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Finanzmakler- und Versicherungsmakler-unternehmen wachsen zunehmend durch die Übernahme von fremden Kundenbeständen bzw. den Kauf anderer Unternehmen. Ein solches anorganisches Wachstum versetzt sie in die Lage, ohne mühsamen und langwierigen Aufbau eines Kundenbestandes schnell und effektiv Umsätze und Gewinne und nicht zuletzt auch Marktanteile zu steigern. Der Verkäufer hingegen profitiert von einem attraktiven Angebot und erhält so einen Ausgleich für seine Aufbauarbeit der letzten Jahre oder gar Jahrzehnte.
Im besten Fall gelingt eine schleichende Übertragung, bei der das Käuferunternehmen die Möglichkeit erhält, mit Unterstützung des Verkäufers die neuen Kunden nach und nach kennenzulernen und so behutsam in seinen eigenen Bestand zu integrieren.
In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht bietet der (Ver-)Kauf eines Kundenbestandes bzw. eines anderen Maklerunternehmens diverse Stolperfallen. "Per Handschlag" funktioniert eine solche Übernahme jedenfalls nicht. Das wird schnell deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass eine Übertragung eines Kundenbestands bzw. des Unternehmens als Ganzes gleich eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Rechtsfragen aufwirft und – je nach Gestaltung – "per Handschlag" sogar unwirksam sein kann. Es bedarf also einer sorgfältigen rechtlichen und steuerlichen Vorbereitung.
Die Schwierigkeiten beginnen bereits bei der Frage, welcher Art die Übertragung sein soll. Grundsätzlich haben Verkäufer und Käufer die Wahl zwischen der reinen Übertragung des Kundenbestandes – oder auch nur eines Teils davon – (sog. Asset Deal) und dem (Ver-)Kauf des Unternehmens in Gänze. Letzteres erfolgt regelmäßig durch Abtretung sämtlicher Anteile am Unternehmen – häufig eine GmbH – auf das Käuferunternehmen (sog. Share Deal).
Eine professionell begleitete Übertragung vermeidet also viel Streit und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen – auch vor den Gerichten – im Nachgang.
Unsere Kanzlei steht für Erfahrung und Spezialisierung. In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht tut bei uns jeder das, was er am besten kann. Dieser Ansatz bewährt sich in Fällen des (Ver-)Kaufs von Kundenbeständen und/oder Maklerunternehmen: Im Team erstellen wir Ihnen die notwendigen Verträge, optimieren die rechtliche und steuerliche Situation des Käufers oder des Verkäufers – je nachdem, auf wessen Seite wir stehen, und begleiten Sie von A bis Z bei der Transaktion.
Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Übertragung oder den (Ver-)Kauf eines Kundenbestandes oder eines Beratungs- oder Maklerunternehmens ist Rechtsanwalt Phillipp von Raven (Gesellschaftsrecht/M&A). Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
27.10.2022 - Dr. Constantin Goette