Doppelbesteuerungsabkommen Kanzlei

Doppelbesteuerungsabkommen - DBA

Internationales Steuerrecht und internationale Steuerplanung muss sich mit den unterschiedlichsten nationalen Steuerrechtsordnungen auseinandersetzen.

Ausgangspunkt sind dabei immer die Regelungen des deutschen Steuerrechts, die anordnen, dass ein Steuerpflichtiger grundsätzlich sein gesamtes Welteinkommen in Deutschland versteuern muss – so er denn seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Das bedeutet, dass man alle seine Einkünfte, auch aus anderen Ländern (sog. Quellenstaat), grundsätzlich in der deutschen Steuererklärung anzugeben hat. 

Mit welchen Ländern hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Wohnsitzstaaten haben Besteuerungsrecht

Natürlich haben aber auch die jeweiligen Staaten, in denen die entsprechenden Einkünfte erzielt werden, ein Besteuerungsrecht und wollen dieses auch ausüben. Kein Staat lässt sich gern Steuersubstrat entgehen.

Aus diesem Grund haben zahlreiche Länder sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbart. Dies sind Abkommen, die – wie der Name schon sagt – Doppelbesteuerungen vermeiden möchten. Sie gelten in der Regel für Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer). Einige Doppelbesteuerungsabkommen existieren aber auch auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Alle Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland abgeschlossen hat, werden übrigens im Bundessteuerblatt (BStBl.) veröffentlicht.

Vermeidung von Doppelbesteuerung

Die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt in der Regel nach dem gleichen Prinzip: entweder durch die Zuweisung des Besteuerungsrechts zum einen oder zum anderen Staat oder einer der Staaten rechnet die in dem anderen Staat gezahlte Steuer an.

Häufig sind die Formulierungen nicht eingängig und kompliziert. Vielfach bestehen Ausnahmen. Sowohl für Privatpersonen, die Einkünfte aus dem Ausland erzielen (z.B. Dividenden oder auch Arbeitslohn) aber auch für Gesellschaften, die sich international aufgestellt haben – oder dies möchten – lohnt sich ein Blick auf die Doppelbesteuerungsabkommen.

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen der internationalen Besteuerung, damit Sie sich sicher sein können, nur die Steuern zu zahlen, die sie auch zahlen müssen. 

Mit welchen Ländern besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Mit mehr als 100 Staaten hat die Bundesrepublik mittlerweile Doppelbesteuerungsabkommen bzw. Abkommen im Steuerbereich geschlossen. Eine Liste mit allen Abkommen können Sie auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums einsehen.

Steuerabkommen existieren u.a. mit

  • Belgien,
  • China,
  • Frankreich,
  • Indien,
  • Italien,
  • Kanada,
  • Lichtenstein,
  • Luxemburg,
  • Österreich,
  • Russland,
  • Slowenien,
  • Türkei,
  • Ukraine,
  • Ungarn und den
  • Vereinigte Staaten (USA).

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