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Vereine und Verbände haben einen großen Bedarf an qualifizierter steuerlicher Beratung. Insbesondere dann, wenn sie steuerbegünstigt sind, weil sie z.B. gemeinnützige Zwecke verfolgen oder als Berufsverband organisiert sind, müssen sie laufend zahlreiche Besonderheiten steuerlicher Art beachten.
Als auf die Rechtsberatung und Steuerberatung für Vereine und Verbände spezialisierte Kanzlei bieten wir sowohl gemeinnützigen Vereinen als auch Berufsverbänden und Wirtschaftsverbänden das gesamte Leistungsbündel, das sie für ihre tägliche Arbeit benötigen – im Steuerrecht für Vereine und weit darüber hinaus. Für uns ist die Beratung des dritten Sektors eben kein bloßes modisches „Zusatzgeschäft“, sondern seit jeher ein ganz wesentlicher Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit.
Steuerberatung für Vereine bedeutet für uns nicht mehr und nicht weniger, als dass wir Sie
Ob ein Verein Umsatzsteuer schuldet muss individuell geprüft werden. Betreibt ein Verein einen Zweckbetrieb oder einen wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, muss in den meisten Fällen Umsatzsteuer durch den Verein abgeführt werden. Auch umsatzsteuerliche Vermögensverwaltungen können bestehen.
Wenn es darum geht, bestimmte Voraussetzungen für ein Spendensiegel (z.B. DZI) zu erfüllen, sind wir auch insoweit gerne behilflich. Und wenn Sie außerhalb des Steuerrechts einmal oder laufend Fragen sonstiger rechtlicher Art haben: Unsere Anwälte sind erfahren im Vereinsrecht und Verbandsrecht und gerne für Sie da! Eine gelungene Steuerberatung für Vereine und Verbände ist für uns also gleichbedeutend mit einer Rundum-Beratung zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich im laufenden Betrieb eines Vereins oder Verbandes stellen.
Steuerberaterverband Hessen e.V.
Mein Grundeinkommen e.V.
European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) e.V.
DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V.
American Jewish Committee Berlin e.V.
Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.
Die laufende Steuerberatung eines Vereins beginnt üblicherweise unmittelbar nach seiner Gründung. Nahezu sämtliche Verbände und Vereine, denen wir bereits bei der Gründung behilflich waren, betreuen wir daher auch nach der Gründung laufend in steuerlicher Hinsicht. So wächst von Beginn an Vertrauen auf beiden Seiten. Kurze und eingespielte Kommunikationswege erlauben individuelle Lösungen und ermöglichen das Erkennen von potentiellen Problemen bereits weit im Vorfeld, so dass ernsthafte rechtliche und steuerliche Schwierigkeiten nicht aufkommen.
Selbstverständlich freuen wir uns auch über die Übernahme des Mandats von Ihrem bisherigen Berater. Vielfach sind solche Mandatsübergänge erforderlich, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die bisherige Buchhaltung nicht in allen Punkten den Ansprüchen an eine ordnungsgemäße Steuerberatung für Vereine genügt, weil steuerliche Besonderheiten, denen Vereine und Verbände unterliegen, nicht beachtet wurden. In diesen Fällen hilft meist nur eines: eine gründliche Bestandsaufnahme und anschließende Kontaktaufnahme mitdemehemaligen Berater und dem zuständigen Finanzamt, um die Bücher sodann wieder lege artis zu führen, den Vorgaben der Finanzbehörden gerecht zu werden und – im Fall gemeinnütziger Organisationen – um nicht zuletzt auch die Gemeinnützigkeit zu sichern.
Für
für Ihren Verein berechnen wir in der Regel diegewöhnlichen Sätze der Steuerberatervergütungsverordnung. Darüber hinausgehende Arbeiten berechnen wir üblicherweise nach Zeitaufwand. Trotz unserer hohen Spezialisierung auf die Steuerberatung von Vereinen und Verbänden können Sie daher in jedem Fall eine wettbewerbsfähige Bepreisung unserer Leistungen erwarten.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Thema Steuerrecht und Steuerberatung für Vereine und Verbände ist Rechtsanwalt Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht). Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 80).
Rechtsanwalt Alexander Vielwerth nimmt an der Statement-Runde zu pro und contra der Wahl der genossenschaftlichen Rechtsform teil.