Kanzlei für Immobiliensteuerrecht

Immobiliensteuerrecht

Beratung bei Erwerb, Bewirtschaftung und Veräußerung von Immobilien

Immobilien, wie Häuser, Wohnungen oder gewerbliche Objekte, bleiben in Anbetracht der anhaltenden Niedrigzinsphase eine der wichtigsten Anlageformen. Im Vergleich zu anderen klassischen Anlageformen versprechen sie höhere Renditeaussichten

Der Renditeerfolg von Immobilien ist dabei maßgeblich von den steuerlichen Rahmenbedingungen abhängig. Auf jeder Stufe des „Lebenszyklus“ eines Immobilieninvestments ergeben sich steuerrechtliche Fragestellungen, die bereits im Vorfeld mit in die Investitionsentscheidung einbezogen werden sollten. Das Thema Immobilien und Steuern ist vielfältig, komplex und betrifft meist unterschiedliche Steuerarten.

Anwalt für Immobiliensteuerrecht

Unsere Mandanten im Immobiliensteuerrecht

Unsere Mandanten sind 

  • institutionelle Anleger,
  • Bauentwickler und
  • vermögende Privatpersonen.

Gern beraten wir auch Sie vollumfänglich im Immobiliensteuerrecht während des gesamten Lebenszyklus Ihrer Immobilie: beim Investment oder der Entwicklung, dem Halten und Bewirtschaften sowie dem Verkauf.

Unsere Beratungsleistungen im Immobiliensteuerrecht

Phase 1: Investment/Erwerb/Entwicklung
  • Prüfung und Implementierung der optimalen Investitionsstruktur, insbesondere unter Berücksichtigung 
    • der Grunderwerbsteuer und Optimierungsmöglichkeiten bei sog. Share Deals,
    • der Umsatzsteuerschuldnerschaft und etwaiger Vorsteuerkorrekturen nach § 15a UStG im Falle des Erwerbs im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
    • der Vermeidung von Gewerbesteuer beim späteren Halten und Bewirtschaften
  • Entwurf und Verhandlung von Steuerklauseln im Kaufvertrag zur Verringerung möglicher Haftungsrisiken
  • Beratung von Bauentwicklern und Generalunternehmern zur Bauabzugsteuer nach § 48 EStG
     
Phase 2: Halten/Bewirtschaften
  • Beratung zu Fragen der Bilanzierung und der laufenden Besteuerung mit
    • Einkommen- und Körperschaftsteuer
    • Umsatzsteuer
    • Grundsteuer nach der kürzlich erfolgten Grundsteuerreform
  • Gewerbesteueroptimierung durch Verwendung ausländischer SPV (Special Purpose Vehicle), durch die sog. erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung oder durch die sog. Entprägung vermögensverwaltender Personengesellschaften
     
Phase 3: Exit/Veräußerung 
  • Beratung zum steuerlich optimalen Exit aus dem Immobilieninvestment
  • Optimierung der Besteuerung des Veräußerungsgewinns mit Einkommen-/Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
  • Prüfung der beschränkten Steuerpflicht bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit deutschem Immobilienbesitz (sog. property-rich oder real-estate-rich Corporations) nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc EStG
  • Grunderwerbsteueroptimierung
  • Beratung zur Umsatzsteuer, insbes. zur sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen 
  • Entwurf und Verhandlung von Steuerklauseln im Kaufvertrag zur Abgrenzung der Haftung für Steuerschulden
  • Beratung zur Erbschaft-/Schenkungsteuer im Fall der Vermögensnachfolge

Ihr Anwalt für Immobiliensteuerrecht

Sie haben Fragen zur Besteuerung Ihrer Immobilie? Sie möchten Ihre Investitionsstruktur möglichst steuergünstig gestalten? Wir bieten Ihnen alle Gestaltungsmöglichkeiten mit der erforderlichen Expertise an. Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.

Sie erreichen uns am einfachsten unter 069 76 75 77 85 21 oder via E-Mail (info@winheller.com).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 21

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