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Unternehmer, die Gewinne durch den (Arbitrage-)Handel mit Kryptowährungen erzielen möchten oder Kapital über einen Initial Coin Offering (ICO) einsammeln möchten, müssen nicht nur ein gutes Gespür für den Kryptowährungsmarkt haben und eine hohe technische Affinität vorweisen. Sie stehen außerdem vor einem steuerlichen Problem, das viele erst auf den zweiten Blick als ein solches erkennen: der Bilanzierung von Kryptowährungen.
Die vier größten Herausforderungen bei der Bilanzierung von Kryptowährungen lauten wie folgt:
Ein gewerblich tätiges Unternehmen muss grundsätzlich alle Geschäftsvorfälle in seiner Buchhaltung erfassen. Hierzu gehört auch der Handel mit Kryptowährungen oder die Ausgabe eigener Tokens zur Kapitalaufnahme. Diese Vorgänge geschehen aber oftmals nicht gegen staatliche Währung (Fiat), sondern werden „Krypto-zu-Krypto“ vollzogen, das heißt, eine Kryptowährung wird gegen eine andere getauscht. Eine Fiatwährung wird hier nicht angesprochen.
Standard-Buchhaltungsprogramme benötigen aber Fiatwährung, um einen Buchungssatz bilden zu können. So funktioniert zwar der Buchungsvorgang „Bitcoin 10.000 € an Bank 10.000 €“. Nicht darstellbar ist in gewöhnlicher Buchhaltungssoftware hingegen ein Buchungsvorgang wie „Bitcoin 1 an Ethereum 20“, wenn man einen Bitcoin in 20 Ether getauscht hat.
Mit unserer Software CoinRacoon lösen wir die Buchhaltungsprobleme gewerblicher Kryptoinvestoren. Die Software erstellt teilautomatisiert die Finanzbuchhaltung für Unternehmen, die Kryptotransaktionen bilanzieren. Unter Zuhilfenahme der Software können komplizierte Vorgänge und abertausende von Transaktionen von Kryptowährungen automatisiert und rechtssicher in die Finanzbuchhaltung übernommen werden.
Die wichtigsten Fakten zu CoinRacoon:
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Auf unserem Produktdatenblatt finden Sie alle wichtigen Informationen zu CoinRacoon übersichtlich zusammengefasst.
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Damit ein Tausch von Kryptowerten in der Buchhaltung ordnungsgemäß erfasst werden kann, müssen die ausgetauschten Tokens stets in ihren Eurowert umgerechnet werden. Gleichzeitig muss der Bestand an Kryptowährungen, die das Unternehmen hält, aktualisiert werden. Dies gilt auch dann, wenn Kryptowährungen nur von einer Wallet des Unternehmens auf eine andere unternehmenseigene Wallet oder von bzw. auf eine Kryptowährungsbörse umgebucht werden.
Auch zur korrekten Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist es notwendig, solche internen Bewegungen präzise nachzuverfolgen. Da gerade im Arbitragehandel teilweise tausende oder gar zehn- bis hunderttausende Transaktionen pro Monat anfallen, muss die Buchhaltungssoftware zudem in der Lage sein, eine so große Anzahl an Vorgängen möglichst automatisiert zu verarbeiten.
Problematisch bei der Umrechnung von Kryptowährungen in Euro ist zudem, dass die kleinste Einheit, die in der Buchhaltung abgebildet werden kann, 0,01 Euro ist. Kryptowährungen können jedoch in wesentlich kleineren Einheiten gehandelt werden. Dies betrifft insbesondere die Börsen- und Netzwerkgebühren, die bei nahezu jeder Transaktion anfallen. Auch diese müssen in der Buchhaltung dokumentiert werden.
Verkompliziert wird dies alles noch dadurch, dass bei vielen Börsen und insbesondere beim internen Transfer von Kryptowährungen kein Beleg über die Transaktion ausgestellt wird. Steuerlich gilt jedoch das Prinzip „keine Buchung ohne Beleg“, sodass Unternehmen entsprechende Eigenbelege erstellen müssen.
Auch Unternehmen, die die Blockchain zur Kapitalaufnahme mittels eines ICOs nutzen möchten, müssen sich von Anfang an Gedanken über die korrekte Bilanzierung machen. Hier kommt hinzu, dass nicht nur die selbst erstellte Kryptowährung dargestellt werden muss. Auch das hierfür erhaltene Geld bzw. die erhaltenen Kryptowährungen müssen je nach Ausgestaltung des ICOs korrekt als Einnahme oder als Eigen- oder Fremdkapital verbucht werden.
Auch bei der Bilanzierung von Kryptowährungen, die im Rahmen von Mining, Staking oder dem Betrieb von Masternodes erwirtschaftet werden, sind besondere Regeln zu beachten.
Die Bilanzierung von Kryptowährungen ist mit den Bordmitteln standardisierter Buchhaltungssoftware daher nicht zu leisten. Es bedarf der nötigen Expertise, um die Buchhaltung gesetzeskonform zu erledigen und spätere Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Unser erfahrenes Kryptoteam bei WINHELLER steht Ihnen dafür gern zur Seite.
Wir beraten Ihr Unternehmen dabei, wie Sie Kryptowährungen korrekt bilanzieren und im Jahresabschluss darstellen können. Ihre Ansprechpartner sind
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