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Als Dachverband werden Zusammenschlüsse von mehreren Vereinen bezeichnet. Der Dachverband soll die gemeinsamen Interessen bündeln und auf einer höheren Ebene (etwa landes-, bundes-, europa- oder weltweit) vertreten. Bespiele sind Sportverbände, in denen sich Vereine zum gemeinsamen Ligabetrieb zusammenschließen, aber auch Unternehmensverbände, die sich etwa branchenspezifisch vernetzen. Auch viele soziale Einrichtungen haben sich in Wohlfahrtsverbänden zusammengeschlossen, um die freie Wohlfahrtspflege zu fördern.
Große Dachverbände können für Ihre Mitglieder viel Einfluss ausüben und so beispielsweise an Gesetzgebungsvorhaben maßgeblich mitwirken. Typischerweise agieren Verbände in der Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.).
Bei der Gründung eines Dachverbands gelten die gleichen Regeln wie bei einer Vereinsgründung, d.h. die Gründungsmitglieder müssen sich beispielsweise Gedanken machen über
Wer konkret Mitglied in einem Dachverband werden kann, bestimmt die Satzung. So sind z.B. folgende Konstellationen möglich:
Die jeweilige Satzung kann noch weitere individuelle und durchaus komplexe Konstellationen vorsehen. Aufgrund der potenziell großen Anzahl von Beteiligten in einem Verband und entsprechend zu befürchtenden Streitigkeiten sollte die Satzung eines Dachverbands stets von vornherein gut durchdacht sein. Spätere Umstrukturierungen und Änderungen sind in der Praxis meist nur mit hohem Aufwand umsetzbar.
Neben der Interessenvertretung gegenüber Dritten nehmen Dachverbände oft auch eine gewisse Dienstleistungsfunktion gegenüber ihren Mitgliedern wahr. Hierzu zählt etwa die Weitergabe von Fachinformationen auf dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet. Nicht zuletzt wegen des meist großen Wirkungskreises (Mitgliedsvereine samt deren Vereinsmitgliedern) sollten solche Informationen inhaltlich fundiert sein, andernfalls droht die Verbreitung von Fehlwissen.
Meist bieten Dachorganisationen aber auch Hilfestellung in rechtlichen und steuerlichen Fragen. Hierbei sind allerdings die Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu beachten, wonach die Beratung stets unter Mitwirkung eines berufsrechtlich qualifizierten Juristen zu erfolgen hat. In steuerlicher Hinsicht ist in diesen Fällen zu bedenken, dass Verbände mit ihren Rechtsberatungsangeboten in der Regel steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe begründen. Solche Leistungen werfen zudem meist auch umsatzsteuerliche Fragen auf.
Nicht jeder Dachverband ist gemeinnützig. Es gibt allerdings zwei Wege, auf denen ein Dachverband die Gemeinnützigkeit erlangen kann:
Wir sind für Dachverbände sowohl auf Landes-, Bundes- als auch internationaler Ebene aktiv. Ob zur Gründung eines neuen Dachverbands oder für bereits bestehende Verbände – als breit aufgestelltes Team aus auf Nonprofit-Organisationen spezialisierten Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir Ihren Dachverband in allen steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sonstigen wirtschaftsrechtlichen Fragen.
Unser Leistungskatalog ist vielfältig und beinhaltet z.B.:
Sie suchen Beratung für Ihren Dachverband? Unsere Experten für Verbandsrecht helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Ansprechpartner für alle Fragen des Verbandsrechts sind Rechtsanwalt Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht) und Rechtsanwalt Dr. Thomas Dehesselles (Fachanwalt für Steuerrecht und Sportrecht). Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).