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Der Begriff Hardfork stammt aus dem Englischen und bedeutet nichts anderes als Gabel/oder Gabelung. Dabei verlässt die Blockchain eines Tokens ihren bisherigen Weg und schlägt einen neuen ein. Durch diesen Prozess entsteht eine neue Währung. So entstand z.B. im August 2017 die Kryptowährung Bitcoin Cash (BCH) als Abkömmling der bekanntesten Kryptowährung aller Zeiten, des Bitcoins (BTC).
Auch Kryptowährungen entwickeln sich ständig weiter. Deshalb werden hin und wieder Modifizierungen an deren Protokollen notwendig. Dadurch werden verschiedene neue Features oder Updates integriert. Dabei kann es sich um kleine Ergänzungen, aber auch um größere Änderungen halten, wie z.B. der Blockgröße.
Solche Änderungen finden nicht immer den vollen Anklang in der Community. Oft spaltet sich die Gefolgschaft der Miner daraufhin auf. Ein Teil verwendet die „alte“ Blockchain weiter, und der andere Teil nutzt die neue Blockchain. So kommt es zu einer Hardfork bzw. einem Ledger Split und mithin zu der Entstehung einer neuen Kryptowährung.
Die Kryptosteuerklärung stellt private Kryptoinvestoren regelmäßig vor Herausforderungen. Denn jeder, der steuerpflichtige Gewinne aus Aktivitäten mit Kryptowährungen erzielt, muss eine Steuererklärung abgeben. Aber auch die Angabe von Verlusten kann von Vorteil sein, da sich diese mit zukünftigen Gewinnen verrechnen lassen. WINHELLER und ACCOINTING haben gemeinsam eine Lösung entwickelt, die es Kryptoinvestoren erlaubt, schnell und einfach einen Steuerreport für das Finanzamt zu erstellen. Mehr erfahren
Dies ist, nach wie vor, nicht abschließend geklärt und führt zu unterschiedlichen Betrachtungsweisen.
Bei der Besteuerung von Hardforks kommt es somit auf den Einzellfall an. Gern prüfen unsere erfahrenen Steuerrechtler Ihre individuelle Situation und unterstützen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung.
Vor Kurzem hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf für ein sog. BMF-Schreiben veröffentlicht, das sich mit der Besteuerung von Kryptowährungen befasst. Darin vertritt es die Auffassung, dass eine Hardfork als Anschaffung zu werten ist. Veräußerungen der erhaltenen Coins aus der Hardfork sind dann innerhalb eines Jahres steuerpflichtig. Die Höhe des Gewinns hängt von den Anschaffungskosten ab. Diese orientieren sich nach Ansicht des BMF am Wert des geforkten Coins. Sollte das BMF bei seiner Ansicht bleiben, sind zukünftig alle Finanzämter in Deutschland daran gebunden. Dann droht eine rückwirkende Änderung von Steuerbescheiden. Um erhebliche Steuernachzahlungen mit Zinsen zu vermeiden, ist ein Einspruchs- und Klageverfahren unvermeidlich. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite!
Sie möchten wissen, wie Ihre Tokens aus einer Hardfork steuerlich zu beurteilen sind? Sie wissen nicht, welche steuerlichen Folgen der Verkauf einer durch eine Hardfork entstandenen Kryptowährung mit sich bringt? Ihre Ansprechpartner zu allen Themen rund um die Besteuerung von Ledger Splits sind
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen zur Seite. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (069 / 76 75 77 80) oder über unser Kontaktformular zur Besteuerung von Kryptowährungen.
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Zum vierten Mal in Folge ist unsere Kanzlei in der Rubrik "Vermögende Privatkunden und gemeinnützige Einrichtungen" vertreten