Kanzlei für Testamentberatung

Testamentsberatung: Testament rechtssicher gestalten

Eine professionelle Testamentsberatung hilft Ihnen, Ihr Vermögen rechtssicher und nach Ihren individuellen Vorstellungen zu regeln. Ohne klare Regelungen greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig nicht den eigenen Wünschen entspricht und Konflikte zwischen Erben begünstigt.

Eine professionelle Rechtsberatung für Ihr Testament stellt sicher, dass Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden und rechtliche sowie steuerliche Risiken vermieden werden. WINHELLER unterstützt Sie dabei interdisziplinär bei der rechtssicheren Testamentsgestaltung durch eine professionelle Beratung.

Papierstapel mit handschriftlichem Wort „Testament“, daneben Stift und Lesebrille

Warum ist eine Testamentsberatung sinnvoll?

Eine Testamentsberatung ist sinnvoll, um die gesetzliche Erbfolge zu vermeiden und Ihr Vermögen gezielt nach Ihren Vorstellungen zu regeln. Ohne Testament werden jedoch alle Erben Teil einer Erbengemeinschaft, die gemeinsam über den gesamten Nachlass entscheiden muss. Häufig ist das mit einem großen Konfliktpotenzial verbunden.

Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten kann dies dazu führen, dass eine Einigung scheitert und Vermögen unter Wert veräußert werden muss. Insbesondere für vermögende Privatpersonen (Private Clients) oder bei bestehenden Strukturen wie einem Family Office ist eine vorausschauende und rechtssichere Gestaltung daher essenziell. Eine professionelle Beratung zu Testamenten und Erbverträgen hilft Ihnen, solche Risiken frühzeitig zu vermeiden und klare, rechtssichere Regelungen zu treffen.

Was passiert ohne eine Rechtsberatung fürs Testament? – gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt, wer Erbe wird, ohne dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden. Eine fehlende Rechtsberatung zum Testament kann dazu führen, dass das Vermögen anders verteilt wird, als ursprünglich gewollt. Das kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen für die Beteiligten nach sich ziehen

Grundprinzip der gesetzlichen Erbfolge

Hinterlässt der Erblasser einen Ehepartner, so wird im Zuge der gesetzlichen Erbfolge der Ehepartner in der Regel gemeinsam mit den Abkömmlingen (Kinder, Kindeskinder) des Erblassers Erbe. Hinterlässt der Erblasser keine Kinder oder Kindeskinder, so erben, was den Beteiligten selten bewusst ist, neben dem Ehepartner die Eltern des Erblassers bzw. die Schwiegereltern des überlebenden Ehegatten. Lebt beim Tode des Erblassers jedoch nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des anderen dessen Abkömmlinge, in der Regel also die Schwäger des überlebenden Ehegatten. Unglückliche Konstellationen hat die gesetzliche Erbfolge z.B. auch dann zur Folge, wenn der überlebende Ehepartner kurze Zeit nach dem (kinderlosen) Erblasser verstirbt. Das Vermögen des zuerst verstorbenen Ehepartners landet so schließlich bei den Eltern des zuletzt verstorbenen Ehepartners.

Das bedeutet konkret:

  • Ehepartner und Kinder erben gemeinsam
  • Gibt es keine Kinder, treten Eltern oder deren Abkömmlinge (Geschwister) an deren Stelle

Selten entspricht dies den tatsächlichen Vorstellungen der Beteiligten. Wer von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und sein Vermögen gezielt gestalten möchte, sollte sich nicht auf die Standardregelungen verlassen. Eine professionelle Testamentsberatung durch einen erfahrenen Anwalt hilft, individuelle Lösungen zu entwickeln und rechtssicher umzusetzen.

Was kann ein Anwalt in der Testamentsgestaltung regeln?

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, zentrale Vermögens- und Nachfolgefragen individuell zu gestalten. Dazu gehören:

  • Vermögensverteilung
  • Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteilsregelung
  • Zuwendung einzelner Vermögenswerte

Ein professioneller Anwalt für Testamentsgestaltung unterstützt Sie dabei, rechtssichere und ausgewogene Regelungen zu treffen, die Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Zielen entsprechen. Gerade bei der Unternehmensnachfolge ist eine rechtssichere testamentarische Gestaltung besonders wichtig, um Vermögen, Gesellschaftsanteile und familiäre Interessen ausgewogen zu regeln.

Darüber hinaus kann auch ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der den letzten Willen des Erblassers umsetzt und für eine reibungslose Abwicklung des Nachlasses sorgt – insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen oder mehreren Erben.

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Testamentsberatung: Formen eines Testaments im Überblick

Das Gesetz unterscheidet zwischen dem eigenhändigen und dem öffentlichen Testament. Beide Formen ermöglichen es, den letzten Willen rechtlich wirksam festzuhalten, unterscheiden sich jedoch in Erstellung, Formvorschriften und rechtlicher Sicherheit.

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament wird ohne Beteiligung eines Notars aufgesetzt. Damit ein eigenhändiges Testament gültig ist, sind allerdings einige Formvorschriften zu beachten:

  • vollständig handschriftlich verfasst
  • eigenhändig unterschrieben

Ein am Computer getipptes und ausgedrucktes Testament genügt diesen Anforderungen nicht. Die Angabe von Zeit und Ort ist zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch dringend anzuraten, um spätere Unklarheiten zu vermeiden – insbesondere bei mehreren Testamenten.

Öffentliches Testament (Notar)

Ein öffentliches Testament wird in der Regel bei einem Notar errichtet oder ihm ausgehändigt. Dieser leitet es dann dem Amtsgericht zur Verwahrung weiter. Ein notarielles Testament bietet insbesondere folgende Vorteile:

  • hohe Rechtssicherheit durch juristische Prüfung
  • amtliche Verwahrung, wodurch Verlust oder Fälschung vermieden werden
  • klare Formulierung, die spätere Streitigkeiten reduziert

Welche Testamentsform im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab. Eine professionelle Testamentsberatung hilft Ihnen, die passende Lösung zu wählen und rechtssicher umzusetzen.

Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Ehepartner können ihren letzten Willen entweder durch Einzeltestamente oder gemeinsam durch ein gemeinschaftliches Testament regeln. Während Einzeltestamente unabhängig voneinander gelten, sind gemeinschaftliche Verfügungen rechtlich miteinander verknüpft.

Wesentliche Besonderheiten:

  • Verfügungen sind häufig wechselbezüglich, also voneinander abhängig.
  • Wird eine Regelung unwirksam, kann auch die andere betroffen sein.
  • Nach dem Tod eines Ehepartners ist eine Änderung meist nur eingeschränkt möglich.

Ein gemeinschaftliches Testament schafft klare Strukturen, erfordert aber sorgfältige Planung.

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Berliner Testament

Das sogenannte "Berliner Testament" ist eine spezielle Ausprägung des Ehegattentestaments. In seiner Grundform liegt es vor, wenn sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des überlebenden, zunächst Alleinerbe gewordenen Ehegatten, ein Dritter (z.B. das Kind) Erbe des zuletzt verstorbenen Ehegatten werden soll. Bei einer anderen Variante wird der überlebende Ehegatte Vor-, der Dritte Nacherbe. Möglich ist aber auch, den Dritten schon nach dem Tod des einen Ehegatten als Vollerben einzusetzen und dem überlebenden Ehegatten zur Sicherheit den Nießbrauch am Nachlass in Form eines Vermächtnisses zuzuwenden.

Bei der Gestaltung eines Berliner Testaments gibt es einige Fallstricke zu beachten. Je nach konkreter Ausgestaltung des Berliner Testaments werden die Kinder zunächst enterbt und können dann ihren Pflichtteil geltend machen. Auch in steuerlicher Hinsicht birgt das Berliner Testament Risiken, weil grundlos Freibeträge verschenkt werden und es dazu kommen kann, dass der Nachlass letztlich zweimal in voller Höhe besteuert wird. Wie bei allen Gestaltungsmöglichkeiten sollte man sich die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments im konkreten Fall bewusst machen und sie gegeneinander abwägen, bevor man eine Entscheidung trifft. Für eine individuelle Testamentsberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und gestalten für Sie ein ausgewogenes Testament, das Ihren Bedürfnissen und Zielen entspricht.

Gestaltungsmöglichkeiten im Testament im Überblick

Ein Testament bietet vielfältige Möglichkeiten, Vermögen gezielt zu übertragen und rechtliche sowie wirtschaftliche Risiken zu vermeiden. Neben der klassischen Erbeinsetzung spielen insbesondere differenzierte Gestaltungen eine wichtige Rolle.

Vorerbschaft und Nacherbschaft

Mit der Vorerbschaft und Nacherbschaft kann Vermögen zeitlich gestaffelt weitergegeben werden. So wird zunächst eine Person als Vorerbe eingesetzt, während ein anderer Erbe (etwa ein Enkel) zu einem späteren Zeitpunkt als Nacherbe bestimmt wird. Diese Gestaltung verhindert neben einem Ehevertrag, dass Vermögen ungewollt in fremde Familienzweige abfließt. Der Vorerbe ist dabei in seiner Verfügung über den Nachlass teilweise eingeschränkt.

Vorerbschaft und Nacherbschaft

Der Erblasser kann sein Vermögen nicht nur einem Alleinerben zukommen lassen, der dann seinerseits frei darüber verfügen kann. Es ist auch möglich, die Erbschaft zeitlich versetzt verschiedenen Erben zu vererben, z.B. zunächst dem Sohn oder der Tochter, dann dem Enkel. So kann z.B. vermieden werden, dass der Nachlass vom Kind des Erblassers über die Schwiegertochter an die Schwiegerfamilie übergeht. Das zuerst erbende Kind wird dann als Vorerbe eingesetzt, als Nacherbe kann dann z.B. der Enkel bestimmt werden. Der Vorerbe unterliegt von Gesetzes wegen diversen Verfügungsbeschränkungen im Hinblick auf den Nachlass, von vielen kann ihn der Erblasser allerdings befreien.

Erbe und Vermächtnis

Ein Erbe wird mit dem Erbfall Eigentümer des gesamten Nachlasses und tritt in alle Rechte und Pflichten ein. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Ein Vermächtnis hingegen verschafft lediglich einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand. Der Vermächtnisnehmer wird nicht automatisch Eigentümer, sondern muss seinen Anspruch gegenüber den Erben geltend machen.

Erbe und Vermächtnis

Zu unterscheiden ist auch zwischen Erbe und Vermächtnis. Der Erbe wird mit dem Erbfall Eigentümer des gesamten Nachlasses mit allen Rechten und Pflichten. Sind mehrere Erben vorhanden, werden sie gemeinschaftlich Eigentümer. Keinem gehört ein Nachlassgegenstand alleine, keiner kann alleine über einen Nachlassgegenstand verfügen.

Anders ist dies beim Vermächtnis. Der Erblasser kann bestimmte Gegenstände bestimmten Personen vermachen, z.B. der Tochter den Familienschmuck, dem Sohn ein Gemälde, einem Dritten seinen Pkw usw. Im Unterschied zum Erben wird der Vermächtnisnehmer mit dem Erbfall allerdings nicht automatisch Eigentümer des ihm vermachten Nachlassgegenstandes, sondern hat „nur“ einen Anspruch gegen den oder die Erben auf Übertragung des Eigentums am Gegenstand.

Schenkungen zu Lebzeiten und Pflichtteils(ergänzungs)anspruch

Schenkungen zu Lebzeiten können sich auf Pflichtteilsansprüche auswirken. Grundsätzlich gilt eine Abschmelzung: Mit jedem Jahr reduziert sich der anrechenbare Wert um 10 %, bis nach zehn Jahren keine Berücksichtigung mehr erfolgt. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Ehegatten: Hier findet keine Abschmelzung statt, sodass Schenkungen auch nach vielen Jahren vollständig berücksichtigt werden können.

Testament aufsetzen: professionelle Beratung durch WINHELLER

Eine professionelle Testamentsberatung erfordert rechtliche und steuerliche Expertise. WINHELLER stellt daher Anwälte für Steuerrecht und Erbrecht, um maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die Ihre individuellen Ziele berücksichtigen. Wir beraten Sie bundesweit und international und entwickeln rechtssichere Konzepte für eine nachhaltige Vermögens- und Nachfolgeplanung mit einem Anwalt für internationales Steuerrecht und erbrechtlicher Expertise, insbesondere bei grenzüberschreitenden Vermögens- und Nachfolgestrukturen.

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FAQ | Häufig gestellte Fragen zur Testamentsberatung

Wann ist für ein Testament eine Beratung besonders sinnvoll?

Eine Testamentsberatung ist besonders sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht zu Ihren tatsächlichen Wünschen passt. Das gilt häufig bei Ehepaaren ohne klare Regelung, bei Kindern aus verschiedenen Beziehungen, bei Unternehmensnachfolge, Erbschaften, Auslandsvermögen oder größeren Immobilienwerten. Je komplexer die Vermögens- und Familienstruktur ist, desto wichtiger wird eine individuelle Gestaltung.

Muss ein Testament immer notariell beurkundet werden?

Nein, ein Testament muss nicht immer notariell beurkundet werden. Ein eigenhändiges Testament ist in Deutschland grundsätzlich wirksam, wenn es vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist. Ein notarielles Testament bietet aber oft mehr Rechtssicherheit, weil Form- und Auslegungsfehler seltener sind und die amtliche Verwahrung erleichtert wird.

Welche Fehler kann eine Rechtsberatung im Testament vermeiden?

Eine Testamentsberatung kann typische Form-, Inhalts- und Auslegungsfehler vermeiden. Dazu gehören unklare Erbeinsetzungen, unwirksame Formulierungen, Konflikte mit Pflichtteilsrechten oder ungeplante steuerliche Nachteile. Gerade bei mehreren Erben, Vermächtnissen oder Unternehmensvermögen ist eine präzise juristische Gestaltung entscheidend, um Streit nach dem Erbfall zu verhindern.