Kanzlei für steuerliche Betriebsprüfung

Steuerberater für Betriebsprüfung

Was ist eine steuerliche Betriebsprüfung?

Eine steuerliche Betriebsprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil des Steuerrechts und dient dazu, die ordnungsgemäße Erfüllung steuerlicher Pflichten von Unternehmen sicherzustellen. Dabei prüft die Finanzverwaltung die Unterlagen des Unternehmens durch Einsichtnahme und Analyse der Buchhaltung, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre steuerlichen Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfüllen. Unsere Steuerberater unterstützen Sie mit ihrer Fachkenntniss bei Ihrer nächsten Betriebsprüfung.

Steuerberater Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung hat das Ziel, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Authentizität der steuerlichen Angaben eines Unternehmens zu überprüfen. Dies umfasst verschiedene Steuerarten wie Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und möglicherweise andere Abgaben, je nach Art des Unternehmens und dessen Tätigkeitsfeld.

Was wird überprüft?

Bei einer Betriebsprüfung werden verschiedene Aspekte der steuerlichen Angelegenheiten eines Unternehmens überprüft, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt wurden. Dazu gehören hauptsächlich die Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sowie die daraus entwickelten Steuererklärungen und ausgeübten Wahlrechte im Bilanz-, Ertrag- und Verfahrenssteuerrecht. Die Hauptbereiche sind:

Buchführung und Aufzeichnungen

Die Prüfer überprüfen die Buchführung des Unternehmens, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß geführt wird und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehören alle Belege und die Aufzeichnungen des Unternehmens.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die Ertragsteuer der Kapitalgesellschaften. Bei der Körperschaftsteuer wird insbesondere die zutreffende steuerliche Bewertung der Leistungsbeziehungen zwischen der Kapitalgesellschaft und dem Gesellschafter geprüft und deren Auswirkung auf das zu versteuernde Einkommen. Weiterhin wird neben vielen anderen Prüfungsfeldern bei Beteiligungen an anderen Gesellschaften die zutreffende Versteuerung der erhaltenen Dividenden geprüft.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die Ertragsteuer der natürlichen Personen. Die Einkommensteuererklärungen des Unternehmers werden überprüft, um sicherzustellen, dass sämtliche Einkünfte zutreffend ermittelt und der Besteuerung zugeführt wurden. Auch die Ausübung der steuerlichen Wahlrechte und Gestaltungen wird im Hinblick auf deren steuerliche Zulässigkeit überprüft.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Ertragsteuer, die sowohl Gesellschaften als auch natürliche Personen betrifft, die ein Gewerbe im Sinne des Gewerbesteuerrechts ausüben und damit gewerbliche Einkünfte erzielen. Die Gewerbesteuer fließt den Städten und Gemeinden zu, in deren Gebiet das Unternehmen betrieben wird. Hier werden insbesondere die zutreffende Ermittlung und Berücksichtigung der Hinzurechnungen (§ 8 Gewerbesteuergesetz) und die Abzüge (§ 9 Gewerbesteuergesetz) überprüft. Wenn der Unternehmer sein Unternehmen in mehreren Betriebsstätten in verschiedenen Städten und Gemeinden betreibt, überprüft der Betriebsprüfer, ob die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags zutreffend erklärt wurde. Das dient insbesondere der Sicherstellung des Steueraufkommens der Gemeinden und Städte, in deren Gebiet die Betriebsstätte unterhalten wird.

Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer achtet der Prüfer insbesondere auf die zutreffende Versteuerung der Umsätze im Hinblick auf Steuerpflicht und Steuerfreiheit. Weiterhin nimmt die Überprüfung des Vorsteuerabzugs einen großen Raum in einer Betriebsprüfung ein. Hier prüft der Prüfer, ob alle Voraussetzungen für die Vornahme des Vorsteuerabzugs vorgelegen haben.

Feststellungserklärungen

Bei einer Feststellungserklärung wird das steuerliche Gesamtergebnis einer Einkunftsart auf mehrere Beteiligte verteilt. Anschließend wird der zugewiesene Anteil bei den Beteiligten in deren Steuererklärung der Besteuerung zugeführt. Das ist in der Regel der Fall bei Personengesellschaften mit mehreren Beteiligten, weil alle beteiligten Unternehmer mit ihrem vertraglichen Anteil am Ergebnis partizipieren wollen. Hier prüft der Prüfer zunächst die zutreffende Ermittlung des steuerlichen Gesamtergebnisses und anschließend die zutreffende Verteilung des Ergebnisses auf die Beteiligten nach Maßgabe ihres Anteils am Unternehmen. Eine Feststellungserklärung kann aber auch notwendig werden, falls der Wohnort des Unternehmers vom Ort seiner Betriebsstätte abweicht.

Lohnsteuer und Sozialversicherung

Falls das Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, werden die Lohnsteuerabzüge und die Einhaltung der Sozialversicherungspflicht überprüft.

Abschreibungen

Die ordnungsgemäße Bilanzierung des Anlagevermögens ist sowohl Gegenstand der Betriebsprüfung als auch die Berechnung und Buchung von Abschreibungen.

Verrechnungspreise

Bei internationalen Geschäften wird geprüft, ob die Preise, zu denen Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen abgewickelt werden, dem Vergleich mit Leistungsbeziehungen zu fremden, nicht verbundenen Unternehmen entsprechen und nicht zur Steuervermeidung genutzt werden.

Betriebsausgaben

Die Abzugsfähigkeit und Angemessenheit von Betriebsausgaben wie Reisekosten, Werbungskosten und anderen geschäftlichen Aufwendungen werden geprüft.

Verluste und Verlustvorträge

Die Verrechnung von Verlusten und die Nutzung von Verlustvorträgen werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie nicht zu ungerechtfertigten Vorteilen führen.
 

Sachbezüge und geldwerte Vorteile

Die ordnungsgemäße Besteuerung von Sachbezügen und geldwerten Vorteilen für Mitarbeiter wird überprüft.

Sonderregelungen und Steuerermäßigungen

Falls das Unternehmen von bestimmten Sonderregelungen oder Steuerermäßigungen profitiert, wird überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dokumentation und Archivierung

Die Aufbewahrung und Dokumentation aller relevanten Unterlagen und Transaktionen wird überprüft, um die Nachvollziehbarkeit der steuerlichen Angaben sicherzustellen.

Wie läuft die Betriebsprüfung ab?

Der Prozess einer Betriebsprüfung umfasst mehrere Schritte:

  1. Ankündigung: Das Finanzamt kündigt die Betriebsprüfung schriftlich an und nennt den Zeitpunkt, den Umfang und die zu prüfenden Steuerarten.    
  2. Vorbereitung: Das Unternehmen bereitet sich vor, indem es alle relevanten Unterlagen und Dokumente für die Prüfung zusammenstellt.
  3. Durchführung der Prüfung: Die Betriebsprüfung kann sowohl beim Unternehmer vor Ort als auch beim Finanzamt an Amtsstelle durchgeführt werden. Häufig möchte der Prüfer den Unternehmer selbst persönlich kennenlernen und kommt daher zu Beginn ins Unternehmen. Anschließend kann der Prüfer die Prüfung auch im Finanzamt an Amtsstelle weiterführen. In den meisten Fällen kommuniziert dann der Prüfer mit dem Steuerberater des Unternehmens.
  4. Überprüfung der Unterlagen: Die Prüfer überprüfen die steuerlichen Angaben, Buchführung und Dokumentation auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  5. Abschluss und Bericht: Nach Abschluss der Prüfung erstellen die Prüfer einen Bericht, der die Ergebnisse und gegebenenfalls empfohlene Anpassungen oder Korrekturen enthält.
  6. Mögliche Nachzahlungen oder Erstattungen: Je nach Ergebnis der Prüfung kommt es sowohl zu Steuernachforderungen als auch zu Steuererstattungen.

Wie lange dauert die Betriebsprüfung?

Die Dauer einer Betriebsprüfung variiert je nach Komplexität des Unternehmens und der zu prüfenden Steuerarten. Kleinere Unternehmen benötigen oft weniger Zeit, während größere Unternehmen mit komplexen steuerlichen Strukturen länger geprüft werden können.

Wie viele Jahre werden geprüft?

In der Regel wird ein Prüfungszeitraum von drei bis vier Jahren geprüft.

Wie oft finden Betriebsprüfungen statt?

Die Häufigkeit von Betriebsprüfungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Unternehmens und der steuerlichen Historie. In der Regel werden Betriebsprüfungen alle vier Jahre durchgeführt. Bei kleinen Unternehmen kann der Zeitraum zwischen zwei Prüfungen auch bis zu zehn Jahre betragen. Bei großen Unternehmen finden Betriebsprüfungen alle drei Jahre statt oder auch in kürzeren Abständen.

So kommen Unternehmen sicher durch die Betriebsprüfung

  1. Genaue Buchführung: Eine akkurate und lückenlose Buchführung ist unerlässlich, um die Prüfung erfolgreich zu durchlaufen.
  2. Rechtzeitige Meldungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Steuererklärungen und Meldungen fristgerecht abgegeben werden, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
  3. Professionelle Beratung: Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und Sie auf die Betriebsprüfung vorzubereiten. Gern stehen unsere Experten Ihnen dafür zur Verfügung.
  4. Digitale Archivierung: Nutzen Sie moderne Technologien, um Ihre Unterlagen digital zu archivieren. Dies erleichtert den Prüfungsprozess erheblich.
  5. Offene Kommunikation: Kooperieren Sie mit den Prüfern und beantworten Sie ihre Fragen offen und transparent.

Eine steuerliche Betriebsprüfung mag zunächst einschüchternd wirken, kann jedoch mit der richtigen Vorbereitung und Zusammenarbeit gut bewältigt werden. Ein sorgfältiges Management Ihrer steuerlichen Angelegenheiten wird nicht nur die Prüfung erleichtern, sondern auch langfristig zu einer gesunden Unternehmensführung beitragen.

Unsere Leistungen zur Betriebsprüfung

Unsere erfahrenen Steuerberater unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der steuerlichen Betriebsprüfung:

  • Vorbereitung und Planung: Wir helfen Ihnen bei der sorgfältigen Vorbereitung auf die Betriebsprüfung, indem wir Ihre steuerlichen Unterlagen und Dokumentationen überprüfen und sicherstellen, dass alles ordnungsgemäß vorbereitet ist.
  • Dokumentenmanagement: Wir unterstützen Sie bei der Organisation und Archivierung Ihrer steuerlichen Unterlagen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente leicht zugänglich und gut strukturiert sind.
  • Beratung während der Prüfung: Unsere Experten stehen Ihnen während der gesamten Prüfung zur Seite und bieten Ihnen professionelle Beratung und Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie auf alle Anfragen der Prüfer angemessen reagieren und transparente Informationen bereitstellen. 
  • Kommunikation mit den Prüfern: Wir fungieren als Schnittstelle zwischen Ihrem Unternehmen und den Prüfern, um sicherzustellen, dass alle Anfragen und Informationen reibungslos übermittelt werden. Wir informieren Sie regelmäßig umfassend über den aktuellen Stand der Prüfung.
  • Identifizierung von Risiken und Chancen: Wir analysieren Ihre steuerlichen Angelegenheiten und identifizieren potenzielle Risiken sowie Chancen zur Optimierung Ihrer steuerlichen Situation.
  • Rechtskonforme Anpassungen: Falls während der Prüfung Anpassungen oder Korrekturen erforderlich sind, unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung und Anpassung Ihrer steuerlichen Angaben.
  • Ressourcenoptimierung: Wir helfen Ihnen, die Ressourcen während der Prüfung effizient zu nutzen und unnötige Belastungen für Ihr Unternehmen zu minimieren.
  • Einspruchsverfahren: Falls nach der Prüfung Einspruch gegen bestimmte Feststellungen oder Entscheidungen erforderlich ist, vertreten wir Sie kompetent und engagiert im Einspruchsverfahren.

Ihre Steuerberater für die Betriebsprüfung

Unsere Ansprechpartner für alle Fragen zur steuerlichen Betriebsprüfung stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Melden Sie sich bitte einfach bei uns, wenn wir Ihnen ein attraktives Angebot unterbreiten dürfen.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 21).

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