Krypto Trading-GmbH

Trading-GmbH für Kryptowerte

Viele Investoren können mithilfe einer Trading-GmbH ihre Steuern optimieren. Das gilt vor allem für Privatanleger, die über ein hohes Handelsvolumen verfügen und mit 

  • Aktien, 

  • Optionen oder 

  • Termingeschäften 

handeln. Gleiches gilt für private Kryptoinvestoren, die mit Kryptoderivaten und Futures handeln, sowie für Arbitrage- und Hochfrequenzhändler, die eine Vielzahl an Kryptotransaktionen verzeichnen. Sie alle können von den steuerlichen Vorteilen einer Trading-GmbH profitieren.

Was ist eine Trading GmbH?

Eine Trading-GmbH unterscheidet sich juristisch nicht von einer klassischen GmbH. Allerdings beschränkt sich eine Trading GmbH üblicherweise auf die Verfolgung eines bestimmten Zwecks, nämlich auf den Handel mit Aktien, Optionen oder Termingeschäften und die sonstige Vermögensverwaltung, soweit nicht BaFin-erlaubnispflichtig. Einnahmen im Zusammenhang mit der Trading-GmbH werden genauso wie bei allen anderen GmbHs grundsätzlich mit etwa 30 Prozent besteuert (Körperschafts- und Gewerbesteuer).

Welche Vorteile bietet eine Trading-GmbH?

Zuallererst kann die Gründung einer Trading-GmbH besonders für den Aktienhandel steuerlich attraktiv sein. Gewinne, die aufgrund einer Veräußerung von Aktien entstehen, sind nämlich erheblich steuerlich begünstigt.

Für Aktienerlöse fällt innerhalb der GmbH lediglich eine Steuerlast von ca. 1,5 Prozent an, weshalb die Gewinne so gut wie steuerfrei sind. Damit ist ein erheblich schnellerer Vermögensaufbau als im Privatinvestment möglich.

Ein weiterer Vorteil ist z.B. die vergleichsweise günstige Besteuerung von Ausschüttungen aus Aktien-ETFs (Steuerbelastung ca. 12,165 Prozent).

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Trading-GmbH Beispiel:

Wird mithilfe einer Trading-GmbH eine Aktie zu einem Preis von 100.000 Euro gekauft und nach einer Zeit zu einem Preis von 200.000 Euro verkauft, beträgt der Gewinn 100.000 Euro. Aufgrund einer gesetzlichen Steuerbefreiung von 95 Prozent müssen im Rahmen einer GmbH davon lediglich 5000 Euro besteuert werden.

Auf diesen Betrag (5000 Euro) fallen sodann etwa 30 Prozent Körperschafts- und Gewerbesteuer an, weshalb sich insgesamt eine Steuerlast von nur 1500 Euro (1,5 Prozent) ergibt.

Gewinne in der GmbH reinvestieren

Neben dieser erheblichen steuerlichen Begünstigung darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass für die Ausschüttung der erzielten Nettogewinne in das Privatvermögen erneut Steuern anfallen. Grundidee ist es deshalb, die Gewinne so lange wie möglich in der GmbH zu behalten und dort wieder zu reinvestieren, um langfristig von der Steuerbegünstigung aufgrund des Zinseszinseffektes zu profitieren.

Wer hingegen – als Gegenbeispiel – privat in Aktien investiert, trägt aufgrund der Abgeltungsteuer (pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) bei einem Gewinn von 100.000 Euro eine Steuerlast von 25.000 Euro.

Trading-GmbH für Kryptoinvestoren attraktiv

Zum anderen kann eine Trading-GmbH auch für (gewerbliche) Kryptoinvestoren einen Mehrwert bieten. Vor allem Kryptohändler, die als Arbitrage- und Hochfrequenzhändler in Erscheinung treten oder aus sonstigen Gründen eine Vielzahl an Kryptovorgängen verzeichnen, sollten über die Gründung einer Trading-GmbH nachdenken.

Ohne deren Gründung werden etwaige erzielte Gewinne anhand ihres progressiven persönlichen Einkommensteuersatzes von bis zu 45 Prozent besteuert. Zusätzlich fällt im Einzelfall Gewerbesteuer an, die jedoch bei der Einkommensteuer angerechnet werden kann und deshalb nur eine geringe Rolle spielt.

Gewinne im Rahmen der Trading-GmbH werden hingegen unabhängig von der Höhe des Gewinns anhand des festen Steuersatzes von ca. 30 Prozent (Körperschafts- und Gewerbesteuer) besteuert. Je höher also der Gewinn des Unternehmens ist, desto größer ist der steuerliche Nutzen. Und anders als im Privatvermögen können Tradingverluste aus Kryptoinvestments in der GmbH auch immer dann verrechnet werden, wenn die nur im Privatvermögen geltende einjährige Haltefrist des § 23 EStG noch nicht abgelaufen ist. 

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Trading-GmbH kann unbeschränkt Verluste aus Termingeschäften verrechnen

Aufgrund einer Änderung des Einkommensteuergesetzes können Verluste aus Termingeschäften für Privatpersonen ohne Trading-GmbH ab dem Jahr 2021 nur noch eingeschränkt bei der Verlustverrechnung berücksichtigt werden.

Nicht nur klassische Privatanleger, die mit Optionen handeln, haben dadurch einen massiven steuerlichen Nachteil. Auch Kryptoinvestoren, die mit Kryptoderivaten und Futures auf Börsen wie BitMEX, Kraken Futures oder HTX traden, sind gleichermaßen von der Verlustverrechnungsbeschränkung betroffen.

Unter anderem ist die Verlustverrechnung aus Termingeschäften auf 20.000 Euro jährlich begrenzt, was faktisch zu einer Mindestbesteuerung von Gewinnen führt.

Die negativen Folgen für Privatinvestoren zeigt unser Schaubild.

Statt 12.500 Euro Steuern, zahlt der Steuerpflichtige nun ganze 45.000 Euro. Im Vergleich zur vorherigen Rechtslage fallen demnach 3,6 mal mehr Steuern an. Aufgrund des damit verbundenen enormen steuerlichen Risikos sind Termingeschäfte für die allermeisten Privatinvestoren unpraktikabel. Im schlechtesten Fall kann die Verlustverrechnungsbeschränkung sogar existentielle Gefahren für den Privatinvestor bedeuten, wenn er auf hohe rein fiktive Gewinne Steuern zahlen soll, die er überhaupt nicht aufbringen kann. 

Diese Steuerfalle gilt jedoch nicht bei einer Trading-GmbH. Da eine GmbH immer gewerbliche Einkünfte erzielt, findet die eingeschränkte Verlustverrechnung bei einer Trading-GmbH keine Anwendung. Mithin können nach wie vor Verluste aus Termingeschäften uneingeschränkt geltend gemacht werden. Sowohl für klassische Investoren als auch für Kryptoinvestoren kann die Gründung einer Trading-GmbH demnach steuerlich sehr attraktiv sein.

WINHELLER begleitet Ihre Gründung einer Trading-GmbH

Sie sind interessiert an der Gründung einer Trading-GmbH? Sie verzeichnen hohe Gewinne im Handel mit klassischen Finanzprodukten oder Kryptoderivaten und Futures und wollen ihre Steuern optimieren? Sie haben weitere Fragen zur Gründung einer Trading-GmbH?

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