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Bei der Durchführung von Importen und Exporten müssen zahlreiche rechtliche Pflichten beachtet werden:
Neben den nationalen Regelungen verkomplizieren die Bestimmungen zum Gemeinsamen Zolltarif (GZT) das Zollrecht für Unternehmen weiter. Hinzu kommt, dass der Zollwert der Ware häufig nicht mit der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer übereinstimmt, was nicht nur in der Buchhaltung der Unternehmen zu Verwirrung führen kann.
Für viele Unternehmer wird eine rechtssichere Zollabwicklung vor allem dann zum Thema, wenn empfindliche Nachzahlungen und Zahlungsverpflichtungen drohen. Oft geschieht dies im Nachgang einer Zollprüfung.
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Unser erfahrener Anwalt für Zollrecht, "übersetzt" Ihnen diese Begrifflichkeiten gerne in eine verständliche Sprache. Er unterstützt Sie ferner bei der Koordinierung sämtlicher zollrechtlich relevanter Abläufe und klärt Sie über die zahlreichen Richtlinien auf. Egal ob Zollwertrecht, Ausfuhrerstattung oder Einspruch gegen Zollbescheide: Mit WINHELLER sind Sie auf der sicheren Seite. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir Fehler in der Zollabwicklung ab. Auch bei der Beschlagnahme von Waren im Ausland, die auf Probleme mit dem Ursprungszeugnis zurückgehen, können wir Sie mit Hilfe unseres internationalen Netzwerkes von Kooperationskanzleien ideal unterstützen.
Die komplexen Zollrichtlinien sowie der sog. Zollkodex sind nicht nur für Unternehmen vermintes Gelände. Auch für Privatpersonen (einschließlich Geschäftsreisende) sind sie meist unverständlich. An den Ausgangsbereichen von Flughäfen kommt es daher immer wieder zu Überraschungen. An vielen Flughäfen, wie auch an Deutschlands größtem Airport, dem Frankfurter Flughafen, droht Passagieren mit unangemeldeter Ware regelmäßig ein Straf- oder Bußgeldverfahren.
In der Tat haben viele unserer Mandanten den Eindruck, dass gerade der Zoll in Frankfurt (Flughafen und Umgebung) und das Hauptzollamt Frankfurt am Main besonders streng seien. Sie meinen, dass der Zoll in Frankfurt oft sehr genau hinschaut, vor allem auch bei mitgeführtem Bargeld. Unserer Erfahrung nach lässt sich das zwar nicht bestätigen. Die Zollbeamten in Frankfurt treten nicht entschiedener auf, als der Zoll in Hamburg oder der Zoll in Berlin. Letztlich ist das aber gleichgültig. Kommt es z.B. nach der Einreise zu einem Steuerstrafverfahren mit vorausgehendem Anhörungsbogen, ist es überall gleichermaßen wichtig, sich gegen das Vorgehen des Zolls schnell und entschieden zu verteidigen.
Unser Zollanwalt in Frankfurt am Main berät Sie gerne, wenn es zu zollrechtlichen Unklarheiten im Zuge Ihrer Einreise kommt. Finanzielle und persönliche Belastungen können Sie durch eine fachkundige Beratung so meist erfolgreich reduzieren.
Auch das Zollstrafrecht spielt im Zollrecht übrigens eine gewichtige Rolle. Insbesondere für Angestellte und Mitarbeiter in leitender Position können zollstrafrechtliche Vorwürfe und Zollordnungswidrigkeiten erhebliche berufliche Konsequenzen mit sich bringen. Vorwürfe des Zolls müssen daher sehr ernst genommen werden und eine schnelle Prüfung der Sachlage nach sich ziehen.
Zu zollrechtlichen Ordnungswidrigkeiten gehört beispielsweise die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), die Gefährdung von Verbrauchssteuern (§ 381 AO) und die Gefährdung von Einfuhrabgaben bzw. Ausfuhrabgaben (§ 382 AO).
Wir beraten Sie kompetent in Ihrem laufenden Zollverfahren/Zollverwaltungsverfahren, egal ob es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren oder um Clearingverfahren handelt. Empfindliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Zollrecht können so meist vermieden werden. Auch wenn es unbeabsichtigt zu einer Zollhinterziehung und damit zu einem Zollstrafverfahren kommt, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Unsere Experten rund um die Themen
freuen sich über Ihre Anfrage. Unser Zollanwalt Elmar Krüsmann steht Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).
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