftsführung von Schulfördervereinen: Umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei?