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Unternehmenskäufe, sog. M&A Deals bieten eine Vielzahl an komplexen steuerlichen Fragestellungen und Risiken. Besondere Bedeutung kommen daher der Prüfung steuerlicher Risiken im Rahmen der Tax Due Diligence sowie der steuerlichen Prüfung und Optimierung der Veräußerungs- bzw. Akquisitionsstrukturierung zu.
Im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen (M&A) und Umstrukturierungen spielen die Analyse und Bewertung der steuerrechtlichen Situation und Risiken eines Unternehmens (Target) für den Käufer eine entscheidende Rolle. Denn ohne eine gewissenhafte steuerlichen Prüfung (Tax Due Diligence) kann sich der Käufer steuerrechtliche Risiken einkaufen, die zu unangenehmen, langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten mit der Finanzbehörde sowie (signifikanten) Steuernachzahlungen führen können.
Im Rahmen einer Tax Due Diligence wird die steuerliche Situation des Unternehmens der letzten Wirtschaftsjahre insbesondere anhand der
analysiert und bewertet. Die steuerliche Situation und die identifizierten steuerlichen Risiken werden in einem Tax Fact Book bzw. in einem Due Diligence Report festgehalten und sind für die spätere Verhandlung der Vertragsklauseln und des Kaufpreises eine wichtige Grundlage.
Die Transaktionsstruktur von Unternehmenskäufen wird oft maßgeblich durch das Steuerrecht bestimmt. Die steuerliche Strukturierung beginnt in der Regel mit der Frage, ob die Transaktion als sog. Share Deal oder sog. Asset Deal durchgeführt werden soll.
Um einen Unternehmenskauf steueroptimal durchzuführen, kann zudem eine vorherige Umstrukturierung auf Veräußererseite oder die anschließende Eingliederung des Targets in die Unternehmens- bzw. Konzernstruktur des Käufers (sog. Post-M&A-Strukturierung) sinnvoll sein. Besonderer Beachtung bedürfen bei der steuerlichen Strukturierung dabei auch umsatz- und grunderwerbsteuerliche Aspekte.
Lassen sich die im Rahmen der Tax Due Diligence identifizierten steuerlichen Risiken eindeutig bestimmen, können diese vom Kaufpreis abgezogen werden. Oft ist der Eintritt solcher Risiken jedoch gänzlich ungewiss und vom Ausgang der oft erst Jahre später erfolgenden Betriebsprüfungen abhängig.
Es ist daher üblich, die Haftung für steuerliche Risiken durch sog. Steuerklauseln zu klären und den Käufer von Steuern freizustellen, die den Zeitraum vor Vollziehung des Unternehmenskaufvertrages und somit die Sphäre des Verkäufers betreffen. Der Umfang solcher Steuerklauseln ist Gegenstand der Verhandlung der steuerlichen Berater von Verkäufer und Käufer.
Daneben enthalten die Kaufverträge üblicherweise klarstellende Regelungen dazu, wer von den Vertragsparteien die eventuell anfallende Umsatz- und/oder Grunderwerbsteuer zu zahlen hat.
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