Krypto Trading-GmbH

Trading-GmbH für Kryptowerte

Viele Investoren können mithilfe einer Trading-GmbH ihre Steuern optimieren. Das gilt vor allem für Privatanleger, die über ein hohes Handelsvolumen verfügen und mit 

  • Aktien, 

  • Optionen oder 

  • Termingeschäften 

handeln. Daneben können aber auch private Kryptoinvestoren, die mit Kryptoderivaten und Futures handeln, sowie gewerbliche Arbitrage- und Hochfrequenzhändler, die eine Vielzahl an Kryptotransaktionen verzeichnen, von den steuerlichen Vorteilen einer Trading-GmbH profitieren.

Was ist eine Trading GmbH?

Eine Trading-GmbH unterscheidet sich juristisch nicht von einer klassischen GmbH. Allerdings beschränkt sich eine Trading GmbH üblicherweise auf die Verfolgung eines bestimmten Zwecks, nämlich einzig und allein auf den Handel mit Aktien, Optionen oder Termingeschäften. Einnahmen im Zusammenhang mit der Trading-GmbH werden genauso wie bei allen anderen GmbHs grundsätzlich mit etwa 30 Prozent besteuert (Körperschafts- und Gewerbesteuer).

Welche Vorteile bietet eine Trading-GmbH?

Zuallererst kann die Gründung einer Trading-GmbH besonders für den Aktienhandel steuerlich attraktiv sein. Gewinne, die aufgrund einer Veräußerung von Aktien entstehen, sind nämlich erheblich steuerlich begünstigt.

Für Aktienerlöse fällt innerhalb der GmbH lediglich eine Steuerlast von ca. 1,5 Prozent an, weshalb die Gewinne so gut wie steuerfrei sind. Damit ist ein erheblich schnellerer Vermögensaufbau als im Privatinvestment möglich. 

Beratung zur Trading-GmbH

Kontakt

Sie wünschen eine Beratung zur Besteuerung von Kryptowährungen? Gerne beraten Sie unsere Kryptosteuerexperten! Bitte füllen Sie hierzu unverbindlich unser Kontaktformular aus.

Kontaktformular

Trading-GmbH Beispiel:

Wird mithilfe einer Trading-GmbH eine Aktie zu einem Preis von 1.000 Euro gekauft und nach einer Zeit zu einem Preis von 2.000 Euro verkauft, beträgt der Gewinn 1.000 Euro. Aufgrund einer gesetzlichen Steuerbefreiung von 95 Prozent müssen im Rahmen einer GmbH davon lediglich 50 Euro besteuert werden.

Auf diesen Betrag (50 Euro) fallen sodann etwa 30 Prozent Körperschafts- und Gewerbesteuer an, weshalb sich insgesamt eine Steuerlast von nur 15 Euro (1,5 Prozent) ergibt.

Gewinne in der GmbH reinvestieren

Neben dieser erheblichen steuerlichen Begünstigung von Aktiengewinnen darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass für die Auszahlung der erzielten Nettogewinne in das Privatvermögen erneut Steuern anfallen können. Grundidee ist es deshalb, die Gewinne so lange wie möglich in der GmbH zu behalten und wieder zu reinvestieren, um langfristig von der Steuerbegünstigung aufgrund des Zinseszinseffektes zu profitieren.

Wer hingegen – als Gegenbeispiel – privat investiert, trägt aufgrund der Abgeltungsteuer (pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) bei einem Gewinn von 1.000 Euro eine Steuerlast von 250 Euro.

Trading-GmbH für gewerbliche Kryptoinvestoren attraktiv

Zum anderen kann eine Trading-GmbH auch für gewerbliche Kryptoinvestoren einen Mehrwert bieten. Vor allem gewerbliche Kryptohändler, die als Arbitrage- und Hochfrequenzhändler in Erscheinung treten und eine Vielzahl an Kryptovorgängen verzeichnen, sollten über die Gründung einer Trading-GmbH nachdenken.

Ohne deren Gründung werden etwaige erzielte Gewinne anhand ihres progressiven persönlichen Einkommensteuersatzes von bis zu 45 Prozent besteuert. Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an, die jedoch bei der Einkommensteuer angerechnet werden kann und deshalb nur eine geringe Rolle spielt.

Gewinne im Rahmen der Trading-GmbH werden hingegen unabhängig von der Höhe des Gewinns anhand des festen Steuersatzes von ca. 30 Prozent (Körperschafts- und Gewerbesteuer) besteuert. Je höher also der Gewinn des Unternehmens ist, desto größer ist der steuerliche Nutzen.

Da hierbei regelmäßig eine Vielzahl an tausenden Kryptotransaktionen durchgeführt werden, die jedoch alle vollständig in der Buchhaltung erfasst werden müssen, stellt dies Arbitrage- und Hochfrequenzhändler vor große Schwierigkeiten. Abhilfe schafft unsere Softwarelösung CoinRacoon. Damit können abertausende komplizierte Kryptovorgänge automatisiert und rechtssicher in die Finanzbuchhaltung überführt werden – eine riesige Zeit- und Kostenersparnis!

Trading-GmbH kann unbeschränkt Verluste verrechnen

Aufgrund einer Änderung des Einkommensteuergesetzes am 01.01.2021 können Verluste aus Termingeschäften für Privatpersonen ohne Trading-GmbH nur noch eingeschränkt bei der Verlustverrechnung berücksichtigt werden. 
Nicht nur klassische Privatanleger, die mit Optionen handeln, haben dadurch einen massiven steuerlichen Nachteil. Auch Kryptoinvestoren, die mit Kryptoderivaten und Futures auf Börsen wie Bitmex, Kraken Futures oder Huobi traden, sind gleichermaßen von der Gesetzesänderung betroffen.

Unter anderem ist die Verlustverrechnung aus Termingeschäften auf 20.000 Euro jährlich begrenzt, was faktisch zu einer Mindestbesteuerung von Gewinnen führt.

Die negativen Folgen für Privatinvestoren zeigt unser Schaubild.

Statt 12.500 Euro Steuern, zahlt der Steuerpflichtige nun ganze 45.000 Euro. Im Vergleich zur vorherigen Rechtslage fallen demnach 3,6 mal mehr Steuern an. Aufgrund des damit verbundenen enormen steuerlichen Risikos sind Termingeschäfte für die allermeisten Privatinvestoren unpraktikabel.

Diese Steuerfalle gilt jedoch nicht bei einer Trading-GmbH. Da eine GmbH immer gewerbliche Einkünfte erzielt, findet die eingeschränkte Verlustverrechnung bei einer Trading-GmbH keine Anwendung. Mithin können nach wie vor Verluste uneingeschränkt geltend gemacht werden. Sowohl für klassische Investoren als auch für Kryptoinvestoren kann die Gründung einer Trading-GmbH demnach steuerlich attraktiv sein.

WINHELLER begleitet Ihre Gründung einer Trading-GmbH

Sie sind interessiert an der Gründung einer Trading-GmbH? Sie verzeichnen hohe Gewinne im Handel mit klassischen Finanzprodukten oder Kryptoderivaten und Futures und wollen ihre Steuern optimieren? Sie haben weitere Fragen zur Gründung einer Trading-GmbH?

Kommen Sie gerne auf uns zu. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 85 28) oder über unser Kontaktformular zur Besteuerung von Kryptowährungen.