Klage gegen Kryptobesteuerung

Klage gegen Kryptobesteuerung

Steuern auf Kryptogewinne: Chancen vor Gericht nutzen!

Ob Steuern auf Kryptowährungen gezahlt werden müssen, ist derzeit noch nicht geklärt. Trotzdem erhalten ehrliche Kryptoinvestoren, die ihre Gewinne in der Steuererklärung angegeben haben, Post vom Finanzamt. Angesichts von hohen Steuerforderungen stellt sich für viele die Frage, ob es sinnvoll ist, gegen Bescheide es Finanzamts vorzugehen und Einspruch einzulegen oder gar vor dem Finanzgericht zu klagen.

Kryptowährungen: Klage gegen Einkommensteuerbescheid

Viele Fragen zur Kryptobesteuerung offen

Neben der Steuerhöhe stören sich viele Kryptoinvestoren daran, dass sie Steuern zahlen sollen, obwohl es noch viele offene Fragen gibt. Heftig umstritten ist z.B., ob die Besteuerung von Kryptowährungen gegen das Grundgesetz verstößt. Weil das Finanzamt keine Möglichkeit hat, Steuerhinterzieher zu entdecken, sind ehrliche Steuerzahler benachteiligt.
Es stellen sich aber noch andere Fragen:

Unsere Empfehlung: Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen

Grundsätzlich gilt, dass ein Steuerbescheid nur in wenigen, gesetzlich festgelegten Fällen geändert werden kann. Ist die Einspruchsfrist von einem Monat erst einmal abgelaufen, können Kryptoinvestoren von günstigen Urteilen also in der Regel nicht mehr profitieren. Um das zu verhindern, ist es sinnvoll, rechtzeitig Einspruch einzulegen. Nur so kann der Investor seine Rechte wahren.

Monatsfrist für Klage vor Finanzgericht

Unserer Erfahrung nach halten die Finanzämter meistens an ihren Ansichten fest und lehnen den Einspruch ab. Die entscheidende Frage ist dann, ob sich eine Klage vor dem Finanzgericht lohnt. Auch hier gilt, dass nur ein Monat bleibt, um diese Frage zu klären. Danach ist eine Klage nicht mehr möglich. Daher müssen Kryptoinvestoren sorgfältig abwägen, ob Sie die Steuern bezahlen oder vor Gericht ziehen wollen.

Grundlegendes BFH-Urteil zu Kryptowährungen wird erwartet

Mittlerweile haben sich bereits einige Finanzgerichte mit Kryptowährungen befasst. Zum Bedauern vieler Kryptoinvestoren geht aus den jüngsten Urteilen der Finanzgerichte (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.06.2021, Az. 5 K 1996/19; FG Köln, Urteil v. 25.11.2021, Az. 14 K 1178/20) hervor, dass eine Besteuerung von Kryptowährungen zulässig ist.

Diese Auffassung wurde allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht höchstrichterlich durch den Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt und kann durchaus angezweifelt werden (eine Revision ist derzeit anhängig). Gute Gründe sprechen nach wie vor dafür, eine Besteuerung von Kryptowährungen entgegen den jüngsten Rechtsprechungsentwicklungen abzulehnen. 

Bis der BFH die wesentlichen Rechtsfragen zur Besteuerung von Kryptowährungen endgültig geklärt hat, haben Investoren die Möglichkeit, Einspruch gegen ihren Steuerbescheid zu erheben und das Verfahren ruhend zu stellen und (vorerst) überhaupt keine Steuern zu zahlen. Ob Steuerpflichtige von dieser Möglichkeit Gebrauch machen sollten, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls. Stets müssen dabei alle potenziellen Risiken abgewogen werden.  Daher ist in jedem Fall eine vorherige fachliche Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu empfehlen.

Was wir für Sie tun können

  • Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und beraten Sie zu den Erfolgschancen bei Einspruch und Klage.
  • Wir legen Einspruch ein, beantragen Aussetzung der Vollziehung oder stellen das Verfahren ruhend, damit Sie erst später Steuern zahlen müssen.
  • Wir vertreten Ihre Rechte vor Gericht – bundesweit und jederzeit.
  • Wir berücksichtigen alle technischen Besonderheiten in Ihrem Fall. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise bei Kryptosteuern.

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Ihre Experten für die Besteuerung von Kryptowährungen erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (069 76 75 77 85 28) oder über unser Kontaktformular zur Besteuerung von Kryptowährungen. Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.