Testamentsvollstrecker: Pflichten, Haftung, Kosten
Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass der letzte Wille eines Verstorbenen genauso umgesetzt wird, wie er es vorgesehen hat. Gerade bei komplexen Nachlässen, mehreren Erben oder besonderen Vorgaben im Testament kann die Testamentsvollstreckung helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und die Nachlassabwicklung professionell zu gestalten. Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers wird eine unabhängige und fachkundige Person oder Institution bestimmt, die den Nachlass verwaltet, Vermächtnisse erfüllt und das Erbe korrekt verteilt.
Vor allem bei komplexen Vermögensverhältnissen, also z.B. Immobilienbesitz, Beteiligungen an Gesellschaften, Kryptovermögen oder Kunstgegenständen – ggf. sowohl im Inland als auch im Ausland – bietet sich eine Testamentsvollstreckung durch eine Profi an. In solchen Fällen bedarf es umfassender Expertise im Rechtlichen und Steuerlichen, die die Erben alleine oder eine Laie schwerlich haben können.
Warum die Testamentsvollstreckung im Testament klar geregelt sein muss
Die Testamentsvollstreckung muss im Testament klar benannt werden, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers reibungslos und nach seinen Vorstellungen umgesetzt wird und um mögliche Rechtsstreitigkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden. Nur wenn die benannte Person, häufig auch eine Anwaltskanzlei, eindeutig bestimmt ist und der Umfang sowie die Art der Vollstreckung transparent festgelegt sind, kann der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben effektiv und rechtssicher erfüllen. Fehlende oder unklare Festlegungen führen häufig zu Unsicherheiten, zusätzlichen Kosten und Konflikten unter den Erben.
Welche Pflichten hat ein Testamentsvollstrecker?
Der Testamentsvollstrecker ist zur ordnungsgemäßen und gewissenhaften Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Zu seinen Hauptpflichten gehören:
- Erstellen eines vollständigen Nachlassverzeichnisses und unverzügliche Mitteilung an die Erben
- Verwaltung und Sicherung des Nachlasses, einschließlich Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten
- Sorgfältige Umsetzung sämtlicher letztwilliger Verfügungen des Erblassers
- Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gegenüber den Erben über sämtliche Maßnahmen und Ergebnisse seiner Tätigkeit
- Fertigen und Einreichen der Erbschaftsteuererklärung sowie Sicherstellung der Zahlung der Erbschaftsteuer
- Wahrung der Interessen sämtlicher Erben und strenge Beachtung etwaiger im Testament getroffener Anordnungen
Bei Verstößen gegen diese Pflichten haftet der Testamentsvollstrecker persönlich für etwaige Schäden.
Name des Testamentsvollstreckers direkt ins Testament schreiben
Die Testamentsvollstreckung sollte im Testament präzise und rechtssicher implementiert werden. Die Person oder Institution, die das Amt übernehmen soll, muss daher klar benannt werden. Ebenso sollten die Aufgaben und der Umfang der Testamentsvollstreckung genau definiert sein, etwa ob es sich um eine
- Abwicklungsvollstreckung (dient der Auseinandersetzung des Nachlasses, d.h. der Verteilung des Nachlasses an die Vermächtnisnehmer und Erben),
- Dauervollstreckung (dient der langfristigen Verwaltung des Nachlasses (maximal 30 Jahre), um das Vermögen zu erhalten oder bestimmte Zwecke sicherzustellen – vor allem, wenn die Erben noch minderjährig sind) oder
- Verwaltungsvollstreckung (dient der professionellen Verwaltung des Nachlasses; keine Pflicht zur vollständigen Verteilung des Nachlasses)
handelt. Außerdem sollte erwähnt werden, ob Ersatzpersonen vorgesehen sind. Je detaillierter und individualisierter diese Regelungen getroffen werden, desto geringer ist das Risiko von Unklarheiten oder Konflikten nach dem Erbfall.
Kosten des Testamentsvollstreckers: Vergütung konkret im Testament festlegen
Die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers kann sehr umfangreich und zeitintensiv sein, insbesondere bei einem Nachlass mit Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Kunstgegenständen. Daher ist es ratsam, bereits im Testament eine klare und faire Vergütungsregelung zu treffen. Diese kann
- als Pauschalbetrag,
- als Stundenhonorar,
- als prozentualer Anteil am Nachlasswert oder
- durch den Verweis auf anerkannte Vergütungstabellen
erfolgen. Ebenso sollte geregelt werden, wann die Vergütung ausgezahlt wird – sei es nach Abschluss der Nachlassabwicklung, in regelmäßigen Abständen oder in Teilbeträgen nach Erreichen bestimmter Meilensteine.
Speziell bei komplexen Vermögensverhältnissen und einer länger dauernden Vollstreckung (z.B. wenn der Testamentsvollstrecker sich um die Veräußerung von Vermögenswerten, z.B. Immobilien, kümmern soll) bietet sich eine Abrechnungen und Vergütung in regelmäßigen Abständen, z.B. monatlich oder quartalsweise, an. Alle Beteiligten vermeiden auf diese Weise, dass sie erst ganz am Schluss, ggf. nach mehrjähriger Tätigkeit des Testamentsvollstreckers, über den angefallenen und in Rechnung gestellten Aufwand sprechen – und möglicherweise streiten.
Internationale Aspekte in der Testamentsvollstreckung beachten
Hat ein Nachlass auch grenzüberschreitenden Charakter, bspw. bei Auslandsvermögen oder Erben mit ausländischer Staatsangehörigkeit, müssen internationale rechtliche Besonderheiten mitberücksichtigt werden. Unterschiedliche gesetzliche Regelungen, Anerkennung von Testamentsvollstreckungen und mögliche Erbschaftssteuerpflichten im Ausland (z.B. Schweiz, USA oder Österreich) erfordern eine frühzeitige und fundierte Planung. Die Einbindung eines erfahrenen Testamentsvollstreckers mit Kenntnissen im internationalen Erbrecht und Steuerrecht kann hier entscheidende Vorteile bieten.
Unsere Leistungen als Testamentsvollstrecker – national und international
Als spezialisierte Kanzlei für Nachfolge und Vermögen übernehmen wir für Sie sämtliche Aufgaben der Testamentsvollstreckung – von der rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments bis zur professionellen Umsetzung Ihres Nachlasses im Erbfall.
Unsere Experten:
- gestalten und formulieren die Testamentsvollstreckung konkret und rechtssicher im Testament
- übernehmen auf Wunsch das Amt des Testamentsvollstreckers. Die Einsetzung kann direkt im Testament, ggf. auch als Ersatz-Testamentsvollstrecker, erfolgen.
- führen Abwicklungs-, Verwaltungs- und Dauervollstreckungen durch und übernehmen auch spezifische Aufgaben, wie die Abwicklung von Immobilien oder Unternehmensanteilen.
- organisieren internationale Testamentsvollstreckungen bei Auslandsvermögen oder Erben und Vermächtnisnehmern im Ausland. Die vollständige Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit qualifizierten Partnerkanzleien vor Ort.
- beantragen erforderliche Nachlasszeugnisse, stimmen sich mit ausländischen Behörden ab und berücksichtigen steuerliche Besonderheiten.
- vertreten die Interessen der Erben, Nachlassbeteiligten und Mandanten gegenüber Behörden, Banken und Dritten.
- erstellen Nachlassverzeichnisse und legen Rechenschaft über alle Maßnahmen ab
Ihre erfahrenen Testamentsvollstrecker
Nennen Sie uns rechtssicher direkt in Ihrem Testament – so bleibt Ihr Nachlass in professionellen Händen. Für internationale Erbsituationen profitieren Sie von unserem internationalen Netzwerk und unserer Erfahrung in der Koordination länderübergreifender Nachlässe. Kontaktieren Sie uns gern für eine persönliche Erstberatung. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 22).
Sie benötigen Unterstützung?
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.
Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 22
FAQ | Häufig gestellte Fragen zum Testamentsvollstrecker
Was ist ein Testamentsvollstrecker?
Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille des Erblassers genau umgesetzt wird. Er verwaltet den Nachlass, erfüllt Vermächtnisse und verteilt das Erbe korrekt an die Erben.
Welche Pflichten hat ein Testamentsvollstrecker?
Er erstellt ein Nachlassverzeichnis, sichert und verwaltet den Nachlass, begleicht Schulden, erfüllt testamentarische Anordnungen, informiert die Erben und legt Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.
Wie haftet ein Testamentsvollstrecker?
Verstößt der Testamentsvollstrecker gegen seine Pflichten oder verursacht er Schäden, haftet er persönlich. Daher sollte er mit der nötigen Sorgfalt und Fachkenntnis handeln.
Wie kann die Testamentsvollstreckung im Testament geregelt werden?
Der Testamentsvollstrecker sollte im Testament namentlich benannt werden. Außerdem sollte genau festgelegt werden, welche Art der Vollstreckung – Abwicklungs-, Verwaltungs- oder Dauervollstreckung – gewünscht ist.
Welche Arten der Testamentsvollstreckung gibt es?
- Abwicklungsvollstreckung: Abwicklung und Verteilung des Nachlasses
- Dauervollstreckung: Langfristige Verwaltung, oft bei minderjährigen Erben
- Verwaltungsvollstreckung: Professionelle Nachlassverwaltung ohne vollständige Verteilung
Wie wird ein Testamentsvollstrecker vergütet?
Die Vergütung kann als Pauschalbetrag, Stundenhonorar oder prozentual vom Nachlasswert erfolgen. Empfehlenswert ist, die Vergütung direkt im Testament festzulegen, um Streit zu vermeiden.
