Kanzlei für Finanzgerichtsverfahren

Finanzgerichtsverfahren

Steuerbescheide sind fehleranfällig

Die Begehrlichkeiten des Steuerstaates wachsen. Steuerpflichtige sehen sich mit umfassenden staatlichen Zugriffen auf ihr Vermögen, ihre Gewinne und Erträge konfrontiert. Gleichzeitig wird der Fiskus nicht jedem Einzelfall gerecht, denn:

  • Die Erhebung von Steuern erfolgt im Massenverfahren.

  • Zudem erzeugt ein sich ständig reformierendes Steuerrecht Unsicherheiten im Rahmen der unternehmerischen Planung, beim Ausfüllen jeder einzelnen Steuererklärung, aber auch auf Seiten der Finanzverwaltung bei der konkreten Rechtsanwendung.

Es zeigt sich: Steuerbescheide sind fehleranfällig. So sollen von den jährlich rund 25 Millionen erteilten Steuerbescheiden circa 40% falsch sein. Ein nicht angefochtener Steuerbescheid wäre ein Geschenk an den Steuerstaat.

Finanzgerichtsverfahren

Weshalb lohnt sich ein Finanzgerichtsprozess?

Wenn das Finanzamt nicht einlenkt, bedarf es eines Finanzgerichtsprozesses. Das Führen eines solchen Prozesses bedeutet:

  • Ihr Einzelfall steht im Mittelpunkt.
  • Der staatliche Steuerzugriff wird zum ersten Mal von neutraler Seite auf seine Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit hin überprüft.
  • Unsere Aufgabe als Ihre Steueranwälte ist es dabei, die hierfür maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Ansatzpunkte aufzudecken und dem Gericht vor Augen zu führen.
  • Gleichzeitig überprüfen wir das gerichtliche Handeln selbst auf seine Rechtsstaatlichkeit. Dies ist in einem Finanzgerichtsprozess von besonderer Bedeutung, da keine Berufungsinstanz existiert.

Nach Abschluss des Verfahrens vor dem Finanzgericht besteht lediglich die Möglichkeit, die Entscheidung des Gerichts durch den Bundesfinanzhof (BFH) prüfen zu lassen (sog. Revision). Eine nochmalige Prüfung des Sachverhalts erfolgt dort grundsätzlich nicht. Der Bundesfinanzhof ist vielmehr an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts gebunden.

Finanzgerichtsprozess als Kapitalanlage?

In Zeiten niedriger Zinsen und unter Berücksichtigung von Inflation und Abgeltungssteuer kann sich - so ungewöhnlich das klingen mag - ein Finanzgerichtsprozess als sichere und gut verzinste Kapitalanlage anbieten. Durch sorgfältige und planmäßige Gestaltung im Vorfeld eines Verfahrens ist es nämlich möglich, eine vom Gesetz ausdrücklich vorgesehene Verzinsung von 6% pro Jahr zu erzielen. Schuldner ist der deutsche Staat, das Risiko damit niedrig. Diese alternative "Anlagestrategie" erlangt vor allem bei aussichtsreichen Finanzgerichtsprozessen mit langer Verfahrensdauer Bedeutung.

Auch außergerichtliche Möglichkeiten nutzen

Es muss nicht immer zu einem Finanzgerichtsprozess kommen. Auch im Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt besteht die Chance auf Einigung. Dies ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass große Teile des öffentlichen Dienstes nur mit einer dünnen Personaldecke ausgestattet sind und der Bearbeitung Ihres Falles von Seiten des Finanzamts ohnehin enge zeitliche Grenzen gesetzt sind. Das sind gute Voraussetzungen, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Güteverfahren als Alternative

Auch wenn die Klage bereits eingereicht wurde gibt es Alternativen. In Hessen besteht seit Januar 2013 beispielsweise eine neu geschaffene Möglichkeit, beim Hessischen Finanzgericht ein Güteverfahren durchzuführen. Dabei wird der Fall an einen eigens dafür abgestellten Richter am Finanzgericht als Güterichter überwiesen. Der Güterichtertermin kann im Finanzamt, beim Mandanten oder in unseren Räumlichkeiten durchgeführt werden und erspart zeitaufwändige Reisen zum Hessischen Finanzgericht in Kassel.

Strikte Trennung von Güte- und Klageverfahren

Das Güteverfahren ist vom Klageverfahren strikt getrennt. Ein Informationsaustausch zwischen beiden ist nicht vorgesehen. Sollte keine Einigung im Güterichterverfahren erreicht werden, kann jeder Beteiligte zu jeder Zeit das Verfahren beenden. In diesem Fall wird das Klageverfahren ohne Rücksicht auf das Vorbringen der Parteien im Güteverfahren fortgesetzt. Vorteil eines Güterichterverfahrens ist, dass die Gerichtskosten bereits abgedeckt sind. Somit entstehen für die Beteiligten keine gerichtlichen Mehrkosten.

Was unsere Steueranwälte für Sie tun können

Gerne prüfen wir als Ihre Steueranwälte die Aussichten eines möglichen Steuerstreits. Erstes Ziel ist es, auf Ebene des Finanzamts eine Klärung der Angelegenheit zu erreichen – z.B. durch Einlegung eines Einspruchs gegen Ihren Steuerbescheid oder über eine sog. tatsächliche Verständigung.

Ist eine Klärung auf der Ebene des Finanzamts nicht möglich, stimmen wir uns mit Ihnen ab, ob ein gerichtliches Vorgehen zielführend ist. Vor dem Finanzgericht vertreten wir Sie dann sowohl im Wege des schnellen (vorläufigen) Rechtsschutzes (z.B. durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) als auch im eigentlichen Hauptsacheprozess, in dem es darum geht, eine endgültige Entscheidung durch ein Urteil herbeizuführen. Wir scheuen keine streitige Auseinandersetzung, wenn es Ihren Interessen dient.

Ihr Anwalt für Finanzgerichtsverfahren

Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um die Themen Steuerbescheid, Einspruch und Finanzgerichtsprozess erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 21).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 21

Kontakt

Kontakt
captcha