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Persönliche Termine nach Vereinbarung
Rechtsanwalt Elmar Krüsmann ist auf die Beratung von Nonprofit-Organisationen, Stiftungen sowie vermögenden Privatpersonen spezialisiert.
Nonprofit-Organisationen (Stiftungen, Vereine, gGmbHs) berät er sowohl im Rahmen der Errichtung, etwa zur Satzungsgestaltung und der Rechtsformwahl, als auch zu sämtlichen laufenden gemeinnützigkeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen. Dazu gehören u.a.:
Oftmals ist er dabei auch mit grenzüberschreitendem Bezug tätig.
Familienstiftungen sowie Stifterfamilien berät er umfassend in sämtlichen stiftungs- und steuerrechtlichen Fragen. Hierzu zählen beispielsweise eine (steuerlich) sinnvolle Strukturierung des Stiftungsvermögens sowie eine ausgewogene Kompetenzverteilung innerhalb der Stiftungsorgane (Stiftungsrat, Vorstand, Geschäftsführer).
Vermögende Privatpersonen berät Elmar Krüsmann zudem zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, der Nachfolgeplanung sowie zu Aspekten des internationalen Steuerrechts. Hierbei unterstützt er unter anderem bei der Strukturierung des Vermögens, etwa durch Errichtung von Familiengesellschaften oder Familienstiftungen.
Elmar Krüsmann studierte Rechtswissenschaft – mit Schwerpunkt im Steuerrecht – an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seine praktische Ausbildung und sein Rechtsreferendariat absolvierte er unter anderem beim Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie bei mehreren großen Rechtsanwaltssozietäten im Bereich Steuerrecht bzw. Vermögensnachfolge. Vor seinem Eintritt bei WINHELLER war er mehrere Jahre bei einer international tätigen, deutschen Rechtsanwaltsgesellschaft im Bereich Steuerrecht beschäftigt. Sein Fokus lag auch dort bereits auf der Beratung gemeinnütziger Stiftungen sowie von Private Clients.
Seine Freizeit verbringt Elmar Krüsmann am liebsten im Kreis seiner Familie.
Deutsch, Englisch