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Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist eine besonders wichtige Informationsgrundlage für
Der steuerrechtliche Jahresabschluss nebst den unternehmensbezogenen Steuererklärungen ist Grundlage für die Besteuerung durch das zuständige Finanzamt.
Im Wesentlichen besteht der Jahresabschluss für buchführungspflichtige Unternehmen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Während die Bilanz eine Gegenüberstellung von Aktiva/Vermögen und Passiva/Schulden ist, stellt die Gewinn- und Verlustrechnung die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahrs dar.
Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse (sowohl in deutscher als auch englischer Sprache) und Steuererklärungen, gleich, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind und welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben (AG, GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen).
Fehler bei der Erstellung der Jahresabschlüsse sollten unbedingt vermieden werden, denn fehlerhafte Abschlüsse können zu langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung oder Kreditgebern führen.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zu Steuerrecht, Jahresabschluss und Rechnungslegung für Unternehmen und Unternehmer ist Rechtsanwalt Stefan Winheller (Fachanwalt für Steuerrecht). Melden Sie sich bitte einfach bei uns, wenn wir Ihnen ein attraktives Angebot unterbreiten dürfen. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).