Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland
Das Thema Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) spielt im internationalen Steuerrecht eine zentrale Rolle. Wer Einkünfte in verschiedenen Staaten erzielt, läuft ohne klare Abkommen Gefahr einer Doppelbesteuerung.
Besonders für Unternehmer, Investoren und Privatpersonen mit Bezug zum Ausland ist es entscheidend zu wissen, wie Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen ausgestaltet und welche steuerlichen Entlastungen sich daraus ergeben.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Grundzüge und die Bedeutung der Abkommen.
Warum braucht man Doppelbesteuerungsabkommen?
Jeder Staat beansprucht grundsätzlich das Recht, Einkünfte zu besteuern, die auf seinem Territorium erzielt werden. Ohne ein Doppelbesteuerungsabkommen käme es daher schnell zu einer Doppelbesteuerung, wenn sowohl der Quellenstaat als auch der Wohnsitzstaat Steuern erheben. Durch ein DBA Doppelbesteuerungsabkommen wird dieses Problem gelöst: Es legt verbindlich fest, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.
In der Praxis betrifft dies vor allem Ertragsteuern wie Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, teilweise aber auch Erbschaft- und Schenkungsteuer. Auf diese Weise schaffen die Abkommen Rechtssicherheit für Unternehmen und Privatpersonen, die Einkünfte über Ländergrenzen hinweg erzielen.
Vermeidung von Doppelbesteuerung
Die zentrale Aufgabe eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) besteht darin, eine doppelte steuerliche Belastung zu verhindern. Ohne klare Regeln würde eine Doppelbesteuerung entstehen, wenn sowohl Deutschland als auch der Quellenstaat Einkünfte besteuern. In der Praxis nutzen die Abkommen zwei Methoden: Entweder werden Einkünfte im Rahmen der Freistellungsmethode von der deutschen Steuer befreit oder es erfolgt eine Anrechnungsmethode, bei der die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer angerechnet wird.
Durch diese Regelungen stellt ein Doppelbesteuerungsabkommen sicher, dass Steuerpflichtige nicht mehr zahlen, als es dem geltenden Recht entspricht. Für Unternehmer, Investoren und Privatpersonen ist es deshalb entscheidend zu wissen, wie Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen ausgestaltet und welche steuerlichen Vorteile daraus entstehen können.
Praktische Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen
Für viele Unternehmer und Investoren ist die richtige Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens entscheidend, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden. Ein erfahrener Steuerberater für Doppelbesteuerungsabkommen prüft, ob Einkünfte im Ausland korrekt berücksichtigt und in Deutschland angerechnet werden können. Gerade bei komplexen Strukturen oder mehreren Einkunftsquellen im Ausland lohnt sich die Unterstützung eines spezialisierten Steuerberaters für die Doppelbesteuerung.
Mit welchen Ländern besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Mit mehr als 100 Staaten hat die Bundesrepublik mittlerweile Doppelbesteuerungsabkommen bzw. Abkommen im Steuerbereich geschlossen. Informationen zu den wichtigsten Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern können Sie auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums einsehen.
Steuerabkommen existieren u.a. mit
- Belgien,
- China,
- Frankreich,
- Indien,
- Italien,
- Kanada,
- Lichtenstein,
- Luxemburg,
- Österreich,
- Russland,
- Slowenien,
- Türkei,
- Ukraine,
- Ungarn und den
- Vereinigte Staaten (USA).
WINHELLER – Ihr Partner für Doppelbesteuerungsabkommen
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) schafft Klarheit bei grenzüberschreitenden Einkünften, ist in der Praxis jedoch häufig komplex. Unsere Rechtsanwälte und Berater analysieren Ihre individuelle Situation, erklären die Details des Deutschland-Doppelbesteuerungsabkommens und unterstützen Sie bei der optimalen steuerlichen Gestaltung. Mit WINHELLER haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der Sie bei allen Fragen zum Doppelsteuerabkommen und internationalem Steuerrecht kompetent begleitet.
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Ihre Ansprechpartner für Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen, internationalen Steuerrecht und zur Gestaltung Ihrer Verrechnungspreise erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (069 76 75 77 85 31) oder über unseren Online-Fragebogen zum internationalen Steuerrecht.
Häufig gestellte Fragen zur Doppelbesteuerung
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der – wie der Name schon sagt – Doppelbesteuerungen vermeiden möchte. Diese Abkommen regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat, und verhindern, dass dieselben Einkünfte in beiden Ländern besteuert werden.
Warum braucht man Doppelbesteuerungsabkommen?
Nach deutschem Steuerrecht muss ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich sein gesamtes Welteinkommen in Deutschland versteuern. Gleichzeitig haben aber auch die jeweiligen Staaten, in denen die entsprechenden Einkünfte erzielt werden (Quellenstaaten), ein Besteuerungsrecht und wollen dieses auch ausüben. Kein Staat lässt sich gern Steuersubstrat entgehen.
Für welche Steuerarten gelten Doppelbesteuerungsabkommen?
Doppelbesteuerungsabkommen gelten in der Regel für Ertragsteuern wie Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Einige Doppelbesteuerungsabkommen existieren aber auch auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Wie funktioniert die Vermeidung von Doppelbesteuerung?
Die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt nach dem gleichen Prinzip: entweder durch die Zuweisung des Besteuerungsrechts zu einem der beiden Staaten oder einer der Staaten rechnet die in dem anderen Staat gezahlte Steuer an. So wird sichergestellt, dass keine doppelte Steuerbelastung entsteht.
Mit wie vielen Ländern hat Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen?
Deutschland hat mit mehr als 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen bzw. Abkommen im Steuerbereich geschlossen. Eine vollständige Liste mit allen Abkommen können Sie auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums einsehen.
Was passiert, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht?
Auch ohne Doppelbesteuerungsabkommen gibt es im deutschen Steuerrecht einseitige Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Diese sind jedoch oft weniger vorteilhaft als die Regelungen in bilateralen Abkommen. Beispiel: Bei Einkünften aus einem Land ohne DBA (z.B. bestimmte afrikanische Staaten) können nur die dort gezahlten Steuern nach deutschem Recht angerechnet werden, während ein DBA oft günstigere Freistellungsregelungen vorsieht.
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