Besteuerung von Masternodes

Besteuerung von Masternodes

Die steuerlich relevanten Aktivitäten im Bereich der Kryptowährungen umfassen mehr als nur den simplen An- und Verkauf von Bitcoin, Ether und Co. Neben dem Mining, der Teilnahme an ICOs und dem Erhalt von Airdrops können Nutzer auch sogenannte Masternodes betreiben. Dabei stellt sich natürlich die Frage, welche steuerlichen Folgen dies hat.

Was sind Masternodes?

Ein sogenannter Node ist ein Knotenpunkt eines dezentralen Blockchain-Netzwerks. Ein Masternode ist – vereinfacht dargestellt – ein besonderer Knotenpunkt eines solchen Netzwerks.

Nodes werden üblicherweise dazu eingesetzt, Transaktionen auf dem Netzwerk zu bestätigen. Oft können sie auch spezielle Funktionen erfüllen, wie z.B. anonymisierte und sofortige Transaktionen ermöglichen. Je nach Ausgestaltung der Kryptowährung ersetzen Masternodes so die klassischen Miner, die durch ihre zur Verfügung gestellte Hardwareleistung die Berechnung neuer Blöcke der Blockchain durchführen. 

Wie kann man Masternodes betreiben?

Unterschiedliche Kryptowährungen haben unterschiedliche Anforderungen für den Einsatz von Masternodes. Manchmal muss man starke und zuverlässige Hardware zur Verfügung stellen, manchmal reicht es, genügend Einheiten der jeweiligen Kryptowährung zu besitzen. So muss man bei der Kryptowährung Dash 1.000 Dash bereitstellen, eine permanente IP-Adresse besitzen und 24 Stunden am Tag online sein.

Einige Kryptowährungen haben ein Abstimmungssystem integriert. Um ein Masternode stellen zu dürfen, muss man hier zuerst vom Netzwerk gewählt werden. Für ihre Tätigkeit erhält der Masternodebetreiber Teile der Blockreward, also der Kryptowährung, die bei einem gefundenen Block neu generiert wird, ausgezahlt. 

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Steuerliche Folgen von Masternodes

Wie dieser Vorgang steuerlich zu würdigen ist, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab. Wird der Masternode im Privatbereich betrieben, können die erhaltenen Erträge Einkünfte aus sonstigen Leistungen sein.

Allerdings kann sich das Betreiben eines Masternodes ähnlich dem Mining schnell als gewerbliche Tätigkeit darstellen. In diesem Fall wären nicht nur die Erträge zu besteuern. Auch die eingesetzte Kryptowährung würde ins Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen übergehen. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die steuerliche Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte nicht mehr gilt. Sowohl die Veräußerung der Kryptowährung als auch eine etwaige spätere Rücknahme ins Privatvermögen wären steuerpflichtig.

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