Kanzlei Besteuerung Airdrops

Airdrops: Wie werden sie richtig versteuert?

Im Bereich der Kryptowährungen haben Airdrops an großer Bedeutung gewonnen. Sie bieten die Möglichkeit, ohne finanziellen Aufwand Coins oder Token zu erhalten und eröffnen zahlreiche neue Perspektiven für Krypto-Fans. Vor allem für private Investoren sind Airdrops spannend. Allerdings sind sie mit steuerlichen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Genau hier setzt WINHELLER an.

Was sind Airdrops und welche Bedeutung haben sie?

Sicherlich fragen Sie sich, was überhaupt ein Airdrop in Crypto ist und welche Bedeutung es hat. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Abwurf aus der Luft“. Es beschreibt die kostenlose Verteilung von digitalen Vermögenswerten wie Kryptowährungen und NTFs. Dabei erhält ein Inhaber einer Kryptowährung weitere Einheiten einer Kryptowährung ohne eigenes Zutun. Er muss also nicht für die erhaltene Kryptowährung bezahlen.

Unternehmen nutzen Airdrop Coins, um ihre Projekte bekannter zu machen, neue Nutzer zu gewinnen oder bestehende Investoren zu belohnen. Wichtig ist nur, dass die Empfänger eine kompatible Wallet besitzen, in der Token gutgeschrieben werden können.

Eines der bekanntesten und zugleich auch angeblich eines der größten Airdrop-Programme stellte der 2018 erfolgte Airdrop des Stellar Lumen Token (XLM) dar. Daneben gibt es zahlreiche weitere Beispiele, wie beispielsweise im NFT-Umfeld.

Technische Voraussetzungen für den Erhalt von Airdrops

Um an einem Airdrop teilzunehmen, benötigen Teilnehmer die richtige technische Infrastruktur. Folgende Punkte sind hierbei besonders zu beachten: 

  • Wallet-Kompatibilität: Am besten besitzen Teilnehmer eine Wallet, die mehrere Kryptowährungen unterstützt. Zahlreiche Airdrops basieren auf der Ethereum-Blockchain. Hierbei wird die Nutzung eines ERC-20-kompatiblen Wallets wie MetaMask oder Ledger vorausgesetzt.
  • Sicherheitsvorkehrungen: Die Seriosität des Anbieters sollten Nutzer im Vorfeld verifizieren. Auch die Zwei-Faktor-Authentifizierung und starke Verschlüsselungen sind wichtige Maßnahmen.
  • Bestandsnachweis: Einige Airdrops geben vor, dass User bereits über eine bestimmte Menge an Kryptowährungen verfügen.

Warum werden Airdrops verschenkt?

Die Gründe für das Verschenken von Kryptowährungen sind vielfältig. Oftmals geht es darum, auf eine neue Kryptowährung aufmerksam zu machen. So nutzen z.B. viele Startups Airdrops, um ihre Kryptowährung bekannter zu machen. Auch Kryptobörsen, wie z.B. Binance, nutzen sie, um Kunden für ihre Loyalität zu belohnen. Dabei handelt es sich praktisch um ein Bonusprogramm.

Sind Airdrops seriös?

Die Airdrops, die ein Nutzer auf eine Crypto-Wallet bekommt, auf welcher er eine entsprechende Kryptowährung (wie z.B. Ether) hält, sind unbedenklich. Jedoch ist Vorsicht geboten, wenn der Nutzer teilnehmen möchte und dazu zu viele persönliche Angaben machen soll. Niemals sollte der Nutzer gar seinen Private Key teilen! 

Achtung ist auch vor NFT-Airdrops geboten, die der Anleger nicht zuordnen kann. Dann sollten diese NFTs (z.B. auf dem Marktplatz Opensea) nicht angeklickt werden. Vielfach verstecken sich dahinter nämlich Schadprogramme, die im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass die NFT-Wallet des Users geleert wird.

Airdrop-Crypto-Steuer: Unterliegen sie der Besteuerung?

Im Rahmen eines Airdrops erhält der Nutzer Kryptowährungen, ohne eine Leistung hierfür erbracht zu haben. Ein solcher Zufluss ist beim Anleger auch nach Auffassung der Finanzverwaltung steuerfrei. Anders ist es, wenn der Anleger im Zusammenhang mit dem Erhalt des Airdrops eine Gegenleistung erbracht hat (sog. Leistungsaustausch). Das Bundesfinanzministerium erkennt in einem solchen Zufluss per Leistungsaustausch eine Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG. Dafür genügt es, wenn der Nutzer beispielsweise im Vorfeld personenbezogene Daten von sich preisgeben musste. Im Ergebnis dürfte allerdings auch in diesem Fall eine Besteuerung häufig ausbleiben, da Airdrops zum Zeitpunkt des Zuflusses in der Regel keinen steuerlich relevanten Marktwert aufweisen. Der Wert der erhaltenen Coins wird in diesen Fällen mit 0 Euro angesetzt. 

Video: Steuern auf Airdrops? Freigrenzen & Steuerfreiheit

WINHELLER empfiehlt CoinTracking

Da die Mining-Steuern und die Kryptowerte-Besteuerung für die meisten Investoren eine komplizierte Angelegenheit ist, unterstützt WINHELLER seit vielen Jahren bei der Aufbereitung aller Transaktionen und der Erstellung der Steuererklärung.

  • Exklusive Partnerschaft
    Bei der Aufbereitung aller Trades arbeiten wir eng mit unserem exklusiven Dienstleistungspartner CoinTracking zusammen. Beim Weltmarktführer in Sachen Datenaufbereitung können unsere Mandanten ihr Portfolio tracken und so den Überblick behalten. Dazu erhalten sie einen eigenen Account zum rabattierten Preis und haben mit WINHELLER einen einzelnen Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen.
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Muss ich die per Airdrop erhaltenen Coins beim späteren Verkauf versteuern?

Das BMF sieht in dem Zufluss eines Airdrops, für den der Anleger eine Gegenleistung erbracht hat, eine Anschaffung, auch dann, wenn der zugeflossene Coin einen Zuflusswert von 0 Euro hat. Dies führt zum Anlaufen der 1-Jahres-Haltefrist in Bezug auf einen späteren Verkauf der Coins. Bei einem Verkauf innerhalb der Jahresfrist wäre ein möglicher Gewinn also mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Ob diese Auffassung des BMF in jedem Einzelfall korrekt ist, darf bezweifelt werden. Denn je nach Ausgestaltung des Airdrops werden die Kryptowährungen gar nicht aus dem Rechtskreis eines Dritten auf den Nutzer übertragen. Vielmehr beginnen sie häufig ihre „Existenz“ überhaupt erst in dessen Vermögen. Die Kryptowährung entsteht damit direkt in den Wallets der Nutzer, wobei die Wallets bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Derlei Airdrops ähneln insofern einem Lottogewinn oder einem Zufallsfund (sog. Windfall Profits). Eine Anschaffung von einem Dritten ist in diesen Fällen jedenfalls nicht zu erkennen. Dies wiederum bedeutet, dass eine spätere Veräußerung nach § 23 EStG nicht der Besteuerung unterliegen kann.

Will der Anleger Coins aus einem Aidrop verkaufen, der ihm von einem Herausgeber zugeflossen ist und für den er keine Gegenleistung erbracht hat, gilt übrigens eine Besonderheit: In einem solchen Fall ist dem Anleger gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG der Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers zuzurechnen, d.h. es wäre herauszufinden, wann der Herausgeber des Airdrops diesen selbst angeschafft hatte. Das könnte die vom Anleger noch einzuhaltende Haltefrist zumindest verkürzen. Häufig wird das allerdings nicht zu ermitteln sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält daher dennoch die Haltefrist von einem Jahr ab dem Zufluss des Airdrops ein.

Ist ein Airdrop eine steuerpflichtige Schenkung?

Erhält ein Anleger einen Airdrop, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen, kann es sich dabei um einen schenkungsteuerlichen Vorgang handeln. Das gilt zumindest für Aidrops, die aus der Wallet des Herausgebers/Schenkers abfließen und dem Anleger in seiner Wallet zufließen.

Bei Coins, die ihre Existenz erst in der Wallet des Anlegers beginnen, fehlt es hingegen schon an einem Abfluss aus dem Vermögen des Schenkers. Damit kann in diesen Fällen keine steuerpflichtige Schenkung vorliegen. Im Zweifelsfall ist es immer wichtig, sich an unseren Anwalt für Steuerrecht zu wenden, der Ihre Situation analysiert und eine umfassende Einschätzung abgeben kann.

Aber selbst wenn eine steuerpflichtige Schenkung in Betracht kommt, ist der geltende Freibetrag von 20.000 Euro zu berücksichtigen. Der Zufluss von Aidrops vom selben Herausgeber innerhalb eines 10-Jahreszeitraums sind bis zu 20.000 Euro steuerfrei. Und nur selten wird ein Aidrop mehr wert als 20.000 Euro sein.

Unsere Beratungsleistungen bei Airdrops

Wir stehen Ihnen als Steuerkanzlei mit umfassender Expertise zur Seite, wenn es um die Airdrop-Steuer geht. Unser Leistungsangebot umfasst:

  • Rechtliche Beurteilung: Wir prüfen, ob Ihre Airdrops als steuerfreier Zufluss oder als Schenkung zu bewerten sind,
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt: Im Streitfall übernehmen wir die steuerliche Würdigung und setzen uns für Ihre Interessen ein.
  • Kryptosteuererklärung und Portfolioverwaltung: Unser Team unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Kryptosteuererklärung und der Verwaltung Ihrer Kryptoportfolios (in Kooperation mit CoinTracking).

Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz, um Ihre Airdrops steuerlich sicher und effizient zu handhaben. Gemeinsam bringen wir Ordnung und Transparenz in Ihre Aktivitäten.

Kontakt

Sie wünschen eine Beratung zur Besteuerung von Kryptowährungen? Gerne beraten Sie unsere Kryptosteuerexperten! Bitte füllen Sie hierzu unverbindlich unser Kontaktformular aus.

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Ihr Anwalt für die Besteuerung von Airdrops

Sie möchten sich zu den steuerlichen Folgen von Airdrops beraten lassen? Unsere erfahrenen Steuerexperten für Kryptowährungen unterstützen Sie hierbei gerne.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (069 76 75 77 85 28) oder über unser Kontaktformular zur Besteuerung von Kryptowährungen. Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.