Kanzlei für Erbrecht

Nachfolgeplanung und Erbrecht

Beratung vom Anwalt für Erbrecht

Was geschieht mit Ihrem Nachlass, wenn Sie selbst keine Vorkehrungen getroffen haben? Wie können Sie den Erhalt Ihres Vermögens oder das erfolgreiche Fortbestehen Ihres Familienunternehmens im Erbfall sicherstellen? Auf dieser und den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick und erste Antworten auf Ihre Fragen geben. Sie finden beispielsweise Informationen von unseren Anwälten für Erbrecht zu den Themen TestamentErbvertrag und Familienstiftung.

Testament & Erbrecht

Haben Sie Vorkehrungen für Ihren Nachlass getroffen? Wenn eine Person nicht bereits zu Lebzeiten ihren Nachlass geregelt hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge hält allerdings nicht selten Überraschungen bereit: Hinterlässt eine Person zum Zeitpunkt des Erbfalls beispielsweise keine Kinder, erben neben dem Ehegatten die Eltern oder Geschwister bzw. Neffen und Nichten des Verstorbenen.

In jedem Fall lohnt es, sich Gedanken über die Testamentsgestaltung zu machen. Idealerweise besprechen Sie Ihre Vorstellungen und Fragen in Ruhe mit einem Anwalt für Erbrecht. In einem Beratungsgespräch erfahren Sie alles Wichtige zu den Anforderungen an die Form eines Testaments und dazu, welche Gestaltungsvariante zu Ihrer individuellen Situation passt. Auch über mögliche Alternativen, wie z.B. eine lebzeitige Schenkung oder die Gründung einer Stiftung, und deren Vor- und Nachteile wird Sie unser erfahrener Anwalt für Erbrecht gerne informieren.

Zudem sollte bei der Testamentsgestaltung bedacht werden, dass die Erben zusammen eine sogenannte Erbengemeinschaft bilden. Der Nachlass steht den Erben gemeinschaftlich zu, kein Miterbe kann alleine über Gegenstände der Erbschaft verfügen. Auch die Verwaltung des Nachlasses, wozu ggf. auch die Führung eines Unternehmens gehören kann, ist Sache der Erbengemeinschaft.

Testamentsvollstrecker, Pflichtteilsanspruch und Vorsorgevollmacht

Gerade bei geschäftsunerfahrenen Erben oder einer Erbengemeinschaft mit zahlreichen und disparaten Miterben, sollte an die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers gedacht werden, der das Nachlassvermögen im Sinne des Erblassers verwaltet.  

Des Weiteren sollte der Erblasser auch Pflichtteilsansprüche im Auge behalten, gerade wenn der wesentliche Gegenstand der Erbschaft in einem Unternehmen besteht, die Anzahl der Pflichtteilsberechtigten hoch  ist und der Erblasser einen Alleinerben, dem alleine er die erfolgreiche Fortführung seines Unternehmens zutraut, einsetzen möchte.

Nicht zuletzt gilt es, daran zu denken, dass Banken und Behörden von den Erben zum Nachweis ihrer Legitimation meist einen Erbschein verlangen. Die Erlangung eines Erbscheins kann Ressourcen binden und viel Zeit in Anspruch nehmen, die in einem Unternehmen aber nicht immer zur Verfügung steht. Abhilfe kann hier eine über den Tod hinaus geltende Vorsorgevollmacht schaffen. 

Erbvertrag & Erbrecht

Vielen ist gar nicht bewusst, dass es neben dem Verfassen eines Testaments weitere geeignete Möglichkeiten für die Gestaltung der Nachfolgeplanung gibt. Dazu zählen Erbverträge bzw. vergleichbare vertragliche Regelungen. Ein Erbvertrag stellt für nicht verheiratete Paare beispielsweise eine interessante Alternative zum Ehegattentestament dar. In einem Erbverzichtsvertrag hingegen können die Eigentümer von Familienunternehmen mit ihren Nachkommen vereinbaren, dass bereits zu Lebzeiten Teile des Unternehmens an sie übergehen. Welche Alternativen in Ihrem Fall geeignet sind, erklärt Ihnen gerne ein erfahrener Anwalt für Erbrecht im Rahmen einer individuellen Beratung.

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge, d.h. die Übergabe eines Unternehmens an einen oder mehrere Nachfolger, stellt nicht nur in emotionaler und psychologischer Hinsicht eine enorme Herausforderung für alle Beteiligten dar. Auch bei der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung will einiges bedacht sein. Die Errichtung eines geeigneten Testaments (sog. Unternehmertestament) ist dabei nur einer von vielen Schritten auf dem Weg zu einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge. Denn selbst wenn die gesetzliche Erbfolge im Einzelfall für eine durchaus "gerechte" Aufteilung des Nachlasses unter den Erben sorgen mag, wird sie hinsichtlich der Unternehmensnachfolge den Interessen desjenigen, der ein Unternehmen aufgebaut hat, meist nicht gerecht. Stattdessen birgt sie etliche Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens unmittelbar gefährden können. Das frühzeitige Aufsetzen eines Unternehmertestaments gehört zum Mindeststandard einer geordneten Unternehmensnachfolge und unbedingt in die Hände erfahrener Rechtsanwälte für Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

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