Steuerberatung für Vereine: WINHELLER ist Ihr Partner
Vereine und Verbände tragen durch ihr Engagement wesentlich zur Gesellschaft bei, müssen aber auch die steuerlichen Aspekte im Blick behalten. Mit unserer Steuerberatung für Vereine müssen Sie sich um die steuerlichen und rechtlichen Vorgaben keine Gedanken machen. Unsere Kanzlei unterstützt Verbände und Vereine dabei, allen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen, Risiken zu minimieren und langfristig erfolgreich zu sein.
Spezialisierte Steuerberatung für Vereine und Verbände
Vereine und Verbände haben einen großen Bedarf an qualifizierter steuerlicher Beratung. Insbesondere dann, wenn sie steuerbegünstigt sind, weil sie z.B. gemeinnützige Zwecke verfolgen oder als Berufsverband organisiert sind, müssen sie laufend zahlreiche Besonderheiten steuerlicher Art beachten.
Rechts- und Steuerberatung für gemeinnützige Vereine, Berufs- und Wirtschaftsverbände
Als auf die Rechtsberatung und Steuerberatung für Vereine und Verbände spezialisierte Kanzlei bieten wir sowohl gemeinnützigen Vereinen als auch Berufsverbänden und Wirtschaftsverbänden das gesamte Leistungsbündel, das sie für ihre tägliche Arbeit benötigen – im Steuerrecht für Vereine und weit darüber hinaus. Für uns ist die Beratung des dritten Sektors eben kein bloßes modisches „Zusatzgeschäft“, sondern seit jeher ein ganz wesentlicher Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit.
Ein wichtiges Thema ist dabei immer wieder die Einteilung in die vier Sphären der Gemeinnützigkeit (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb), um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Zudem ist das Spendenrecht für viele Vereine relevant und es müssen korrekte Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden. Zudem kann es zu Herausforderungen kommen, wenn es um die Besteuerung von Vereinen bzw. Vereinsaktivitäten (beispielsweise Veranstaltungen) geht.
Warum ein Steuerberater für Vereine so wichtig ist
Eine professionelle Steuerberatung für Vereine sorgt dafür, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden, ohne dass die Organisation unnötige Risiken eingeht. Fehler in der Buchhaltung oder der Steuererklärung können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Hierzu gehören:
- Verlust von Gemeinnützigkeit
- Empfindliche Nachzahlungen an das Finanzamt
- Imageverlust
- Bußgelder oder Steuerstrafverfahren
Rundum-Beratung für Vereine und Verbände
Steuerberatung für Vereine bedeutet für uns nicht mehr und nicht weniger, als dass wir
- Sie zu allen aufkommenden steuerlichen Einzelfragen im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht beraten,
- Ihre laufende Buchhaltung übernehmen,
- Ihnen unternehmensberatendes Feedback geben,
- die nötigen Steuererklärungen fertigen,
- fristgemäß Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen und
- den Jahresabschluss für Ihren Verein erstellen.
Ob ein Verein Umsatzsteuer schuldet, muss individuell geprüft werden. Betreibt ein Verein einen Zweckbetrieb oder einen wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, muss in den meisten Fällen Umsatzsteuer durch den Verein abgeführt werden. Auch umsatzsteuerliche Vermögensverwaltungen können bestehen.
Wenn es darum geht, bestimmte Voraussetzungen für ein Spendensiegel (z.B. DZI) zu erfüllen, sind wir auch insoweit gerne behilflich. Und wenn Sie außerhalb des Steuerrechts einmal oder laufend Fragen sonstiger rechtlicher Art haben: Unsere Anwälte für Vereinsrecht und Verbandsrecht sind gerne für Sie da! Eine gelungene Steuerberatung für Vereine und Verbände ist für uns also gleichbedeutend mit einer Rundum-Beratung zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich im laufenden Betrieb eines Vereins oder Verbandes stellen.
Unsere Referenzen in der Steuerberatung für Vereine (Auszug):
Steuerberaterverband Hessen e.V.
Mein Grundeinkommen e.V.
European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) e.V.
DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V.
American Jewish Committee Berlin e.V.
Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.
Steuerberatung für Vereine und Verbände: Zusammenarbeit von Beginn an oder spätere Übernahme des Mandats
Die laufende Steuerberatung eines Vereins beginnt üblicherweise unmittelbar nach seiner Gründung. Nahezu sämtliche Verbände und Vereine, denen wir bereits bei der Gründung behilflich waren, betreuen wir daher auch im Nachgang laufend in steuerlicher Hinsicht. So wächst von Beginn an Vertrauen auf beiden Seiten. Kurze und eingespielte Kommunikationswege erlauben individuelle Lösungen und ermöglichen das Erkennen von potenziellen Problemen bereits weit im Vorfeld, so dass ernsthafte rechtliche und steuerliche Schwierigkeiten nicht aufkommen.
Steuerrecht für Vereine: Gründliche Bestandsaufnahme zur Sicherung der Gemeinnützigkeit
Selbstverständlich freuen wir uns auch über die Übernahme des Mandats Ihres bisherigen Berater. Vielfach sind solche Mandatsübergänge erforderlich, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die bisherige Buchhaltung nicht in allen Punkten den Ansprüchen an eine ordnungsgemäße Steuerberatung für Vereine genügt, weil steuerliche Besonderheiten, denen Vereine und Verbände unterliegen, nicht beachtet wurden. In diesen Fällen hilft meist nur eines: eine gründliche Bestandsaufnahme und anschließende Kontaktaufnahme mit dem ehemaligen Berater und dem zuständigen Finanzamt, um die Bücher sodann wieder lege artis zu führen, den Vorgaben der Finanzbehörden gerecht zu werden und – im Fall gemeinnütziger Organisationen – um nicht zuletzt auch die Gemeinnützigkeit zu sichern.
Wurde tatsächlich schon Ihre Gemeinnützigkeit aberkannt? In dem Fall wenden Sie sich an unseren Anwalt für Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Wir helfen Ihnen dabei, einen Ausweg zu finden.
Webinar | Finanzbuchhaltung (Fibu) in Nonprofit-Organisationen
Wettbewerbsfähige Kosten für Steuerberatung und Buchhaltung
Wir bieten Ihnen Steuerberatung und Buchhaltung für Ihren Verein zu fairen Konditionen. Unsere umfassenden Leistungen beinhalten
- laufende Buchhaltungsarbeiten,
- die Erstellung von Steuererklärungen und -voranmeldungen sowie
- die nötigen Jahresabschlussarbeiten.
Für Ihren Verein berechnen wir in der Regel die gewöhnlichen Sätze der Steuerberatervergütungsverordnung. Darüber hinausgehende Arbeiten berechnen wir üblicherweise nach Zeitaufwand. Trotz unserer hohen Spezialisierung auf die Steuerberatung von Vereinen und Verbänden können Sie daher in jedem Fall eine wettbewerbsfähige Bepreisung unserer Leistungen erwarten.
Digitalisierung in der Steuerberatung für Vereine
Auch die Steuerberatung findet zunehmend digital statt. Wir bieten unseren Mandanten moderne Lösungen, wie digitale Buchhaltungssysteme, die den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Mit entsprechenden Tools lassen sich Belege bequem hochladen, steuerliche Dokumente digital einsehen und Steuererklärungen effizient abwickeln. Das spart allen Beteiligten Zeit und sorgt für eine höhere Transparenz sowie Sicherheit im Umgang mit sensiblen Daten. Durch die Automatisierung vieler Prozesse bleibt Ihrem Verein mehr Zeit, sich auf die eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Mit der 2025 eingeführten E-Rechnung dürfen auch Vereine die Digitalisierung nicht verpassen.
Steuerberatung für Vereine von Ihrer Kanzlei WINHELLER
Nutzen Sie die Vorteile unserer spezialisierten Steuer- und Rechtsberatung für Vereine und Verbände und profitieren Sie von unserem umfassenden Know-how als Steuerkanzlei. Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten unterstützt Sie dabei, Ihre steuerlichen Pflichten effizient zu erfüllen und gleichzeitig Ihre Gemeinnützigkeit zu sichern. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin rund um die Steuerberatung für Vereine.
Ihre Ansprechpartner im Bereich Steuerberatung Verein
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Thema Steuerrecht und Steuerberatung für Vereine und Verbände ist Rechtsanwalt Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht).
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 85 21).
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