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Mit Mergers and Acquisitions (M&A) bezeichnet man den Kauf oder Verkauf von ganzen Unternehmen (Unternehmenskauf) oder von Anteilen an Unternehmen. Wirtschaftlich ähnliche Ziele können auch durch eine Fusion von Unternehmen (also einem „merger“) erreicht werden.
Der Kauf und Verkauf von Unternehmen gewinnt gerade in Zeiten der internationalen Expansion von Unternehmen (Stichwort Globalisierung) und von schnell wachsenden Start-up-Unternehmen immer mehr an Bedeutung:
Zum Beginn der Gespräche über eine mögliche M&A-Transaktion schließen die Parteien üblicherweise eine Vertraulichkeitsvereinbarung ab (Confidentiality Agreement oder Non-Disclosure Agreement oder kurz: NDA).
Wenn die ersten Gespräche erfolgreich sind, legen die Parteien in einer Absichtserklärung (auch bezeichnet als Letter of Intent, kurz: LoI, oder Term Sheet) die wesentlichen Parameter der Transaktion, aber auch die wesentlichen Schritte des weiteren Kaufprozesses fest. Wir unterstützen Sie beim Entwurf und der Verhandlung der Dokumente, denn hier werden wesentliche Weichen für die späteren Verhandlungen, einen effizienten Prozess und die Bedingungen der Transaktion in den endgültigen Verträgen gestellt.
Es werden aber auch wesentliche Regelungen getroffen, um die Interessen der Parteien im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen zu schützen, was insbesondre dann entscheidend ist, wenn die Parteien Wettbewerber sind. Schon in dieser Phase können Fehler den Erfolg einer M&A-Transaktion gefährden und zu ernsthaften Risiken für die Parteien führen.
Besonderen Wert sollten Sie als Käufer beim Unternehmenskauf auf eine Due Diligence legen. Hierbei wird das Zielunternehmen u.a. in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft, um die seine Geeignetheit zur Erreichung der Transaktionsziele zu ermitteln und etwaige Risiken aufzudecken. Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie gerne dabei, um den Erfolg der Transaktion zu sichern und böse Überraschungen zu vermeiden.
Aber auch der Verkäufer sollte sich bei der Due Diligence durch erfahrene Rechtsanwälte unterstützen lassen. Es geht um einen professionellen Due-Diligence-Prozess und den richtigen Umgang mit etwaigen Risiken beim Zielunternehmen, um eine spätere Haftung des Verkäufers zu vermeiden und um die angemessene Sicherung von Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte
Unser Team wird etwaige Zustimmungserfordernisse beim Käufer, Verkäufer oder für die Transaktion insgesamt und ähnliche Stolperfallen im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf für Sie im Blick behalten.
Neben zivil- und gesellschaftsrechtlichen Fragen sind in der M&A-Beratung häufig auch
Aspekte zu berücksichtigen, so z.B. wenn bei Beteiligung von Privatpersonen das zu veräußernde Unternehmen den wesentlichen Teil des Vermögens des Verkäufers darstellt, wenn die Erlaubnis zum Betrieb eines Unternehmens an persönliche Voraussetzungen geknüpft wird oder die kartellrechtlich Schwellenwerte überschritten werden.
Für den Unternehmenskauf stehen im Wesentlichen zwei Varianten zur Verfügung, der sog. Asset Deal auf der einen und der sog. Share Deal auf der anderen Seite.
Ob für Ihre Transaktion ein Asset Deal oder ein Share Deal die geeignete Variante darstellt, erläutern Ihnen unsere Anwälte im Rahmen der M&A-Beratung gerne.
Diese beiden Formen des Unternehmenskaufs zeichnen sich durch Besonderheiten bei den Beteiligten aus. Beide sind in der Form des Asset Deals sowie des Shares Deals denkbar.
Beim Management-Buy-Out (MBO) wird das Unternehmen von seinen bisherigen Führungskräften erworben, während beim Management-Buy-In (MBI) die Führungskräfte eines fremden Unternehmens Führungspositionen im zu kaufenden Unternehmen anstreben.
Sind an einem MBO mehrere Erwerber beteiligt, fungiert als Käufer in der Praxis oftmals eine eigens für diesen Zweck geschaffene Erwerbsgesellschaft (sog. Special Purpose Vehicle, SPV), die rechtlich Eigentümerin des zu kaufenden Unternehmens wird.
Die Gründe für die Bildung eines solchen SPV sind vielfältig. Oft spielen steuerrechtliche Aspekte eine Rolle, aber auch haftungsrechtliche Gesichtspunkte können für den Einsatz eines SPV sprechen. Die Durchführung einer Due Diligence entfällt bei einem MBO in aller Regel ebenso, wie Garantien über das Zielunternehmen keine wesentliche Rolle spielen.
Unsere Rechtsanwälte beraten seit Jahrzehnten bei grenzüberschreitenden M&A-Transaktion, sowohl ausländische Käufer als auch deutsche Verkäufer, die ihre Unternehmen an ausländische Käufer veräußern.
Wir sind vertraut mit den rechtlichen und kulturellen Unterschieden, die dabei zu überbrücken sind, genauso wie die besonderen Formalien, die dabei zu beachten sind. Beim Erwerb von deutschen Unternehmen durch EU-Ausländer können im Rahmen der deutschen Investitionsprüfung besondere Meldepflichten oder sogar Genehmigungserfordernisse nach deutschem Außenwirtschaftsrecht erforderlich sein, die auf einer EU-Verordnung zum sog. „Screening of foreign direct investments (FDI)“ beruhen.
Die Fusion von Unternehmen kann nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes erfolgen. Zwei Rechtsträger können z.B. auf einen dritten, neu entstehenden Rechtsträger verschmolzen werden, wobei die Anteilseigner der ursprünglichen Rechtsträger Anteilseigner des neu entstehenden Rechtsträgers werden.
Teile eines Unternehmens wie z.B. Teilbetriebe oder einzelne Abteilungen können durch Abspaltung abgetrennt und auf einen neuen Rechtsträger übertragen werden. Der übertragende Rechtsträger oder dessen Gesellschafter werden Gesellschafter des so entstehenden neuen Rechtsträgers.
Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen können im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen erfolgen, aber auch ein Mittel der konzerninternen gesellschaftsrechtlichen Restrukturierung sein, entweder um mehrere Unternehmen zusammenzuführen oder um einzelne Geschäftsbereiche eines Unternehmens in eine separate Gesellschaft zu überführen, sei es zur Abschirmung von Geschäftsrisiken, Beteiligung von Dritten an dem Geschäftsbereich oder zur Vorbereitung für den Verkauf eines Geschäftsbereichs oder des übrigen Unternehmens.
Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes können zwei oder mehr Rechtsträger auch über die Landesgrenzen hinweg im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen werden.
Im Rahmen der Beratung zu Ihrer M&A-Transaktion werden unsere Rechtsanwälte Sie über die verschiedenen Optionen für die Übernahme oder Veräußerung eines Unternehmens informieren und Ihnen die für Ihr Vorhaben geeignete vorschlagen.
Gerne unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen im Vorfeld und bei der Abwicklung von M&A Transaktionen. Ihr Ansprechpartner für die Beratung zu M&A Themen ist Rechtsanwalt Phillipp von Raven. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
27.10.2022 - Dr. Constantin Goette
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht Dr. Thomas Dehesselles wurde vom Wirtschaftsmagazin WiWo erneut ausgezeichnet.