Steuerberatung bei Abfindung: Fünftelregelung & Co.
Abfindungsberatung: Steuerliche Gestaltung der Abfindungszahlung
In Deutschland können Abfindungen nach der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Bedingungen von der sogenannten Fünftelregelung profitieren. Lesen Sie hier, wie die Fünftelregelung funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sie die Besteuerung Ihrer Abfindung oder außerordentlichen Einkünfte beeinflusst.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung (manchmal auch 1/5-tel Regelung geschrieben) ist eine besondere Art, eine Abfindung oder außerordentliche Einkünfte steuersparend zu versteuern.
In Deutschland gilt ein progressiver Steuertarif, was bedeutet, dass die Steuersätze mit steigendem zu versteuerndem Einkommen ansteigen, bis zu einem Höchstsatz von 42 bzw. 45 Prozent.
In der Regel unterliegt eine im Verlauf eines Kalenderjahres gezahlte Abfindung dem höchsten Steuersatz. Der Gesetzgeber hat jedoch die Fünftelregelung eingeführt, um diese steuerliche Belastung zu mildern. Hierbei wird die einmalige Abfindung über einen Zeitraum von fünf Jahren steuerlich verteilt.
Zuerst wird die Abfindung als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens einbezogen. Dann wird die Abfindung aus dem zu versteuernden Einkommen herausgerechnet und durch fünf geteilt. Anschließend wird ein Fünftel wieder zum zu versteuernden Einkommen hinzugefügt, die Steuer für dieses Fünftel wird berechnet, und der ermittelte Steuerbetrag wird anschließend mit fünf multipliziert.
Die Anwendung der Fünftelregelung führt oft zu erheblichen Steuererstattungen, insbesondere wenn man andere laufende Einkünfte (einschließlich aller Einkommensquellen außer der Abfindung) und einkommensabhängige Leistungen (wie beispielsweise Arbeitslosengeld) deutlich reduziert oder in die kommenden Jahre verschiebt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Anwendung der Fünftelregelung?
Die zwei wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Zahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr
- Eine Zusammenballung von Einkünften
Die Fünftelregelung kann nur auf einmalige Einkünfte angewendet werden. Das bedeutet, sie ist vor allem für Abfindungen, Entlassungsentschädigungen, und ähnliche Zahlungen relevant.
Darunter fallen unter anderem Abfindungen nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, aber auch z.B. folgende weitere Einkünfte:
- Gehaltsnachzahlungen für frühere Jahre wegen unwirksamer Kündigung
- Nachzahlung von Renten
- Einmalige Kapitalauszahlung aus z.B. einer Direktzusage
- Zuwendung wegen Dienstjubiläums eines Arbeitnehmers
- Gewinn aus der Ausübung von Aktienoptionen (sog. Stock Options)
Wie die Fünftelregelung für Ihren konkreten Fall berechnet wird, erläutern wir Ihnen gerne individuell. Wir prüfen für Sie fallbezogen, ob es in Ihrem persönlichen Fall möglich ist, diese Art der Steuererleichterung anzuwenden.
Ihr Steuerberater für Abfindungen und die Fünftelregelung
Ihnen steht eine Abfindungszahlung bevor? Sie möchten sicherstellen, dass die steuerliche Belastung Ihrer Abfindung so gering wie möglich ausfällt? Unser Team steht Ihnen mit seiner Erfahrung zur Verfügung!
Gern unterstützen wir Sie bei sämtlichen Fragen rund um die Abfindung. Sie erreichen uns am einfachsten unter info@winheller.com oder telefonisch unter der 069 / 76 75 77 85 21.
Sie benötigen Unterstützung?
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.
Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 21