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Sowohl die Erbschaftsteuer als auch die Schenkungsteuer zählen zu den wichtigsten Gestaltungüberlegungen rund um das Thema Nachfolgeplanung. Während die Erbschaftsteuer den Übergang von Vermögenswerten einer verstorbenen Person besteuert, wird die Schenkungsteuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkung) erhoben.
Mit der Erbschaftsteuerreform des Jahres 2016 hat die Bundesregierung die steuerlichen Regelungen zur Vermögensübergabe zu Lebzeiten und von Todes wegen modifiziert. Dabei wurden neue Vorschriften für Familienunternehmen und sogenannte Großerwerbe von Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro geschaffen.
Daneben sind bei der Vermögensübergabe eine Vielzahl weiterer Vorschriften zu beachten. Neben den erbschaft-, schenkung- und ertragsteuerlichen Faktoren greifen auch gesellschafts- und erbrechtliche Themen ineinander.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen in allen relevanten Bereichen zur Seite und findet maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Nachfolgeplanung.
Durch eine frühzeitige Nachfolgeplanung können steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und bestehende gesetzliche Vergünstigungen optimal genutzt werden. Mit den richtigen Instrumenten kann der Steuerfall optimiert und ungewollte steuerliche aber auch gesellschaftsrechtliche Folgen können verhindert werden. Zu den möglichen Instrumenten gehören
Ebenso ist bei der Nachfolge von Todes wegen die steuerliche und rechtliche Begleitung durch einen Berater für einen steuerschonenden Übergang unerlässlich. Auch hier können wir für Sie z.B. mithilfe der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder dem Ausschlagen eines Erbes eine steueroptimale Lösung finden.
Wir empfehlen Unternehmern, ihre Unternehmensnachfolge frühzeitig anzugehen. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass sie zu Lebzeiten wesentlich flexibler gestaltet werden kann als nach dem Ableben. Dies spielt eine größere Rolle, wenn grenzüberschreitende Strukturen vorhanden sind, also z.B. ein Unternehmer in Deutschland seinen Wohnsitz, ein Tochterunternehmen in Belgien und Immobilienvermögen in Spanien hat.
Unser Team findet für Sie rechtssichere und steueroptimale Lösungen, um Ihr Vermögen auf die nachfolgenden Generationen zu übertragen. Dabei legen wir Wert auf ein individuelles und ganzheitliches Nachfolgekonzept, das in erster Linie Ihre Interessen, aber auch die Vorstellungen Ihrer Familie berücksichtigt. Wir unterstützen Sie sowohl in der Konzeptions- als auch in der Umsetzungsphase.
Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer kann auch dann ein Thema werden, wenn Sie an Nachfolge noch gar nicht denken, geschweige denn, diese umsetzen wollen. Warum? Viele Unternehmer haben das Ziel, ihr Vermögen schon zu Lebzeiten vor allen Eventualitäten zu schützen. Dazu gehören:
Bei dieser sogenannten Asset Protection bietet es sich an, im Zuge einer Vermögensstrukturierung das Vermögen auf mehrere Einheiten zu verteilen. Dadurch können Freibeträge, Steuersatzvorteile und Schutzmechanismen aktiviert werden. Der günstigste Weg, in solche Strukturen zu gelangen, kann über die Schenkungsteuer erfolgen, wobei Freibeträge und Begünstigungsvorschriften gleichzeitig dafür sorgen können, dass keine Zahllast entsteht.
Steuerfragen sind rund um die Nachfolge ein zentraler Aspekt. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich beide Steuerarten zum eigenen Vorteil nutzen. Ihre Ansprechpartner dafür sind Rechtsanwalt Boris Piekarek und Rechtsanwalt Elmar Krüsmann.
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.
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