Anwalt für Poolgesellschaft

Familienpool und Poolgesellschaft

Familiengesellschaften werden zur Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge eingesetzt. Aber auch unabhängig von einem Generationenwechsel kann die Familiengesellschaft ein interessantes Modell zur Strukturierung eines Vermögens sein. 

Was ist ein Familienpool?

Als Familienpool oder Poolgesellschaft werden Gesellschaften bezeichnet, die familiäres Vermögen halten und an der die Mitglieder einer Familie beteiligt sind. Die Poolgesellschaft kann als Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet werden. Sie kann sich darauf beschränken, das Vermögen zu halten und zu verwalten, oder selbst gewerblich tätig sein.

Poolkonstruktionen werden typischerweise eingesetzt, um das Vermögen einer Familie zu bündeln und zu verwalten und den Angehörigen der Familie generationsübergreifend eine Partizipation daran zu ermöglichen. Insofern kann die Errichtung einer Poolgesellschaft eine gute Alternative zur Familienstiftung bzw. zur lebzeitigen Schenkung oder letztwilligen Übertragung sein.

Für die Errichtung einer Familienpoolgesellschaft können steuerliche oder erbrechtliche Gründe sprechen. Zudem kann der Familienpool das Vermögen bei entsprechender Gestaltung vor Zersplitterung bzw. Zerschlagung schützen.

Gründung eines Familienpools

Wie errichtet man einen Familienpool?

Wird ein Familienpool errichtet, überträgt der bisherige Eigentümer seine Anteile an

  • Gesellschaften,
  • Wertpapieren oder
  • Immobilien

an die Familienpoolgesellschaft, die diese Vermögenswerte hält und verwaltet. Der bisherige Eigentümer wird Gesellschafter der Familienpoolgesellschaft und behält so die Steuerung über die eingebrachten Vermögensgegenstände.

Daneben werden auch diejenigen Familienangehörigen Gesellschafter, denen das Vermögen langfristig zukommen soll. Dazu werden die Anteile an dem Familienpool unter Ausnutzung der Freibeträge verschenkt. Bei einer gestreckten Vermögensübertragung über mehrere Jahrzehnte können Freibeträge auch mehrfach genutzt werden. Besteuert werden die Erträge bei jedem Gesellschafter mit dem persönlichen Steuersatz, der bei der Kindergeneration oftmals noch geringer ist.

Welche Rechtsform eignet sich für eine Familienpoolgesellschaft?

In der Regel wird der Familienpool als Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft oder GmbH & Co. KG) errichtet. In Betracht kommt aber auch die Errichtung einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG).

Bei der Entscheidung für eine Rechtsform spielen nicht nur die steuerlichen Auswirkungen eine Rolle. Es sollten ebenso die (gesellschafts-)rechtlichen Besonderheiten der einzelnen Rechtsformen bedacht werden.

Gestaltung der Familienpoolgesellschaft

Die Gründe für die Errichtung eines Familienpools und die familiären Rahmenbedingungen sind mannigfaltig. Es gibt daher nicht die eine richtige Gestaltung, die für sämtliche Familienpoolgesellschaften passt. In der Regel stehen aber folgende Überlegungen im Zentrum der Gestaltung:

  • Kündigungsbeschränkungen
    Wer einen Familienpool errichtet, ist in der Regel daran interessiert, diesen dauerhaft aufrechtzuerhalten. Oftmals sollen daher die Kündigungsmöglichkeiten der Gesellschafter/Familienangehörigen beschränkt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Kündigungsrecht nicht gänzlich unterbunden werden darf. Länger als 30 Jahre darf eine Kündigung nicht ausgeschlossen werden.
  • Rückforderungsrechte
    Selbst wenn der Familienpool in der Regel auf Dauer angelegt ist (siehe zuvor), mag es Umstände geben, unter denen die Zuwendungen an die Familienangehörigen zurückgefordert werden sollen. Solche Rückforderungsrechte werden etwa in folgenden Situationen relevant:
    • Vorversterben des bedachten Gesellschafters
    • Scheidung
    • Missliebige Verfügung über die Beteiligung an der Gesellschafterstellung
    • Vermögensverfall und drohende Insolvenz oder Zwangsvollstreckung
    Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Rückforderungsrechte müssen vertraglich geregelt werden. In den Gesellschaftsverträgen der Familienpools kann zusätzlich die Verpflichtung zum Abschluss güterrechtlicher Verträge enthalten sein, um den Gesellschaftsanteil im Falle einer Scheidung aus dem Zugewinn herauszuhalten.
  • Disquotale Gewinnverteilung
    Oft entspricht es zwar den Interessen der Elterngeneration, die Kinder bereits zu Lebzeiten am Vermögen zu beteiligen. Am Gewinn oder Ertrag des Vermögens sollen die Kinder aber noch nicht oder noch nicht voll partizipieren. Dieses Ergebnis lässt sich durch eine disquotale Gewinnverteilung erreichen, bei der die Beteiligung am Gewinn abweichend von der Beteiligung an der Gesellschaft festgelegt wird. 

Unsere Beratungsleistungen zu Familienpools

Der Familienpool kann eine gute Möglichkeit sein, Vermögen zu Lebzeiten zu strukturieren und kontrolliert an die Nachfolgegeneration zu übergeben. Unsere erfahrenen Berater entwickeln mit Ihnen die optimale Struktur für Ihr Vermögen. Unter anderem übernehmen wir

  • die steuerliche und rechtliche Gestaltungsberatung,
  • die Beratung zur passenden Rechtsform,
  • die Beratung zu Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarungen sowie
  • die lückenlose Begleitung bei der Gründung.

Ihr Anwalt für Familienpools

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