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Internationale Rechnungslegungsstandards sind national (US-GAAP) oder international (IFRS) angewandte Grundsätze zur Rechnungslegung. Die Standards regeln, nach welchen Prinzipien ein Unternehmen bilanziert, also die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung (Cash-Flow) und weitere Bestandsteile zur Berichterstattung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufstellt.
Neben den allgemeinen Rechnungslegungsstandards gibt es auch Standards für einzelne Branchen und Sektoren.
Mit US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles) werden die US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften bezeichnet. Eine Bilanzierung nach US-GAAP erleichtert das Vergleichen von Zahlen der Wettbewerber mit Sitz in den USA. Hauptsächliche Adressaten sind aktuelle und potenzielle Investoren.
Die Unterschiede zwischen dem deutschen HGB und den beiden internationalen Rechnungslegungsvorschriften sind erheblich.
Vereinfacht dargestellt steht das HGB für den Gläubigerschutz und das Vorsichtsprinzip ein, während US-GAAP und IFRS dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung dienen und damit eine hohe Transparenz schaffen. Jahresabschlüsse nach IFRS/US-GAAP spiegeln in einem viel stärkeren Maß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens wider.
Zwei Beispiele verdeutlichen, wie andere Vorgaben aussehen könnten:
Bei der Umstellung der Rechnungslegung auf internationale Standards unterstützen wir Sie mit Fachwissen und Augenmaß.
Sie haben Fragen zum Reporting nach US-GAAP bzw. IFRS? Ihr Ansprechpartner ist Steuerfachanwalt Stefan Winheller. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
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