Kanzlei für Dachverbände: Beratung zu Gründung, Gemeinnützigkeit und Rechtsfragen

Dachverband: Gründung, Gemeinnützigkeit und Rechtsfragen

Was ist ein Dachverband?

Als Dachverband werden Zusammenschlüsse von mehreren Vereinen bezeichnet. Der Dachverband soll die gemeinsamen Interessen bündeln und auf einer höheren Ebene (etwa landes-, bundes-, europa- oder weltweit) vertreten. Bespiele sind Sportverbände, in denen sich Vereine zum gemeinsamen Ligabetrieb zusammenschließen, aber auch Unternehmensverbände, die sich etwa branchenspezifisch vernetzen. Auch viele soziale Einrichtungen haben sich in Wohlfahrtsverbänden zusammengeschlossen, um die freie Wohlfahrtspflege zu fördern. 

Große Dachverbände können für Ihre Mitglieder viel Einfluss ausüben und so beispielsweise an Gesetzgebungsvorhaben maßgeblich mitwirken. Typischerweise agieren Verbände in der Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.).

WINHELLER-Fachanwälte beraten Dachverbände

Wie gründet man einen Dachverband?

Bei der Gründung eines Dachverbands gelten die gleichen Regeln wie bei einer Vereinsgründung, d.h. die Gründungsmitglieder müssen sich beispielsweise Gedanken machen über

  • den genauen Zweck des Verbandes (etwa die Veranstaltung von Sportturnieren auf Bundesebene, Lobbytätigkeiten für eine bestimmte Wirtschaftsbranche etc.),
  • den Verbandsnamen,
  • den Ein- und Austritt von Mitgliedern und
  • die Zusammensetzung des Vorstands.

Wer ist Mitglied im Dachverband?

Wer konkret Mitglied in einem Dachverband werden kann, bestimmt die Satzung. So sind z.B. folgende Konstellationen möglich:

  • Mitglied im Verband sind nur die einzelnen Vereine. 
  • Mitglied im Verband sind die einzelnen Vereine und zusätzlich deren einzelne Vereinsmitglieder.
  • Mitglied im Verband sind nur die einzelnen Vereine, deren Einzelmitglieder haben jedoch Rederechte bei Veranstaltungen des Verbands.

Die jeweilige Satzung kann noch weitere individuelle und durchaus komplexe Konstellationen vorsehen. Aufgrund der potenziell großen Anzahl von Beteiligten in einem Verband und entsprechend zu befürchtenden Streitigkeiten sollte die Satzung eines Dachverbands stets von vornherein gut durchdacht sein. Spätere Umstrukturierungen und Änderungen sind in der Praxis meist nur mit hohem Aufwand umsetzbar.

Darf ein Dachverband Rechtsberatung anbieten?

Neben der Interessenvertretung gegenüber Dritten nehmen Dachverbände oft auch eine gewisse Dienstleistungsfunktion gegenüber ihren Mitgliedern wahr. Hierzu zählt etwa die Weitergabe von Fachinformationen auf dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet. Nicht zuletzt wegen des meist großen Wirkungskreises (Mitgliedsvereine samt deren Vereinsmitgliedern) sollten solche Informationen inhaltlich fundiert sein, andernfalls droht die Verbreitung von Fehlwissen.

Meist bieten Dachorganisationen aber auch Hilfestellung in rechtlichen und steuerlichen Fragen. Hierbei sind allerdings die Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu beachten, wonach die Beratung stets unter Mitwirkung eines berufsrechtlich qualifizierten Juristen zu erfolgen hat. In steuerlicher Hinsicht ist in diesen Fällen zu bedenken, dass Verbände mit ihren Rechtsberatungsangeboten in der Regel steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe begründen. Solche Leistungen werfen zudem meist auch umsatzsteuerliche Fragen auf.

Ist ein Dachverband gemeinnützig?

Nicht jeder Dachverband ist gemeinnützig. Es gibt allerdings zwei Wege, auf denen ein Dachverband die Gemeinnützigkeit erlangen kann:

  • Entweder er entfaltet selbst steuerbegünstigte Zwecke durch eigene Tätigkeiten, dann gelten auch für Dachverbände die üblichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit.

Oder ein Dachverband wird als gemeinnützig anerkannt, wenn er ausschließlich aus steuerbegünstigten Körperschaften besteht (abgeleitete Gemeinnützigkeit). In diesem Fall können also nur gemeinnützige Organisationen Mitglied im Dachverband sein. Problematisch ist diese abgeleitete Gemeinnützigkeit allerdings bereits dann, wenn auch nur ein Mitglied seine Gemeinnützigkeit verliert. Für solche Fälle sollte die Satzung einen automatischen Verbandsausschluss vorsehen, um negative steuerliche Folgen für den Dachverband zu vermeiden.

Unsere Beratung für Dachverbände

Wir sind für Dachverbände sowohl auf Landes-, Bundes- als auch internationaler Ebene aktiv. Ob zur Gründung eines neuen Dachverbands oder für bereits bestehende Verbände – als breit aufgestelltes Team aus auf Nonprofit-Organisationen spezialisierten Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir Ihren Dachverband in allen steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sonstigen wirtschaftsrechtlichen Fragen.  

Unser Leistungskatalog ist vielfältig und beinhaltet z.B.:

  • rechtliche und steuerliche Begleitung Ihrer Verbandsgründung,  
  • Satzungsgestaltung, z.B. im Hinblick auf den Schutz der abgeleiteten Gemeinnützigkeit oder darauf, wer Mitglied im Verband werden kann,
  • umfassende Satzungsüberarbeitungen in vereins-, steuer-, gemeinnützigkeits-, datenschutz- und kartellrechtlicher Hinsicht,
  • Durchführung von Mitgliederversammlungen (Präsenzversammlungen und Online-Versammlungen), 
  • Tax und Legal Compliance im Dachverband, 
  • Umstrukturierungen und Anpassung der Kompetenzverteilung im Verband,
  • Ausgliederung von Abteilungen auf Tochtergesellschaften,
  • Gestaltung von Anstellungs- und Geschäftsführerverträgen,
  • Unterstützung des Dachverbands bei der rechtlichen Beratung seiner Mitglieder,
  • laufende Steuerberatung, wie z.B. die laufende Buchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, sowie 
  • die Beratung und Vertretung ggü. den Finanzbehörden, z.B. im Rahmen von Betriebsprüfungen.

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