Verbrauchsteuern: Definition, Steuerbefreiung, Beratung
Anwalt für Verbrauchsteuerrecht berät bundesweit
Das Verbrauchsteuerrecht ist nur für einen ausgewählten Kreis an Unternehmen relevant, nämlich bei solchen, deren Geschäftsmodell sich um bestimmte Verbrauchsgüter dreht. Bei diesen Unternehmen hat es aber eine äußerst hervorgehobene und präsente Bedeutung.
Verwaltet und überwacht wird die Einhaltung der Verbrauchsteuergesetze durch den Zoll. Aufgrund wachsender Kontrollmöglichkeiten und immer härter werdender Maßstäbe, die die Zollbehörden ansetzen, nehmen Kontrollen und Beanstandungen durch den Zoll zu.
Was sind Verbrauchsteuern?
Verbrauchsteuern sind Steuern, die den Verbrauch bestimmter Güter oder Dienstleistungen besteuern. Das Verbrauchsteuerrecht in Deutschland ist vielseitig. Dabei funktioniert es im Grundsatz einheitlich, jedoch gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Verbrauchsteuerarten.
Bereiche des Verbrauchsteuerrechts sind unter anderem:
- Energiesteuer
- Tabaksteuer
- Stromsteuer
- Branntweinsteuer
- Biersteuer
- Alkoholsteuer
- Schaumweinsteuer
- Kaffeesteuer
- Alkopopsteuer
- Kernbrennstoffsteuer
Schließlich gehört auch die Umsatzsteuer zu den Verbrauchsteuern.
Immer wieder Streit mit dem Zoll über Verbrauchsteuern
Im Bereich der Verbrauchsteuern bestehen insbesondere folgende Problemkreise:
- Unternehmensgründung
- Zoll- bzw. Verbrauchsteuerlager: Anforderungen, Erlaubnis, Begründung, Verletzung von Pflichten
- Steuerbefreiungen
- Steuerentlastungen
- Transport der Ware unter Steueraussetzung im Rahmen des EMCS
- Frachtpapiere
- Streit über den Warenwert
- Bewertung neuer Produkte
- Verletzung der formalen verbrauchsteuerrechtlichen Pflichten (z.B. Steuerlager, Rechnung, Warenbegleitpapiere), versehentliche Überprüfung in den freien Verkehr
In all diesen Problemkreisen gibt es Streitpotenzial mit dem Zoll. Es drohen Steuernachforderungen, Zinsbescheide, Bußgelder und – im „worst case“ – ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Aufgrund der oftmals hohen Warenmengen in diesem Bereich bei teilweise nur geringen Margen der Beteiligten sind die Konsequenzen häufig gravierend.
Wenige Gerichtsurteile zur Verbrauchsteuer
Verstärkt wird die ganze Thematik dadurch, dass im Bereich des Verbrauchsteuerrechts nur wenig Rechtsprechung existiert und auch sonstige Informationsquellen rar sind. Sowohl bei Mandanten wie auch bei nicht in diesem Bereich spezialisierten Beratern bestehen daher Unsicherheiten bei Rückfragen und Ermittlungen vonseiten des Hauptzollamts, insbesondere des Prüfungsdienstes und der Zollfahndung.
Unsere Leistungen bei der Verbrauchsteuer
Unsere spezialisierten Anwälte beraten, vertreten und verteidigen in sämtlichen Verfahren gegen den Zoll und die weiteren Finanz- und Strafverfolgungsbehörden.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei die
- rechtliche Analyse von verbrauchsteuerrelevanten Sachverhalten und Vorhaben,
- Begleitung und Vertretung bei Verbrauchsteuerprüfungen durch den Zoll (Aufklärung unklarer Sachverhalte, Teilnahme an Abschlussgesprächen, Stellungnahme, Verhandlungen),
- Vertretung bei drohendem Widerruf der Steuerlagererlaubnis und der Verwendererlaubnis,
- Vertretung in Einspruchsverfahren gegen Verbrauchsteuerbescheide,
- Durchsetzung von Steuerbefreiungen oder -entlastungen,
- Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung, Steuergefährdung (u.a.),
- umfassende Beratung im Zusammenhang mit etwaigen Nachmeldungen und/oder Selbstanzeigen sowie die
- Verteidigung bei Durchsuchungen, Vermögensarresten und Vernehmungen.
Unser Vorgehen für Ihren Erfolg
Egal, ob das Problem präventiver Natur ist oder es bereits ein (Ermittlungs-)Verfahren bei den Steuer- und Zollbehörden gibt, ist unser Lösungsansatz der Folgende:
- Wir analysieren das Problem im engen Austausch mit unseren Mandanten, deren Beratern und den Behörden.
- Wir beurteilen und bewerten die Rechtslage.
- Wir versuchen zunächst, kooperativ mit den Behörden zu kommunizieren, um Missverständnisse bzw. falsche Bewertungen auf Grundlage von fehlendem gegenseitigen Verständnis direkt auszuräumen. Dies erfolgt im Rahmen der Anhörung, Außenprüfung oder im Einspruchsverfahren.
- Sollte unser kooperativer Ansatz scheitern, gehen wir ggf. in die Konfrontation mit den Behörden. Dies erfolgt zunächst argumentativ und im Rahmen von entsprechenden Stellungnahmen und Besprechungen. Ziel ist es, die Behörden von unserer Rechts- und Sachverhaltsauffassung zu überzeugen und eine Einstellung des Straf- bzw. Bußgeldverfahrens und eine Einigung im Besteuerungs- bzw. Zollverfahren zu erreichen.
- In letzter Konsequenz legen wir den notwendigen Rechtsbehelf ein und vertreten unsere Mandanten im Einspruchsverfahren und Gerichtsverfahren.
- An jedem dieser Punkte versuchen wir auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken – soweit dies dem Interesse unseres Mandanten entspricht.
Ihr Anwalt für Verbrauchsteuern
Sie beginnen ein verbrauchsteuerrelevantes Vorhaben? Bei Ihnen steht eine Verbrauchsteuerprüfung an? Sie möchten Einspruch gegen einen Bescheid einlegen? Unsere erfahrenen Anwälte für Verbrauchsteuern unterstützen Sie gern! Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80). Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!
+++ Aktuell können wir im Bereich Zollrecht leider keine neuen Mandate annehmen. +++