Lieferantenerklärung Kanzlei

Lieferantenerklärung

Die Lieferantenerklärung ist ein wichtiges Informations- und Nachweispapier, mit dem ein Lieferant seinem Kunden Angaben über die Präferenzursprungseigenschaft seiner Waren macht. Sie dient als Vornachweis für die Ausstellung eines Präferenznachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED bzw. Präferenzursprungserklärung), welcher wiederum Grundlage für eine Zollvergünstigung im Bestimmungsland ist.

Lieferantenerklärungen und Langzeitlieferantenerklärungen werden häufig auch durch die Kunden der Lieferanten eingefordert. Oft wird für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft ein Präferenzzollsatz von 0 % gewährt. 

Bis zu 5.000 Euro Strafe pro falschem Beleg

Eine Lieferantenerklärung ist somit ein Beleg, der zum Nachweis steuererheblicher Tatsachen geeignet ist. Bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen ist mit großer Sorgfalt vorzugehen, da eine unrichtige Erklärung eine Steuergefährdung und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit bis zu 5.000 Euro pro falschem Beleg sanktioniert werden kann.

Anwalt Lieferantenerklärung Zoll

Darüber hinaus drohen dem Aussteller Regressansprüche des Verwenders der unrichtigen Lieferantenerklärung, da dem Verwender auch rückwirkend Zollvergünstigungen wieder entzogen werden können, wenn sich später herausstellt, dass die jeweilige Ware nicht präferenzbegünstigt war. Weiß der Verwender zudem, dass die Lieferantenerklärung unrichtig ist, macht er sich einer Zollhinterziehung strafbar.

Während die Ausfuhr von Waren meist zoll- und steuerfrei erfolgt, wird die Präferenzursprungseigenschaft bei der auf die Ausfuhr folgenden Einfuhr relevant.

Ursprungsregeln ausschlaggebend

Die EU hat mit rund 50 Ländern Präferenzabkommen geschlossen, die den wechselseitigen Import von Waren präferenzbegünstigt erlauben. Ob bzw. wann eine Ware Präferenzursprungseigenschaft besitzt, richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Präferenzabkommens, den sogenannten Ursprungsregeln.

Vor der Ausfertigung ist vom Herstellungsbetrieb zu prüfen, ob die vorgeschriebenen Ursprungsregelungen (vollständige Herstellung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung nach den sogenannten Listenbedingungen) erfüllt sind.

Welche Ursprungsregel für ein Produkt nach dem Präferenzabkommen infrage kommt, kann kostenlos auf dem Internetportal des Zolls abgerufen werden. Das Portal ist unter wup.zoll.de zu erreichen, wobei „WuP“ für Warenursprung und Präferenzen steht. 

Lieferantenerklärung | Wofür benötigt man eine Lieferantenerklärung? Was bedeutet Warenursprung?

Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Bartosz Dzionsko im Video:

  • Was ist eine Lieferantenerklärung?
  • Welche Arten von Lieferantenerklärungen gibt es?
  • Was bedeutet Ursprung?
  • Wofür benötigt man eine Lieferantenerklärung?
  • Mit der Lieferantenerklärung spart der Importeur also Zoll? 
  • Wer stellt im Unternehmen Lieferantenerklärungen aus? Und wer haftet bei Fehlern?

Frühzeitige Beratung durch Zollanwalt sinnvoll

Zur Vermeidung von Regressforderungen und Bußgeldern ist es sinnvoll, Ursprungskalkulationen durch einen spezialisierten Zollanwalt gegenprüfen zu lassen. Die Zollverwaltung und der Empfänger der Ware können ihrerseits jederzeit die Überprüfung der Richtigkeit der Lieferantenerklärungen fordern. Der Lieferant muss in diesem Fall bei seiner für ihn zuständigen Zollstelle die Ausstellung des Auskunftsblatts INF 4 beantragen. Gerne sind wir Ihnen bei allen Angelegenheiten rund um Lieferantenerklärung und Zollrecht behilflich.

Ihr Anwalt für Lieferantenerklärungen

Unser Zollanwalt freut sich über Ihre Fragen rund um die Themen

  • Lieferantenerklärung,
  • Ursprung und
  • Präferenz. 

Sie erreichen ihn am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).

Ihre Vorteile mit WINHELLER

  • Beratung durch qualifizierten Zollanwalt
  • Schnelle Terminvergabe
  • Bundesweite Vertretung
  • Langjährige Erfahrung mit allen Finanz- und Zollbehörden

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