Erbvertrag – Praxisleitfaden für Ihre Vermögensnachfolge
Ein Erbvertrag ist weit mehr als ein juristisches Formular. Er bietet Ihnen ein wirkungsvolles Werkzeug, um Vermögen, Familienfrieden und Unternehmenswerte langfristig und verbindlich zu sichern. Ob für strategische Nachfolgeplanungen oder den Schutz von Partnern – hier erfahren Sie praxisnah, wie ein Erbvertrag Ihre individuelle Vermögensnachfolge gestaltet.
Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist ein rechtlich bindendes Instrument zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge, das Ihnen Planungssicherheit und Verbindlichkeit bietet. Für die Wirksamkeit eines Erbvertrags sind strenge Formvorschriften erforderlich:
- Notarielle Beurkundung notwendig
- Gleichzeitige Anwesenheit aller Vertragsparteien
- Voll geschäftsfähige Beteiligte müssen ihre Identität nachweisen
Der Notar prüft diese Voraussetzungen, belehrt über die weitreichenden Konsequenzen und sorgt für die amtliche Verwahrung der Urkunde. Formfreie Lösungen wie beim Testament sind ausgeschlossen. Besonders für Unternehmer, Stiftungsgründer oder vermögende Privatpersonen bietet der Erbvertrag eine klare Grundlage für die Zukunftsplanung und die Unternehmensnachfolge.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Geregelte Übergabe eines Familienunternehmens an die nächste Generation
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten durch klare notarielle Vereinbarungen
- Absicherung von nicht verheirateten Lebenspartnern als Alternative zum Ehegattentestament
Wir beraten Sie gerne, ob und wie ein Erbvertrag für Ihre individuelle Situation und Wünsche passt.
Selbstbindung vs. Testierfreiheit: Die Grundlagen des Erbvertrags
Der dem deutschen Privatrecht zugrunde liegende Grundsatz der Privatautonomie findet im Erbrecht seine besondere Ausprägung in der Testierfreiheit des Erblassers. Der Erblasser kann also grundsätzlich frei darüber bestimmen, wem sein Vermögen nach seinem Tode zufallen soll. Begrenzt wird diese Freiheit im Wesentlichen durch die gesetzlichen Bestimmungen zum Pflichtteilsanspruch, die eine vollständige Enterbung naher Angehöriger nicht zulassen. Daneben können zwei weitere Ausnahmen, auf die der Erblasser zu Lebzeiten freilich unmittelbar Einfluss nehmen kann, die Testierfreiheit des Erblassers einschränken: das gemeinschaftliche Testament bei Ehegatten und der Erbvertrag.
Die dauerhafte Wirkung ist besonders für Entscheider in Familienunternehmen, Stiftungen oder Family Offices relevant, die eine stabile Unternehmensnachfolge sichern müssen.
Erbvertrag: Inhaltliche Gestaltung und Vertragsklauseln
Die inhaltliche Freiheit beim Erbvertrag ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Vermögensstrukturen, wie sie für die strategische Planung von Vermögen, Stiftung und Nachfolge typisch sind. Mögliche Regelungsinhalte sind unter anderem:
- Grundlegende Verfügungen: Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen oder die Benennung eines Ersatzerben
- Unternehmensbezogene Klauseln: Festlegung von Stimmrechten, Nachfolgeregelungen in einer Familienstiftung oder präzise Governance-Vorgaben
- Sicherungsmechanismen: Klar definierte Rücktrittsrechte, Aufhebungsvereinbarungen oder Ausgleichszahlungen zur Wahrung der Flexibilität
- Wechselbezügliche Verfügungen: Sorgfältig formulierte, voneinander abhängige Regelungen, um die vertragliche Bindung nach Ihren strategischen Zielen auszurichten
So können Sie klassische Verfügungen treffen und spezifische Klauseln für die Anforderungen Ihrer Organisation oder Familie formulieren.
Kosten eines Erbvertrags
Die Erbvertrag-Kosten richten sich nach dem Geschäftswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Zu den Kostenfaktoren zählen:
- Geschäftswert: Der Reinwert des Vermögens zum Zeitpunkt der Beurkundung
- Anwalts- und Notargebühren: Gebühren für Beratung, Entwurfserstellung und die Beurkundung selbst
- Zusätzliche Auslagen: Kosten für die amtliche Verwahrung und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
Bei komplexen Nachfolgeregelungen für Unternehmen oder der Gestaltung von Stiftungen können zusätzliche Abstimmungsprozesse die Notarkosten erhöhen.
Vor- und Nachteile von Erbverträgen
Ein Erbvertrag ist eine besonders verbindliche Form der Nachlassgestaltung – mit klaren Vorteilen, aber auch rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Die folgende Übersicht zeigt, wann sich der Einsatz lohnt und worauf Sie achten sollten.
- Steuern: Die vertragliche Gestaltung kann direkte Auswirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer haben. Eine frühzeitige steuerrechtliche Prüfung ist daher unerlässlich.
- Pflichtteilsverzichtsverträge: Diese können sinnvoll sein, um potenzielle Konflikte mit weichenden Erben zu vermeiden und finanzielle Belastungen für Nachfolger zu begrenzen.
- Erbverzichtsverträge: Wenn gesetzliche Erben vollständig ausscheiden sollen (z. B. bei Übertragungen auf eine Stiftung), ist dies die rechtssichere Lösung.
- Vertrag unter Erben nach dem Erbfall: Auch nach dem Erbfall kann eine einvernehmliche Nachlassverteilung durch Vertrag sinnvoll sein, z. B. zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Je nach familiärer, unternehmerischer oder steuerlicher Situation kann ein Erbvertrag das geeignete Instrument sein – vorausgesetzt, er ist fachgerecht gestaltet und auf Ihre Ziele abgestimmt.
Lesetipp: Vererben von Immobilien auch in Drittstaaten – Steuerprivilegien.
Erbvertrag – Erbverzichtsvertrag
Ein Erbverzichtsvertrag ist z. B. ein probates Mittel, um einem Erbanwärter bereits zu Lebzeiten Mittel, bspw. für die Existenzgründung, zur Verfügung zu stellen, ohne dadurch aber die anderen Anwärter auf das Erbe zu benachteiligen. Ein solcher Vertrag bietet sich z. B. auch an, um im Rahmen der Übertragung eines Unternehmens die an die Verzichtenden zu leistende Abfindung zeitlich auf mehrere Raten zu strecken. Per Erbverzichtsvertrag kann allerdings nur auf das Erbrecht als solches verzichtet werden, sei es ganz oder zum Teil. Ein Verzicht in Bezug auf einzelne Gegenstände des späteren Nachlasses ist nicht möglich. Gern über nehmen wir für Sie die Gestaltung eines Erbverzichtvertrags.
Erbvertrag – Pflichtteilsverzichtsvertrag
Anders beim Pflichtteilsverzicht: Er kann so beschränkt erklärt werden, dass bestimmte Gegenstände bei der Bewertung des Nachlasses im Zusammenhang mit der Bestimmung des Pflichtteilsanspruchs außer Betracht bleiben. Die Beschränkung des Pflichtteilsanspruchs auf einen Höchstbetrag ist ebenso möglich wie die Vereinbarung der nachträglichen Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil. Auch auf eine Stundung oder auf eine Ratenzahlung können sich Erblasser und Erbanwärter einigen.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Rahmenbedingungen ist entscheidend, um den Fortbestand Ihres Lebenswerks zu sichern.
Auch die Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen übernehmen unsere Berater bei WINHELLER gerne für Sie.
Praxisregeln für einen Vertrag unter Erben nach dem Erbfall
Ein Vertrag unter Erben nach dem Erbfall, auch Erbauseinandersetzungsvertrag genannt, regelt die Aufteilung des Nachlasses unter den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Er schafft Verbindlichkeit und verhindert langwierige gerichtliche Streitigkeiten. Die Erben können darin frei vereinbaren, wie Nachlassgegenstände, Immobilien oder Unternehmensanteile verteilt werden, was flexible und auf die Bedürfnisse der Erben zugeschnittene Lösungen ermöglicht.
Wichtig: Für die Übertragung von Immobilien oder GmbH-Anteilen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Vergleich: Erbvertrag vs. Testament
Während ein Testament in der Regel jederzeit vollumfänglich widerrufen werden kann, ist der Erblasser beim Erbvertrag an die von ihm getroffenen Verfügungen grundsätzlich gebunden.
- Testament: Bietet maximale Flexibilität, da es jederzeit einseitig geändert werden kann. Ideal für Erblasser, die sich alle Optionen offenhalten wollen.
- Erbvertrag: Schafft vertragliche Bindung und Planungssicherheit. Unverzichtbar für Unternehmensnachfolgen, die Absicherung unverheirateter Partner oder die Umsetzung von Stiftungszwecken.
Gut zu wissen: Einen "eigenhändigen" Erbvertrag gibt es ebenso wenig wie die Möglichkeit, einen Erbvertrag vor dem Bürgermeister mit zwei Zeugen abzuschließen, wie es das Gesetz für die Errichtung eines Testaments in außergewöhnlichen Situationen gestattet.
Hier finden Sie alles über Rechtswahlklauseln im Testament und Ehevertrag.
Ihr Anwalt für den Erbvertrag
Sie haben Fragen rund um das Thema Erbvertrag? Unser Experte ist der perfekte Ansprechpartner für Sie!
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
Ihr maßgeschneiderter Erbvertrag – rechtssichere Beratung durch unsere Anwälte
Ein Erbvertrag ist kein Standardformular, sondern ein hochwirksames Instrument für eine strategisch geplante Vermögensnachfolge. Ob zur Absicherung von Unternehmenswerten, zum Schutz nicht verheirateter Partner oder zur langfristigen Stiftungsgestaltung: Die Bindungswirkung eines Erbvertrags schafft klare Verhältnisse und verhindert spätere Auseinandersetzungen.
Unsere Anwälte für Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerberatung bei WINHELLER begleiten die gesamte Umsetzung – von der Konzeption bis zur Koordination mit Notar und Steuerberater.
Wir beraten Sie bundesweit von Ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main aus sowie an weiteren Kanzleistandorten. Bei internationalen Fällen arbeitet WINHELLER zudem mit Partnerkanzleien vor Ort zusammen, um Mandanten weltweit rechtlich zu begleiten.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Gemeinsam gestalten wir Ihren Erbvertrag – individuell, rechtssicher und mit Weitblick.
FAQ | Häufig gestellte Fragen zum Erbvertrag
Was ist ein Erbvertrag und wie unterscheidet er sich vom Testament?
Ein Erbvertrag ist eine bindende, vertragliche Vereinbarung zwischen einem Erblasser und mindestens einem Vertragspartner, die notariell beurkundet werden muss. Im Gegensatz zum einseitigen und jederzeit widerrufbaren Testament können die vertragsmäßigen Verfügungen im Vertrag nur gemeinsam geändert werden.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Ein Erbvertrag ist sinnvoll, wenn die Nachlassregelung verbindlich und rechtssicher festgelegt werden soll – etwa bei einer Unternehmensnachfolge oder für unverheiratete Paare, die einander absichern möchten.
Benötigt man einen Notar für einen Erbvertrag?
Ja. Ein Erbvertrag ist ohne notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Vertragsparteien unwirksam. Diese strenge Formvorschrift unterstreicht die Wichtigkeit der Rolle des Notars und dient dem Schutz der Beteiligten vor übereilten Entscheidungen.
Welche Kosten entstehen beim Erbvertrag?
Die Kosten eines Erbvertrages basieren auf dem Geschäftswert Ihres Vermögens und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Hinzu kommen Auslagen für Beratung, Entwürfe und die amtliche Verwahrung.
Wann sollte ich einen Anwalt für einen Erbvertrag konsultieren?
Einen Anwalt für Erbverträge sollten Sie insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensnachfolgen, internationalen Bezügen oder zur Gestaltung von Pflichtteilsverzichten konsultieren, um eine strategisch fundierte und rechtssichere Lösung zu gewährleisten.
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