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Ein Jahresabschluss umfasst typischerweise
Schon heute finden sich Kryptowährungen vielfach in Jahresabschlüssen, da sie sich als Anlageklasse längst etabliert haben. Spätestens, wenn das erste marktbeherrschende Unternehmen eine eigene Kryptowährung einführt, z.B. Diem von Meta Platforms, Inc. (vormals: Facebook), werden Kryptowerte vollständig im Mainstream ankommen. Es wird dann eher die Regel als die Ausnahme sein, dass Kryptowährungen Eingang in die Buchführung und Bilanzierung finden.
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Es ist bereits umstritten, ob eine Kryptowährung überhaupt ein Wirtschaftsgut sein kann. Es gibt Stimmen, die meinen, dass eine Aufnahme in die Bilanz per se nicht in Frage komme, da die Transferregelungen in der Blockchaintechnologie so ausgestaltet seien, dass die entsprechenden Coins immer mit einer aufschiebenden Bedingung belegt seien. Auch dass die Erfüllung der Bedingung eine so hohe Wahrscheinlichkeit habe, dass sie fast zur Sicherheit werde, ändere nichts an der Tatsache, dass jede aufschiebende Bedingung eine Bilanzierung verhindere. Die herrschende Meinung folgt dem nicht.
Kryptowerte können daher in zahlreichen Formen im Jahresabschluss auftauchen. Sie können je nach Verwendung Teil des Anlagevermögens sein (bei langfristigem Verbleib) oder Teil des Umlaufvermögens (bei schneller Weiterverwendung). Sie können aber auch sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter sein oder Warenbestand.
Sie können wie Geld zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden und damit sowohl zu Aufwand als auch zu Ertrag führen. Sie können der Unternehmensfinanzierung dienen oder Vorauszahlungen auf künftige Umsätze wie Gutscheine sein. Da sie nicht auf Euro lauten, muss regelmäßig eine Bewertung in Form einer Umrechnung vorgenommen werden.
Kryptowerte werden nicht auf gewöhnlichen Bankkonten, sondern auf sogenannten Wallets gespeichert. Bewegungen in diesen Depots müssen für einen erfolgreichen Jahresabschluss korrekt verbucht werden.
Buchungsprobleme bei Wallets mögen vielen Buchhaltern zunächst trivial erscheinen. Man könnte meinen, mit einer einfachen Analogie zu Fremdwährungskonten wäre es getan. Doch dem ist leider nicht so.
Auch sonst gibt es eine Vielzahl weiterer Fragestellungen, die nicht gleich bei der ersten fachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik ins Auge springen. Im Folgenden möchten wir einige Beispiele nennen:
Der naheliegende Vergleich mit Transaktionen auf Bankkonten greift nicht ohne Weiteres, da im Fall eines Bankkontos eine Forderung in Höhe des Bestandes gegen die Bank existiert. Das ist bei Kryptowährungen in der Regel nur bei Guthaben auf Börsenplätzen der Fall. Auf eigenen Wallets gibt es eine solche Forderung gerade nicht.
Werden durch die Teilnahme an den Peer-to-Peer-Netzwerken entweder durch Masternodes oder durch speziell ausgerüstete Rechner Kryptowährungen selbst erzeugt, ist die Frage zu klären, zu welchem Wert neu geschaffene und in das Betriebsvermögen zugeflossene Coins zu verbuchen sind.
Hier gilt es, eventuelle steuerliche Aktivierungsverbote zu beachten. Die Herstellungskosten weichen nämlich regelmäßig deutlich von den Marktwerten der Kryptowährungen ab.
Sind zum Bilanzstichtag Bestände an Kryptowährungen vorhanden, ist zu prüfen, zu welchem Wert diese in der Bilanz auszuweisen sind:
Für börsengehandelte Kryptowährungen wird man hier die Analogien zu börsennotierten Wertpapieren ziehen können. Daneben ist jedoch zu prüfen, ob die Kryptowährungen ggf. Warenbestand darstellen, falls es zum Unternehmenszweck gehört, mit Kryptowährungen zu handeln. Ist das der Fall, ist zu prüfen, welches Verbrauchsfolgeverfahren anzuwenden ist (Fifo, Lifo oder Durchschnittsmethode).
Ähnliche Fragen tauchen auf, wenn Dienstleistungen oder Lieferungen gegen Kryptowährungen verkauft werden und die Beträge zum Bilanzstichtag noch nicht beglichen sind. Wird die Zahlung mit Kryptowährungen wahlweise statt in Euro an Erfüllungs statt durchgeführt oder war die Bezahlung ausschließlich mit Kryptowährungen geplant?
Analogien zu Fremdwährungen wird man ziehen können, wenn es um die Bewertung von Verbindlichkeiten geht, die auf Kryptowährungen lauten. Grundsätzlich gehen Verbindlichkeiten mit dem Wert in die Buchhaltung ein, den sie im Zeitpunkt des Leistungsaustauschs haben. Doch was ist zu tun, wenn zum Bilanzstichtag die Umrechnungskurse gestiegen oder gefallen sind? Wann sind etwaige Kursschwankungen in der Bilanz auszuweisen?
Immer wieder erbringen Berater Dienstleistungen für Krypto-Start-ups. Sehr oft erfolgt dann die Vergütung in selbst emittierten Kryptowährungen. Natürlich stellt die erbrachte Dienstleistung einen Umsatz dar. Doch häufig kommt es zu einem Auseinanderfallen von Leistungs- und Auszahlungszeitpunkt, zumal die Kryptowährungen ja oft erst noch geschaffen werden.
Auch hier tauchen die Fragen der Bewertung zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf:
Gerade in der Gründungsphase werden meist anfänglich sehr niedrige Preise aufgerufen, die im Verlauf der Erreichung einzelner Meilensteine dann schnell ansteigen können. Unterschiedliche Bewertungen können hier massive Gewinnunterschiede in einzelnen Perioden bewirken.
Nicht erst bei der Bilanzierung, sondern bereits bei der monatlichen Verbuchung stehen Kryptounternehmen vor erheblichen Herausforderungen. Aus einer Transaktion auf der Blockchain können bis zu vier Buchungssätze werden, die teilweise auch noch Mehrfachumrechnungen notwendig machen (von Krypto zu Fremdwährung zu Euro). Die laufende Verbuchung von Kryptotransaktionen stellt damit eine hohe Hürde für Unternehmen dar.
Während vereinzelt vorkommenden Kryptotransaktionen noch mit dem normalen Handwerkszeug eines Buchhalters begegnet werden kann, stoßen herkömmliche Programme an ihre Grenzen, wenn es um die Verbuchung von tausenden oder hunderttausenden Bewegungen auf Börsenplätzen geht. Softwareprogramme am Markt sind in der Regel darauf ausgelegt, Steuerreports für private Kryptoinvestoren zu liefern. Die betriebliche Verbuchung unterstützen diese Tools nicht.
Mit unserer Software CoinRacoon lösen wir die Buchhaltungsprobleme gewerblicher Kryptoinvestoren. Die Software erstellt teilautomatisiert die Finanzbuchhaltung für Unternehmen, die Kryptotransaktionen bilanzieren. Unter Zuhilfenahme der Software können komplizierte Vorgänge und abertausende von Transaktionen von Kryptowährungen automatisiert und rechtssicher in die Finanzbuchhaltung übernommen werden.
Die wichtigsten Fakten zu CoinRacoon:
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22.12.2022 - Michael Rudolf Kissler