Besteuerung von ETFs und Investmentfonds | Steuerberater

Besteuerung von ETFs und Investmentfonds

Fonds bieten eine Chance auf gute Rendite sowie – durch die Streuung der Anteile – oftmals eine bessere Sicherheit im Vergleich zu Einzelaktien.

Es gibt am öffentlich zugänglichen Markt vor allem zwei Arten: den aktiven Fonds, der durch Fondsmanager verwaltet wird, und den Exchange Traded Funds (kurz ETF).

Was ist ein ETF?

Ein ETF ist ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung bekannter Marktindizes wie z.B. den DAX eins zu eins abbildet. Diese Fonds bieten eine kosteneffiziente Möglichkeit, in verschiedene Märkte zu investieren, da sie passiv gemanagt werden und keine hohen Managementgebühren verursachen. ETFs sind breit diversifiziert, transparent und können sowohl in Einzelsummen als auch über regelmäßige Sparpläne genutzt werden, um langfristig Vermögen aufzubauen.

Besteuerung von ETFs und Investmentfonds | Kanzlei

Für beide Arten, ETFs und aktive Fonds – im Folgenden sprechen wir von „Fonds" – gelten im Grundsatz die gleichen Besteuerungsoptionen. Besteuert werden

  1. Ausschüttungen des Fonds,
  2. Vorabpauschalen und
  3. Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen

als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG mit möglicher Teilfreistellung und Kapitalertragsteuer. Die depotführende Bank muss entsprechend die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abführen.

Steuern auf Ausschüttung aus Fonds

Die Ausschüttung des Fonds fällt unter den Regelfall der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr.1 EStG – eine Dividende aus dem Fonds. Diese Einkünfte unterliegen in Deutschland der Kapitalertragsteuer, die pauschal mit 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben wird.

Steuerfragen zur Vorabpauschale bei Fonds

Etwas spezieller ist eine Vorabpauschale – doch was ist eine Vorabpauschale und welche steuerlichen Regelungen gelten?

Die Vorabpauschale ist ein vom Gesetzgeber eingeführtes Konzept im Bereich der Fondsbesteuerung. Es handelt sich dabei um einen hypothetischen Gewinn, der für steuerliche Zwecke angenommen wird.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung das Ziel, eine jährliche Mindestbesteuerung für Fondsanleger sicherzustellen, also auch bei nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds.

Grob gesagt ist die Vorabpauschale der Basisertrag abzüglich der Ausschüttung im letzten Kalenderjahr. Der Basisertrag ist hierbei abhängig vom Basiszinssatz. Da der Basiszinssatz ab dem Jahr 2023 mit 2,55% und 2024 mit 2,29% wieder positiv war, gewinnt die Besteuerung der Vorabpauschale für alle Anleger ab 2024 wieder an Bedeutung, denn die Vorabpauschale kann nicht negativ sein, dies war sie zuletzt 2022 (Basiszinssatz: –0,05%).

Formel zur Berechnung der Vorabpauschale:

Rücknahmepreis am Jahresanfang x 70 v.H. des Basiszinssatzes = Basisertrag

Basisertrag ./. Ausschüttungen = Vorabpauschale

Steuer bei Verkauf von Fondsanteilen

Auch die Veräußerung der Fondsanteile unterliegt den Einkünften aus Kapitalvermögen. Für Alt-Investmentanteile gibt es hierbei aber noch Sonderregelungen (angeschafft vor 01.01.2009 oder zwischen 2009 und 2017). Diese Sonderregelungen können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Steuerfreiheit führen.

Unsere Beratungsleistungen zu ETFs und Investmentfonds

Unsere erfahrenen Steuerberater unterstützen Sie bundesweit. Wir übernehmen

  • Hilfeleistungen zur Besteuerung von ausländischen Fonds,
  • die Erstellung der Steuererklärungen im Zusammenhang mit Ausschüttungen und Vorabpauschalen sowie
  • die Beratung zu internationalen Steuerfragen.

Ein aktuelles Thema hinsichtlich der Investmentfonds wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) aufgegriffen.

Durch das JStG 2024 wurden Änderungen im Investmentsteuergesetz vorgenommen, die in Anlehnung an die Wegzugsbesteuerung bei Anteilen ab 1% Beteiligungsquote eine Besteuerung der stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Investmentfonds bei Wegfall oder Beschränkung des Besteuerungsrechts im Inland sicherstellen sollen. Erfasst werden nicht alle Fondsinvestitionen, stattdessen werden Schwellenwerte eingeführt. Die Regelung gilt für Wegzugstatbestände nach dem 31.12.2024.

Ihre Berater für die Besteuerung von ETFs und Investementfonds

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