Steuerberatung für vermögende Privatpersonen
Unsere Steuerleistungen für Privatpersonen
360°-Betreuung durch WINHELLER: Ob private Einkommensteuererklärung, steuerliche Optimierung von Schenkungen oder die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung – durch unsere weit gefächerte Expertise in den Bereichen Steuern und Recht bieten wir Ihnen in allen Fällen eine fundierte und professionelle Betreuung.
Daneben beraten wir Sie als Privatperson unter anderem bei den Themen Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerung und allen weiteren Punkten betreffend internationale Sachverhalte mit Bezug auf das deutsche Steuerrecht.

Auszug aus unserem Beratungsangebot für Privatpersonen
Unsere Steuerberatung für Privatpersonen umfasst unter anderem die folgenden Grundleistungen:
- Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung
- Erstellung von Kryptoreports für die private Einkommensteuererklärung
- Beantwortung sämtlicher Fragen zur Kryptobesteuerung
- Erstellung der Schenkungs- oder Erbschaftsteuererklärung
- Nachfolgeregelung, insbesondere Bewertung von GmbH-Anteilen (§§ 13a, 13b ErbStG), Schenkung bzw. Verkauf von GmbH-Anteilen sowie Betriebsveräußerungen im Ganzen
- Beratung bei Abfindungen bzw. steuerliche Gestaltung der Abfindungszahlung (Fünftelregelung)
- Beratung rund ums Immobilienvermögen
- Nießbrauch
Welche Einkünfte muss ich versteuern?
Grundsätzlich ist jede in Deutschland wohnhafte Person mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig. Hierunter fallen die Gewinneinkünfte und die Überschusseinkünfte.
Welche Einkunftsarten gibt es?
Zu den sogenannten Gewinneinkünften zählen die
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG),
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG).
Zu den Überschusseinkünften zählen hingegen die
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG),
- aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG),
- aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und die
- sonstigen Einkünfte im Sinne der §§ 22 f. EStG – hierunter fallen unter anderem Renten und Einkünfte aus Kryptowährungen.
Was bedeutet Steuerpflicht?
Steuerpflicht bedeutet, dass eine Person unter bestimmten Voraussetzungen Steuern in Deutschland zahlen muss. Für Privatpersonen ist die wichtigste Steuer meist die Einkommensteuer.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Natürliche Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Absatz 1 EStG). Diese Personen müssen ihr gesamtes Einkommen weltweit in Deutschland versteuern - das sogenannte Welteinkommensprinzip.
Eine Person mit einer Wohnung in München ist beispielsweise unbeschränkt steuerpflichtig, auch für Einkünfte aus dem Ausland. Dabei ist zu beachten, dass ein Wohnsitz nicht nur der Hauptwohnsitz ist, sondern jede Wohnung, die man beibehält und benutzt (§ 8 AO). Auch wer mehrere Wohnungen in Deutschland nutzt, kann daher unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Beschränkte Steuerpflicht
Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber inländische Einkünfte erzielen, unterliegen der beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Absatz 4 EStG). Diese Regelung folgt dem Territorialprinzip, bei dem nur das in Deutschland erzielte Einkommen besteuert wird - nicht das gesamte Welteinkommen.
Ein ausländischer Künstler, der nur temporär in Deutschland auftritt und dort Geld verdient, ist beispielsweise nur auf dieses deutsche Einkommen steuerpflichtig. Bei beschränkter Steuerpflicht gibt es weniger Steuervergünstigungen, um Steuerflucht zu erschweren. Die betroffenen inländischen Einkünfte sind in § 49 EStG abschließend aufgelistet und umfassen unter anderem Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen oder Vermietung deutscher Immobilien.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Das Außensteuergesetz regelt in § 2 AStG eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ein Niedrigsteuergebiet verlegen. Diese Anti-Umgehungsregelung greift, wenn drei zentrale Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Die Person war in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, sie verlagert ihren Wohnsitz in ein niedrig besteuerndes Gebiet und behält wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland.
Im Unterschied zur normalen beschränkten Steuerpflicht erfasst die erweiterte Variante alle inländischen Einkünfte, die keine ausländischen Einkünfte im Sinne des § 34d EStG sind. Der sachliche Umfang der Besteuerung wird damit erheblich ausgeweitet und nähert sich der unbeschränkten Steuerpflicht an.
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gilt für das Wegzugsjahr und die folgenden zehn Jahre. Als wesentliche wirtschaftliche Interessen gelten beispielsweise Beteiligungen an deutschen Unternehmen ab 1% bei Kapitalgesellschaften oder 25% bei Personengesellschaften, inländische Immobilien, deutsche Bankkonten oder wenn die deutschen Einkünfte mindestens 30% des Gesamteinkommens oder 62.000 Euro überschreiten.
Besonderheit: Die Besteuerung erfolgt unter Anwendung des Progressionsvorbehalts auf das gesamte Welteinkommen, wodurch ein höherer Steuersatz zur Anwendung kommt. Die Regelung greift jedoch nur bei erweitert beschränkt steuerpflichtigen Einkünften über 16.500 Euro jährlich. Damit verhindert § 2 AStG effektiv, dass deutsche Steuerpflichtige durch Wohnsitzverlagerung in Niedrigsteuerländer ihre Steuerlast auf deutsche Einkunftsquellen reduzieren können.

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