Steuerliche Außenprüfung: Ablauf, Schwerpunkte, Beratung
Was ist eine Außenprüfung?
Als Außenprüfung bezeichnet man alle Prüfungshandlungen, welche die Finanzverwaltung beim Steuerpflichtigen vor Ort, z.B. durch Einsichtnahme in die Bücher und Unterlagen eines Unternehmens vornimmt. Der Steuerpflichtige ist aufgrund seiner gesetzlichen Mitwirkungspflichten zur Erteilung von Auskünften und Vorlage der angeforderten Unterlagen verpflichtet.
Eine steuerliche Außenprüfungen eröffnet der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens auch nach der Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung noch eingehend zu überprüfen. Hierbei kommen insbesondere
- die Betriebsprüfung (insbesondere Prüfung der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer),
- die Lohnsteuer-Außenprüfung und
- die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
in Betracht.
Vorbehalt der Nachprüfung
Bei Gewerbebetrieben werden die Steuerbescheide meist erklärungsgemäß erlassen. D.h. die Finanzämter übernehmen die Angaben der Steuerpflichtigen weitestgehend ungeprüft, um die Höhe der Steuern festzusetzen.
Da die Steuerbescheide meist unter dem sogenannten Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, ist eine Überprüfung bzw. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt auch später noch möglich. Voraussetzung ist, dass der Steueranspruch der Finanzverwaltung nicht bereits verjährt ist. Man spricht hier von der sogenannten Festsetzungsverjährung.
Ablauf einer Außenprüfung
Üblicherweise laufen Außenprüfungen wie folgt ab:
- Bekanntgabe der Prüfungsanordnung gegenüber dem Steuerpflichtigen
- Vornahme der Prüfungshandlung durch die Finanzbehörde in den Geschäftsräumen des Unternehmers/Unternehmens während der üblichen Geschäfts- bzw. Arbeitszeit
- Durchführung einer Schlussbesprechung mit dem Steuerpflichtigen vor Beendigung der Außenprüfung
- Übersendung des Prüfungsberichtes an den Steuerpflichtigen
- Erlass der geänderten Steuerbescheide
Schwerpunkt und Folgen der Außenprüfung
Allein 2018 wurden durch die deutsche Finanzverwaltung 188.973 Betriebe im Rahmen von Betriebsprüfungen steuerlich geprüft. Im Fokus der Finanzverwaltung liegt dabei vor allem
- die Einkommensteuer,
- die Körperschaftsteuer,
- die Gewerbesteuer und
- die Umsatzsteuer.
Für Steuerpflichtige sind die oft erst Jahre später folgenden Außenprüfungen oft mit viel Verwaltungsaufwand, hohen Steuernachzahlungen und Nachzahlungszinsen verbunden. Auch handelt es sich bei Außenprüfungen um gravierende Eingriffe in die Rechte der Steuerpflichtigen, die nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig sind. Es lohnt sich daher stets, sowohl die Zulässigkeit der Außenprüfung als auch deren Ergebnisse in der Form des sog. Prüfungsberichts genau zu prüfen und – soweit erforderlich – Einspruch gegen die geänderten Steuerbescheide einzulegen.
Durch Außenprüfung kann Finanzverwaltung Steuernachzahlungen länger geltend machen
Die Außenprüfung hat zudem große Bedeutung für andere Bereiche des steuerlichen Verfahrensrechts, die man sich bewusst machen sollte. So hemmt der Beginn einer Außenprüfung beispielsweise den Ablauf der Festsetzungsverjährung und verlängert damit den Zeitraum, über den eine Steuernachzahlung von der Finanzverwaltung noch geltend gemacht werden kann. Auch eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung ist nach der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nicht länger möglich.
Unsere Beratungsleistungen bei steuerlichen Außenprüfungen
Wir beraten unsere mittelständischen Mandanten vollumfänglich bei steuerlichen Außenprüfungen vom Tag der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung hin bis zum Erlass der auf die Außenprüfung folgenden Steuerbescheide. Unsere Beratungsleistung umfasst dabei die
- Prüfung der Prüfungsanordnung auf ihre formellen Anforderungen
- Prüfung der Voraussetzungen einer Außenprüfung
- Begleitung zu und Beratung bei Besprechungen mit der Finanzverwaltung, insbesondere im Rahmen der Schlussbesprechung
- steuerliche Prüfung und Würdigung des Außen- bzw. Betriebsprüfungsberichts
- Prüfung der aufgrund der Betriebsprüfung ergangenen geänderten Steuerbescheide
- Begleitung bei ggf. erforderlichen Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren
Ihre Experten für die Außenprüfung
Ihnen steht als Mittelständler eine Außenprüfung in Form einer Betriebsprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung bevor? Wir unterstützen Sie von A bis Z. Kontaktieren Sie unsere Experten noch heute!
Sie erreichen uns am einfachsten über info@winheller.com oder telefonisch unter 069 76 75 77 85 21.
Bleiben Sie up-to-date!
Vorträge, Seminare und Webinare
Sie benötigen Unterstützung?
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.
Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 21