Buchhaltungsservice für Unternehmen

Finanzbuchhaltung für Unternehmen

Was bedeutet Finanzbuchhaltung?

Die Finanzbuchhaltung ist das Herzstück einer jeden Unternehmensführung und bildet die Grundlage für eine transparente und ordnungsgemäße Abbildung und Darstellung der Tätigkeit des Unternehmens in Zahlen. Sie umfasst die systematische Erfassung, Aufzeichnung und Auswertung sämtlicher Geschäftsvorgänge, Transaktionen und finanzieller Ereignisse eines Unternehmens. Durch die Buchhaltung werden nicht nur die finanzielle Performance und die Vermögenssituation dokumentiert, sondern auch die Grundlage für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen geschaffen.

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Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für die abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen sowie den Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung.

Wer ist buchführungspflichtig, wer erstellt einen Jahresabschluss, wer erstellt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und wer nicht?

Kaufleute und Handelsgesellschaften wie z.B. GmbH’s und Aktiengesellschaften verpflichtet das Handelsgesetzbuch zur handelsrechtlichen (doppelten) Buchführung. Kleine Unternehmen oder Freiberufler können unter bestimmten Voraussetzungen handelsrechtlich und steuerrechtlich von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit sein und stattdessen eine reine steuerliche Gewinnermittlung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. 

Was bedeutet doppelte Buchhaltung?

Die doppelte Buchhaltung (auch als „Buchführung mit doppelter Erfassung“ bezeichnet) ist eine Methode, bei der jeder Geschäftsvorfall gleichzeitig auf zwei Konten erfasst wird: einem Sollkonto und einem Habenkonto. Dieses System gewährleistet einen doppelten Nachweis für jede Transaktion und ermöglicht eine genaue und nachvollziehbare Erfassung sämtlicher finanzieller Bewegungen. Die doppelte Buchhaltung liefert eine umfassende Sicht auf die finanzielle Lage des Unternehmens und ist für kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie für Unternehmen mit höherem Finanzvolumen von besonderer Bedeutung.

Was ist der Unterschied zwischen einer doppelten Buchhaltung und einer EÜR?

Die doppelte Buchhaltung dient buchführungspflichtigen Unternehmen, wie z.B. GmbH’s oder AG’s, zur Gewinnermittlung durch Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) - dem zweiteiligen Jahresabschluss. Die doppelte Buchhaltung beinhaltet die periodengerechte Zuordnung aller Geschäftsvorfälle des Jahres. 

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung hingegen beinhaltet eine vereinfachte Methode, mit dem Unternehmen ihren Gewinn ermitteln. Hierbei werden alle Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnet, am Ende bleibt der Gewinn oder Verlust für das Jahr stehen. Die EÜR wird nach dem sogenannten Zufluss-Abflussprinzip erstellt. 

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, kurz GoB, legen die Regeln und Standards fest, nach denen die Buchführung durchgeführt werden muss, um eine ordnungsgemäße und verlässliche Dokumentation zu gewährleisten. Zu den Grundsätzen gehören unter anderem die 

  • Vollständigkeit, 
  • Richtigkeit, 
  • Klarheit, 
  • Nachvollziehbarkeit und 
  • Ordnung

der Buchführung.

Die Einhaltung der GoB ist essenziell, damit die Aufzeichnungen von der Finanzverwaltung anerkannt werden, aber auch um Vertrauen bei Geschäftspartnern, Investoren und Behörden zu schaffen.

In einer sich stetig wandelnden Geschäftswelt ist eine präzise und korrekte Buchhaltung unerlässlich, um fundierte Entscheidungen zu treffen, finanzielle Transparenz zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Mit einem soliden Verständnis der Buchhaltungsgrundlagen und der GoB können Unternehmen einen wichtigen Grundstein für ihren finanziellen Erfolg legen.

Diese Schritte gehören zur ordnungsgemäßen Buchführung

1. Belegsammlung

Erfassen Sie für Ihr Unternehmen sämtliche Belege und Unterlagen, die finanzielle Transaktionen betreffen, wie Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge und Kassenbons.

2. Belegsortierung

Ordnen Sie die Belege nach Art der Transaktion, Datum oder Konten zu, um eine geordnete Erfassung zu gewährleisten.

3. Belegerfassung

Erfassen Sie die Daten aus den Belegen in der Buchhaltungssoftware oder in den Buchführungsunterlagen. Notieren Sie das Datum, den Betrag und die Konten, die von der Transaktion betroffen sind.

4. Kontierung

Weisen Sie jeder Transaktion die entsprechenden Konten zu. Dabei folgen Sie dem Kontenplan des Unternehmens, der die einzelnen Konten und ihre Funktionen auflistet.

5. Erfassung im Hauptbuch

Übertragen Sie die kontierten Daten in das Hauptbuch, das alle Konten und ihre Salden enthält. Hier werden die Soll- und Habenbuchungen festgehalten.

6. Abschluss der Konten

Am Ende des Abrechnungszeitraums, in der Regel am Ende des Monats oder Jahres, schließen Sie die Konten ab, indem Sie die Salden berechnen und auf die entsprechenden Konten übertragen.

7. Erstellung von Zwischenbilanzen

Während des Geschäftsjahres können Sie Zwischenbilanzen erstellen, um einen Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens zu erhalten.

8. Jahresabschluss

Am Ende des Geschäftsjahres erstellen Sie den Jahresabschluss, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss gibt einen umfassenden Einblick in die finanzielle Performance des Unternehmens.

9. Überprüfung und Analyse

Überprüfen Sie regelmäßig die Buchführung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Analysieren Sie die finanziellen Daten, um Trends, Chancen und Risiken zu identifizieren.

10. Steuererklärungen

Basierend auf den Daten aus der Buchhaltung erstellen Sie die erforderlichen Steuererklärungen, wie Umsatzsteuervoranmeldungen, Einkommensteuererklärungen und Gewerbesteuererklärungen.

11. Archivierung

Bewahren Sie sämtliche Belege und Buchführungsunterlagen gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf, um die Nachvollziehbarkeit und Prüfungssicherheit zu gewährleisten.

Ihr Steuerberater für die Finanzbuchhaltung

Von der Erfassung der eingereichten Belege bis hin zur Erstellung aussagekräftiger Jahresabschlüsse begleiten wir Sie bei jedem Schritt des Buchhaltungsprozesses. Wir sorgen dafür, dass Ihre Buchhaltung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht und Ihre finanzielle Lage klar und verlässlich widerspiegelt. 

Mit modernster Buchhaltungssoftware und einem maßgeschneiderten Ansatz gewährleisten wir nicht nur die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten, sondern unterstützen Sie auch dabei, wertvolle Einblicke in Ihre Geschäftsentwicklung zu gewinnen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Buchhaltung effizient und zielgerichtet zu gestalten – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Ihre Kanzlei für Buchhaltung

Unsere Ansprechpartner für Fragen zu Buchhaltung, Jahresabschluss und Rechnungslegung für Unternehmen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Melden Sie sich bitte einfach bei uns, wenn wir Ihnen ein attraktives Angebot unterbreiten dürfen.
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