Steuerberater Erbschaftsteuererklärung

Schenkung- und Erbschaftsteuererklärung: Erstellung, Inhalt, Beratung

Beratung zur Erklärungsabgabe bei Erbschaft- und Schenkungsteuer

Sowohl die Erbschaftsteuer als auch die Schenkungsteuer sind Gegenstand der wichtigsten Gestaltungsüberlegungen rund um das Thema Nachfolgeplanung. Während die Erbschaftsteuer den Übergang von Vermögenswerten einer verstorbenen Person besteuert, wird die Schenkungsteuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkung) erhoben.

Steuerberater für Erbschaftsteuererklärung

Steueroptimierte Nachlassgestaltung für Ihr Vermögen

Durch eine frühzeitige Nachfolgeplanung können steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und bestehende gesetzliche Vergünstigungen optimal genutzt werden. Mit den richtigen Instrumenten kann der Steuerfall optimiert und ungewollte steuerliche aber auch gesellschaftsrechtliche Folgen verhindert werden.

Zu den möglichen Instrumenten gehören

  • der Einsatz von Testamenten,
  • die Wahl der passenden Rechtsform für die Vererbung von Unternehmensvermögen,
  • die gezielte Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und
  • die Konzeption von Stiftungen (z.B. Familienstiftung).

Ebenso ist bei der Nachfolge von Todes wegen die steuerliche und rechtliche Begleitung durch einen Berater für einen steuerschonenden Übergang unerlässlich. Auch hier können wir für Sie z.B. mithilfe der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder mit dem Ausschlagen eines Erbes eine steueroptimale Lösung finden.

Unsere Leistungen für Ihre Vermögensnachfolge

Ihre Berater für die Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärung

Steuerfragen rund um die Nachfolge sind ein zentraler wirtschaftlicher Aspekt. In den Erklärungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sollten daher keine Fehler auftauchen. Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern und Anwälten unterstützt Sie dabei gern. Sie erreichen uns am einfachsten unter info@winheller.com oder telefonisch unter der 069 / 76 75 77 85 21.

Martin Wimmer

Martin Wimmer

M.A. Taxation

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