Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen
Fachanwälte für Steuerrecht beraten zu Nacherklärung, Selbstanzeige und Co.
Während sich in den Anfangstagen von Bitcoin aufgrund mangelnder Rechtskenntnis und geringer Preise kaum jemand Gedanken über die Besteuerung von Kryptowährungen gemacht hat, wurde das Thema spätestens mit den hohen Preissteigerungen im Jahr 2017 für viele akut. Ether, IOTA, Ripple und Co. konnten teilweise ihren Wert vervielfachen.
Seither werden sowohl im Internet als auch in der juristischen Literatur zahlreiche Beiträge veröffentlicht, die sich mit der korrekten Versteuerung von Gewinnen bei Kryptowährungen beschäftigen – teilweise mit widersprüchlichen Aussagen.


„Wir garantieren Rechtssicherheit durch die Aufklärung unklarer Sachverhalte und die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung.“
Benjamin Kirschbaum
Rechtsanwalt
Krypto-Steuerberatung bei WINHELLER heißt:
- Aufklärung aller unklaren Sachverhalte
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Sie benötigen Unterstützung und wollen Steuerhinterziehung vermeiden? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme über unser Kontaktformluar zur Besteuerung von Kryptowerten.
Krypto-Steuerhinterziehung – Selbstanzeige als Ausweg?
Kryptoinvestoren müssen Gewinne anzeigen
Kryptoinvestoren befinden sich damit in der misslichen Lage, dass sie in einem unklaren steuerlichen Umfeld agieren. Dies entbindet sie jedoch nicht von der Pflicht, etwaige zu versteuernde Gewinne gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, könnte sich einer Steuerhinterziehung schuldig machen.
Hierfür reicht es grundsätzlich aus, dass der Steuerpflichtige es zumindest für möglich hält, dass seine Trading-Aktivitäten eine Steuerpflicht begründet haben. Eine exakte juristische Zuordnung wird von ihm nicht verlangt. Er muss dem Finanzamt jedoch die Besteuerungsgrundlagen offenlegen.
Da die Thematik der Besteuerung von Kryptowährungen inzwischen sogar Einzug in Massenmedien und regionale Zeitungen gefunden hat, wird man eine Kenntnis der Steuerpflicht zumeist bejahen können.
Pflicht zur Offenlegung vergangener Transaktionen
Steuerpflichtige dürfen sich nunmehr aber nicht nur auf die korrekte Versteuerung etwaiger Erträge ab dem Jahr 2017 beschränken. Das Steuerrecht kennt die Pflicht, Steuererklärungen auch für die Vergangenheit zu berichtigen, wenn dem Steuerpflichtigen Fehler auffallen, die zu einer Verkürzung der Steuer führen.
Eine Verletzung dieser Pflicht kann wiederum eine strafbare Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung darstellen. Diese Nacherklärungspflicht kann in Einzelfällen einen Zeitraum bis zu 14 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist, umfassen.
Wer heute oder in der Vergangenheit im Bereich der Kryptowährungen aktiv war, sollte daher überprüfen, ob er dem Finanzamt Steuern schuldet. Aufgrund der hohen Komplexität der Thematik empfiehlt es sich, hierzu einen qualifizierten Experten hinzuzuziehen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.
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Kontakt
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