Steuer- und handelsrechtlicher Jahresabschluss und Rechnungslegung
Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist eine besonders wichtige Informationsgrundlage für
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die Bank,
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Gläubiger,
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Investoren und
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das eigene unternehmerische Handeln.
Der steuerrechtliche Jahresabschluss nebst den unternehmensbezogenen Steuererklärungen ist Grundlage für die Besteuerung durch das zuständige Finanzamt.
Im Wesentlichen besteht der Jahresabschluss für buchführungspflichtige Unternehmen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Während die Bilanz eine Gegenüberstellung von Aktiva/Vermögen und Passiva/Schulden ist, stellt die Gewinn- und Verlustrechnung die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahrs dar.
Welche Inhalte hat ein Jahresabschluss?
Ein Jahresabschluss für Unternehmen in Deutschland besteht typischerweise aus folgenden Hauptbestandteilen:
- Bilanz:
Eine Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) und Verbindlichkeiten sowie des Eigenkapitals (Passiva) des Unternehmens zum Bilanzstichtag. - Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):
Eine Aufstellung der Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres, die den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag ermittelt. - Anhang:
Zusätzliche Erläuterungen und Informationen zu Bilanz- und GuV-Positionen. - Lagebericht:
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften erforderlich; er gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und enthält Prognosen für die Zukunft.
Der genaue Umfang und die Detailtiefe des Jahresabschlusses hängen von der Rechtsform und Größe des Unternehmens ab. Kleinere Unternehmen können vereinfachte Versionen erstellen, während größere Unternehmen umfangreichere Berichtspflichten haben.
Professioneller Jahresabschluss für Ihr Unternehmen
Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse (sowohl in deutscher als auch englischer Sprache) und Steuererklärungen, gleich, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind und welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben (AG, GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen).
Fehler bei der Erstellung der Jahresabschlüsse sollten unbedingt vermieden werden, denn fehlerhafte Abschlüsse können zu langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung oder Kreditgebern führen.
Ihr Steuerberater für Jahresabschlüsse
Unsere Ansprechpartner für Fragen zu Steuerrecht, Jahresabschluss und Rechnungslegung für Unternehmen und Unternehmer stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Melden Sie sich bitte einfach bei uns, wenn wir Ihnen ein attraktives Angebot unterbreiten dürfen.
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 21).
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