Beratung Kryptosteuererklärung

Kryptosteuererklärung: Fristen, Strafen, Beratung

Es gibt zahlreiche Wege, Gewinne (oder Verluste) mit Kryptowährungen zu erzielen, sei es der einfache Handel von Kryptowährungen oder seien es Aktivitäten wie Staking, Lending oder der Betrieb von Masternodes. Wie entsprechende Gewinne besteuert werden, haben wir in zahlreichen Beiträgen auf dieser Webseite und in unserem Blog erklärt. Doch das Wissen um die richtige Besteuerung versetzt einen noch nicht in die Lage, den erzielten Gewinn zu ermitteln und beim Finanzamt zu erklären. Das richtige Werkzeug dafür ist die sogenannte Kryptosteuererklärung.

Kryptosteuererklärung: Fristen und Beratung

„Wir garantieren Rechtssicherheit durch die Aufklärung unklarer Sachverhalte und die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung.“

Benjamin Kirschbaum
Rechtsanwalt

Krypto-Steuerberatung bei WINHELLER heißt:

  • Aufklärung aller unklaren Sachverhalte
  • Rekonstruktion verlorener Trade-Details
  • Beratung zur Wahl von FiFo oder LiFo
  • fristgerechte Abgabe der Einkommensteuererklärung
  • komplette Kommunikation mit dem Finanzamt durch unsere Experten

Sie benötigen Unterstützung und wollen Steuerhinterziehung vermeiden? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular zur Besteuerung von Kryptowerten.

Was ist eine Kryptosteuererklärung?

Eine Kryptosteuererklärung führt die eigenen Handelsdaten präzise zusammen, schließt eventuelle Lücken logisch und bestimmt den steuerbaren Gewinn, der dann dem Finanzamt mitgeteilt wird. Wie können Lücken entstehen? Investoren nutzen Kryptowährungen sehr individuell und unterschiedlich. Dabei gehen leider oft auch Daten verloren. Manche Tauschbörsen verschwinden vom Markt und auch ein Wallet kann verloren gehen. Eine Kryptosteuererklärung muss jedoch alle Daten zusammenführen, um den Gewinn/Verlust zu ermitteln. Aufgrund der individuellen Sachverhalte gehört auch ein erklärendes Begleitschreiben zur Kryptosteuererklärung. Damit wird das Finanzamt über den Sachverhalt informiert und über die steuerliche Würdigung auch gleich „in die richtige Richtung gelenkt“.

Wer muss eine Steuererklärung zum Handel mit Kryptowährungen abgeben?

Jeder, der in einem Jahr steuerpflichtige Gewinne aus Aktivitäten mit Kryptowährungen erzielt hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch dann, wenn man sonst nicht zur Abgabe verpflichtet ist und vom Finanzamt auch nicht dazu aufgefordert wird. Gerade Studenten und Arbeitnehmer können es daher versäumen, eine Steuererklärung abzugeben. Schnell ist man damit in der strafbaren Steuerhinterziehung.

Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist grundsätzlich der 31.07. des Folgejahres. Für das Jahr 2019 war es also der 31.07.2020. Wer seine Steuererklärung über einen Steuerberater einreicht, hat länger, nämlich bis zum 28.02. des übernächsten Jahres Zeit. Zudem kann ein Steuerberater oftmals eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen, falls sich die Aufarbeitung der Kryptoaktivitäten komplizierter gestaltet.

Welche Daten benötige ich für meine Steuererklärung für Kryptowährungen?

Sie benötigen generell sämtliche CSV-Dateien der von Ihnen genutzten Börsen und Wallets. Zudem alle weiteren Auskünfte zu etwaigen Nebenaktivitäten wie der Teilnahme an ICOs, dem Lending von Kryptowährungen etc. Je vollständiger die Informationen sind, desto schneller kann die Kryptosteuererklärung erstellt werden.

5 Tipps für die Kryptosteuererklärung

Kann ich meine Kryptogewinne selbst über ELSTER erklären?

Grundsätzlich ist das möglich. Sie müssen die Gewinne in diesem Fall selbst ausrechnen und korrekt in die Anlage SO oder ggf. KAP eintragen. Bei höheren Gewinnen ist die eigenständige Erklärung aller Gewinne nicht zu empfehlen.

Was droht bei Fehlern oder wenn ich gar keine Einkommensteuererklärung abgebe?

Erklären Sie weniger Gewinne als Sie tatsächlich erzielt haben oder geben Sie gar keine Steuererklärung ab, können Sie sich einer Steuerhinterziehung schuldig machen. Verrechnen Sie sich leichtfertig, ist dies eine ebenfalls nicht erlaubte Steuerverkürzung. Das Finanzamt kann bei Verdacht Maßnahmen der Strafverfolgung bis hin zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von elektronischen Geräten anordnen. Zudem müssen Sie ggf. Strafzinsen auf die hinterzogene Steuer zahlen.

Welche typischen Fehler machen Investoren bei ihrer Steuererklärung?

Der Kardinalfehler ist es, keine Steuererklärung abzugeben, weil man ja nur „in Krypto gemacht“ hat und nicht zurück in Euro getauscht hat. Jeder Tausch von Kryptowährungen kann aber schon ein steuerbares Ereignis sein! Ein häufiger Fehler ist zudem, dass nicht alle nötigen Daten in die eigene Auswertung einbezogen werden, weil es sich z.B. nur um kleinere Beträge handelt oder weil eine Börse untergegangen ist und man keinen Zugriff mehr auf die Handelshistorie hat.

Gibt es Software, die mich bei der Kryptosteuererklärung unterstützt?

Für viele Fälle eignet sich eine semi-automatische Lösung, wie sie unser Partner CoinTracking anbietet. Hier kann man die eigenen Börsen- und Walletdaten einlesen, die jeweiligen Quellen erhaltener Kryptowährung bestimmen und sich den Gewinn ausrechnen lassen. Dieses Ergebnis reicht man dem Finanzamt zusammen mit der Steuererklärung ein.

Allerdings gibt es Fälle, die weit ab des Standards liegen, z.B. weil ungewöhnliche Vorgänge durchgeführt worden sind:

  • Leihe von Kryptowährungen von Freunden und Verwandten, 
  • Delegated Proof of Stake, 
  • Investments in DeFi-Produkte 

Diese Vorgänge sind sehr individuell und können nur schwer in einer Software dargestellt werden. Auch ein hoher errechneter (steuerfreier) Gewinn oder Verlust kann einen Anlass dafür darstellen, das Ergebnis der Software noch einmal durch ein geschultes Auge prüfen zu lassen.

Ihre Kryptosteuererklärung mit WINHELLER

WINHELLER ist eine auf Kryptosteuern spezialisierte Steuerkanzlei und bietet Ihnen an, Ihre Aktivitäten mit Kryptowährungen bis ins Kleinste aufzuarbeiten, den erzielten Gewinn zu errechnen und Ihre Steuererklärung von Grund auf zu erstellen. 
Zusammen mit einem individuell für Sie erstellten Begleitschreiben reichen wir diese beim Finanzamt ein. Wir

  • übernehmen sämtliche Kommunikation mit den Behörden,
  • klären Rückfragen und
  • begleiten Sie bis zum wirksamen Steuerbescheid.

Erfahrungsgemäß folgen die Finanzbehörden der von uns gelieferten Einschätzung Ihrer Gewinne oder Verluste. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, führen wir für Sie auf Wunsch auch ein Einspruchs- und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren.

Kontakt

Sie wünschen eine Beratung zur Besteuerung von Kryptowährungen? Gerne beraten Sie unsere Kryptosteuerexperten! Bitte füllen Sie hierzu unverbindlich unser Kontaktformular aus.

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