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Eine GmbH & Co. KG ist – wie der Name schon sagt – eine Mischform. Bei der Gründung einer GmbH & Co. KG werden die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft und die Haftungsbeschränkung, wie sie bei Kapitalgesellschaften zu finden ist, miteinander verbunden. Der Unternehmer (Komplementär), der bei einer einfachen KG mit seinem Privatvermögen haftet, ist bei dieser Rechtsform eine GmbH. Dadurch lässt sich die Haftung des Komplementärs beschränken.
Die Gründung einer GmbH & Co. KG lässt sich relativ einfach und zügig durchführen. Folgende Schritte sind in der Regel zu erledigen:
Mit der Gründung der GmbH & Co. KG wird die GmbH einzige Komplementärin und damit persönlich haftende Gesellschafterin der GmbH & Co. KG. Die Haftung der Gesellschafter der GmbH wiederum ist beschränkt, auch im Rahmen einer Kommanditgesellschaft. Ein Durchgriff auf sie findet daher in der Regel nicht statt.
Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie nicht nur rund um die Gründung Ihrer GmbH & Co. KG, sondern stehen Ihnen selbstverständlich auch bei allen Fragen des laufenden Betriebs der GmbH & Co. KG mit Rat und Tat zur Seite – unabhängig davon, ob Sie Fragen zum Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Steuerrecht oder zu weiteren Themen haben.
Sie haben Fragen zur Gründung einer GmbH & Co. KG oder möchten sich über die Rechtsform der GmbH & Co. KG informieren? Ihre Ansprechpartner für gesellschaftsrechtliche Fragen sind Rechtsanwalt Thomas Schwab (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) sowie Rechtsanwalt Phillipp von Raven. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
27.10.2022 - Dr. Constantin Goette