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Um eine gemeinsame Idee zu verwirklichen, schließen sich Menschen häufig zusammen, indem sie einen Verein gründen. Bei der Vereinsgründung sind jedoch zahlreiche vereinsrechtliche und steuerrechtliche Vorgaben zu beachten. Daneben sollten die Rahmenbedingungen bereits mit Blick auf mögliche zukünftige Entwicklungen sorgfältig gestaltet werden, damit die Vereinstätigkeit auch in Zukunft ohne Probleme und Konflikte möglich ist.
Wenn Sie einen Verein gründen möchten, sollten Sie zuerst prüfen, ob das Vorhaben mit den vereinsrechtlichen Vorgaben für einen Idealverein vereinbar ist. Ergibt diese Prüfung, dass das Vorhaben in größerem Umfang auf eine wirtschaftliche Betätigung ausgerichtet ist, sollte eine andere Rechtsform gewählt werden. Dadurch lassen sich spätere Auseinandersetzungen mit dem Vereinsregister von vornherein vermeiden.
Es ist ohnehin immer sinnvoll, sich bei einer beabsichtigten Vereinsgründung von Anfang an beraten zu lassen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Frage der passenden Rechtsform vermeidet spätere Probleme und notwendige Umstrukturierungen.
Sie wollen einen e.V. gründen? Als Grundlage eines erfolgreichen Vereinslebens ist bei der Gründung besonderes Augenmerk auf die Satzungsgestaltung zu legen. Die Satzung sollte bereits vor der Gründungsversammlung sorgfältig ausgearbeitet und rechtlich geprüft sein.
Neben vereinsrechtlichen Vorgaben sind bei einer beabsichtigten gemeinnützigen Tätigkeit des Vereins auch die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen für die formelle Satzungsmäßigkeit zu beachten. Die Satzung muss daneben aber auch die Vorstellung der Gründungsmitglieder über das zukünftige Vereinsleben widerspiegeln. Dabei sollte die Satzung so kurz wie möglich, aber so ausführlich wie notwendig formuliert werden.
Mustersatzungen stellen allenfalls eine Orientierungshilfe dar, können aber niemals eine individuell ausgearbeitete Satzung ersetzen. Gerne sind wir Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Vereinssatzung behilflich.
Um unangenehme Überraschungen nach der Vereinsgründung zu vermeiden, nehmen wir frühzeitig Kontakt zum Finanzamt und dem zuständigen Vereinsregister auf. Wir klären die Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen und vereinsrechtlichen Vorgaben mit den Behörden ab. So wird die Gründung Ihres Vereins auch erfolgreich und Sie sparen sich eine erneute Anpassung der Satzung.
Sie möchten erfolgreich einen e.V. gründen? Auch bei den weiteren Schritten (z.B. Gründungsversammlung, Gründungsprotokoll) unterstützen wir Sie, damit der Prozess zügig, aber rechtssicher vonstatten geht.
Gerne begleiten wir Sie bei Ihrem Vorhaben und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Gründung Ihres Vereins zur Seite.
Im Rahmen der Gründung eines e.V. berücksichtigen wir bereits mögliche Strukturen. So kann beispielsweise bei einer beabsichtigten wirtschaftlichen Betätigung des Vereins für diesen Bereich von vornherein eine Tochtergesellschaft (GmbH oder UG) gegründet werden. Teil unserer Gründungsberatung ist daher der vorausschauende Blick auf die zukünftigen Vorhaben, um Ihnen Hinweise für mögliche Strukturen zu geben.
Neben der Satzungsgestaltung und der Abstimmung mit den Behörden kümmern wir uns auch um
Sie haben sich für eine Vereinsgründung entschlossen oder möchten einen Verband gründen? Ihre Ansprechpartner zum Thema "Verein gründen" sowie allgemein zum Vereins- und Verbandsrecht sind
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
Immer griffbereit: Erster Kommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht, herausgegeben von Stefan Winheller (u.a.)
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