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Familiengesellschaften werden zur Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge eingesetzt. Aber auch unabhängig von einem Generationenwechsel kann die Familiengesellschaft ein interessantes Modell zur Strukturierung eines Vermögens sein.
Als Familienpool oder Poolgesellschaft werden Gesellschaften bezeichnet, die familiäres Vermögen halten und an der die Mitglieder einer Familie beteiligt sind. Die Poolgesellschaft kann als Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet werden. Sie kann sich darauf beschränken, das Vermögen zu halten und zu verwalten, oder selbst gewerblich tätig sein.
Poolkonstruktionen werden typischerweise eingesetzt, um das Vermögen einer Familie zu bündeln und zu verwalten und den Angehörigen der Familie generationsübergreifend eine Partizipation daran zu ermöglichen. Insofern kann die Errichtung einer Poolgesellschaft eine gute Alternative zur Familienstiftung bzw. zur lebzeitigen Schenkung oder letztwilligen Übertragung sein.
Für die Errichtung einer Familienpoolgesellschaft können steuerliche oder erbrechtliche Gründe sprechen. Zudem kann der Familienpool das Vermögen bei entsprechender Gestaltung vor Zersplitterung bzw. Zerschlagung schützen.
Wird ein Familienpool errichtet, überträgt der bisherige Eigentümer seine Anteile an
an die Familienpoolgesellschaft, die diese Vermögenswerte hält und verwaltet. Der bisherige Eigentümer wird Gesellschafter der Familienpoolgesellschaft und behält so die Steuerung über die eingebrachten Vermögensgegenstände.
Daneben werden auch diejenigen Familienangehörigen Gesellschafter, denen das Vermögen langfristig zukommen soll. Dazu werden die Anteile an dem Familienpool unter Ausnutzung der Freibeträge verschenkt. Bei einer gestreckten Vermögensübertragung über mehrere Jahrzehnte können Freibeträge auch mehrfach genutzt werden. Besteuert werden die Erträge bei jedem Gesellschafter mit dem persönlichen Steuersatz, der bei der Kindergeneration oftmals noch geringer ist.
In der Regel wird der Familienpool als Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft oder GmbH & Co. KG) errichtet. In Betracht kommt aber auch die Errichtung einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG).
Bei der Entscheidung für eine Rechtsform spielen nicht nur die steuerlichen Auswirkungen eine Rolle. Es sollten ebenso die (gesellschafts-)rechtlichen Besonderheiten der einzelnen Rechtsformen bedacht werden.
Die Gründe für die Errichtung eines Familienpools und die familiären Rahmenbedingungen sind mannigfaltig. Es gibt daher nicht die eine richtige Gestaltung, die für sämtliche Familienpoolgesellschaften passt. In der Regel stehen aber folgende Überlegungen im Zentrum der Gestaltung:
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